Stromkosten - Frist für 150-Euro-Bonus endet bald

Noch bis Ende März können Hundertausende Österreicherinnen und Österreicher ihren 150-Euro-Gutschein beantragen und einreichen. Diese kommt auf der nächsten Stromkostenabrechnung automatisch zur Anwendung. Zudem werden je Bundesland noch zusätzliche Geld-Boni ausbezahlt. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

20.03.2023, 09:28 Uhr von
Strompreis
Bildquelle: Canva / Strompreis
Tipp für deinen Steuerausgleich!
Jetzt in nur wenigen Minuten mit der neuen Steuer-App einreichen und Geld vom Finanzamt zurück holen!

Der im vergangenen Jahr an insgesamt vier Millionen Haushalte in Österreich verschickte Gutschein zum Energiekostenausgleich kann noch bis Ende März eingereicht bzw. beantragt werden. Bisher wurden, laut Finanzministerium, rund drei Millionen Gutscheine für den Energiekostenausgleich von 150 Euro eingelöst. Rund 365.000 Anträge wurden aufgrund von Fehlern abgewiesen. Diese können noch bis Ende März einen erneuten Antrag auf den 150-Euro-Gutschein stellen.

Der Gutschein kann dem Stromanbieter übermittelt werden, um den Betrag direkt bei der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 abzuziehen. Damit reduzieren sich die Stromkosten bei der nächsten Abrechnung um insgesamt 150 Euro pro Haushalt. Dazu wurden die Stromanbieter im Rahmen der Anti-Teuerungsmaßnahmen verpflichtet.

Aufgrund der großen Anzahl an fehlerhaften Anträgen, wurde die ursprüngliche Einreichfrist von 31. Oktober 2022 auf mittlerweile 31. März 2023 verlängert.

Tipp
20% Cashback bei jedem Einkauf
Monkee
Monkee
Finanz-App
kostenlos

Monkee ist eine kostenlose App, die NutzerInnen bei jedem Einkauf bis zu 20 Prozent Cashback auszahlt und damit hilft, viel Geld zu sparen und die eigenen Sparziele schneller zu erreichen.

Das sind die Voraussetzungen für den 150-Euro-Energiekostenausgleich

Dabei unterliegt der Energiekostenausgleich mehrere Voraussetzungen:

  1. Es kann jeweils nur ein Gutschein pro Haushalt eingereicht werden.
  2. Ein aufrechter Vertrag mit einem Stromlieferanten muss gegeben sein.
  3. Die definierten Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Bei Ein-Personen-Haushalten entspricht die Einkommensgrenze 55.000 Euro jährlich - bei Mehr-Personen-Haushalten 110.000 Euro. Das entspricht einem Brutto-Monatsgehalt in Höhe der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 5.670 Euro für Arbeitnehmer Innen und ArbeiterInnen.

Alle Details und Anträge können hier online abgerufen werden. Wer seinen Gutschein verlegt hat, er nicht angekommen ist oder der Antrag aus Fehlergründen abgewiesen wurde, kann hier einen erneuten Energiekostenausgleich beantragen.

Bis zu 600 Euro: Neue Geld-Boni je Bundesland

In den kommenden Wochen und Monaten werden zudem weitere Geld-Boni der Bundesländer ausbezahlt werden. Nachdem die Einmalzahlungen des Bundes gegen die Teuerung bereits nahezu ausgeschöpft sind, verteilen mehrere Bundesländer noch weitere Geld-Boni an die Bevölkerung. Eine Übersicht der anstehenden Geld-Boni der Bundesländer findet man hier auf Finanz.at.

Mehr Informationen: Stromanbieter

Neue App für den Steuerausgleich!
Mit taxefy holen sich ArbeitnehmerInnen durchschnittlich 912 Euro pro Jahr vom Finanzamt zurück.
4,9 / 5
News in Finanzen
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Buchhaltungssoftware
Kostenlos Rechnungen, Angebote und mehr erstellen mit der Software von Finanz.at!