AMS-Neuerungen ab Juli: Das ändert sich jetzt für Arbeitslose

Ab 01. Juli 2025 treten in Österreich diverse Änderungen und Neuerungen für Arbeitslose bzw. beim Arbeitsmarktservice (AMS) in Kraft. Worauf man achten muss und was ab jetzt gilt, findet man hier auf Finanz.at.

25.06.2025, 07:00 Uhr von
Arbeitsmarktservice
Bildquelle: Finanz.at / Arbeitsmarktservice
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Mit Juli 2025 treten beim Arbeitsmarktservice (AMS) wesentliche Änderungen in Kraft, die sowohl den Bezug von Arbeitslosengeld als auch die Kommunikation mit dem AMS betreffen. Ziel ist eine stärkere Digitalisierung und eine striktere Fristenregelung – mit direkten Auswirkungen auf arbeitslose Personen.

Diese Änderungen treten ab 01. Juli 2025 in Kraft:

Strengere Frist bei Unterbrechungen

Werden Leistungen des AMS unterbrochen – etwa durch Krankenstand, Auslandsaufenthalt oder andere Gründe –, muss man sich künftig spätestens am ersten Tag nach Wegfall des Unterbrechungsgrunds beim AMS wieder melden.

  • Neu: Wiedermeldung unmittelbar nach Ende der Unterbrechung
  • Bisher: Eine Frist von sieben Tagen war zulässig
  • Achtung: Das Arbeitslosengeld wird erst ab dem Tag der Wiedermeldung wieder gewährt – rückwirkend gibt es keine Auszahlung

Die Wiedermeldung ist möglich:

  • persönlich in der AMS-Geschäftsstelle
  • telefonisch
  • online über das eAMS-Konto

Pflicht zur elektronischen Kommunikation

Künftig erfolgt die Kommunikation des AMS mit Kundinnen und Kunden vorrangig über das eAMS-Konto.

  • Antragstellungen auf Arbeitslosengeld und andere Leistungen werden digital abgewickelt
  • Schriftstücke über das eAMS-Konto gelten als rechtsgültig zugestellt

Wichtig: Kund:innen müssen das eAMS-Konto künftig mindestens zweimal pro Woche prüfen, da amtliche Mitteilungen über dieses System als zugestellt gelten – unabhängig davon, ob sie tatsächlich gelesen wurden.

Änderungen bei Gebühren laut Ausländerbeschäftigungsgesetz

Für Anträge nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gelten neue Gebührenregelungen:

  • Es fallen nur noch Antragsgebühren an, nicht mehr Bearbeitungsgebühren
  • Auch zurückgezogene Anträge sind künftig kostenpflichtig
  • Für türkische Staatsangehörige wird keine Antragsgebühr erhoben, sondern eine Erledigungsgebühr, sofern der Antrag positiv abgeschlossen wird (z.?B. Befreiungsschein, Beschäftigungsbewilligung)

Wer Leistungen vom AMS bezieht oder bald beantragen will, sollte sich frühzeitig mit dem eAMS-Konto vertraut machen. Die tägliche Kontrolle des Kontos ist entscheidend, um Fristen nicht zu versäumen. Bei Unterbrechungen sollte eine Sofortige Wiedermeldung eingeplant werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Die Änderungen markieren einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und verschärfter Eigenverantwortung für Leistungsbezieher:innen.

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aktualisiert: 25.06.2025, 07:00 Uhr
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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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