Nachrangdarlehen werden meist mit hohen Zinsen vergeben, als bei normalen Darlehen, da durch die Nachrangklausel ein hohes Risiko besteht, sein Geld nicht mehr zurückzubekommen. Weiters ist ein Nachrang Darlehen mit einem sehr hohen Risiko verbunden, dass es zu einem Totalverlust des Darlehens kommt.

Eine spezielle Form des Nachrangdarlehens ist das sogenannte "qualifizierte Nachrangdarlehen". Hier muss der Darlehensnehmer bei Fälligkeit keine Rückzahlung leisten, wenn er dadurch in eine finanzielle Notlage geraten würde. Eine Rückzahlung kann so lange nicht gefordert werden, solange diese eine Insolvenz für den Darlehensnehmer bedeuten würde.

Konzessionspflicht bei Nachrangdarlehen

Besteht eine Konzessionspflicht bei der Vergabe von Nachrangdarlehen?

Bei der Vergabe von Nachrangdarlehen für gewerbliche Zwecke besteht eine Konzessionspflicht, da es sich hier um ein Bankgeschäft handelt und deshalb nur von Banken vergeben werden darf.

Qualifizierte Nachrangdarlehen stellen in der Regel kein Bankgeschäft dar und bedürfen weder einer Einlagensicherung noch einer Konzessionspflicht.

Mögliche Risiken

Welche Risiken bergen qualifizierte Nachrangdarlehen?

Zwar wird bei vorkommenden Nachrangdarlehen auf den Darlehensgeber das unternehmerische Risiko überwälzt - eine Teilnahme am Erfolg des Unternehmens hat er jedoch nicht. auch gibt es keine Vereinbarung über Informations- und Kontrollrechte. Um sich über die finanzielle Situation des Unternehmens - welche das Darlehen beantragt - ein Bild machen zu können, sollte es dem Darlehensgeber jedoch möglich sein, diese Informationen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen zu können.

Ein weiteres typisches Risiko ist, dass es für die Darlehensgeber keinerlei Sicherheiten gibt. Im Gegensatz zu Anleihen oder anderen Darlehen ist hier das Risiko für einen totalen Verlust des zur Verfügung gestellten Darlehens sehr hoch.

Vorteile und Nachteile

Welche Vor- und Nachteile müssen bei Nachrangdarlehen beachtet werden?

Sowohl für Kapitalgeber als auch Darlehensnehmer bestehen bei einem Nachrangdarlehen Vor- und Nachteile, welche unterschieden werden müssen.

Vor- und Nachteile für den Darlehensnehmer

  • Es besteht die Möglichkeit mit einem geringen Eigenkapital ein Darlehen zu bekommen.
  • In der Regel werden nur geringe Sicherheiten verlangt.

Nachteilig wirken sich die hohen Zinsen aufgrund des vorliegenden hohen Risikos aus.

Vor- und Nachteile für den Darlehensgeber

Für den Darlehensgeber bestehen bei einem Nachrangdarlehen hauptsächlich Nachteile. Die Einwilligung in diese Art von Darlehen stellt eine risikoreiche Investition dar. Da nur Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird, profitieren Darlehensgeber nicht vom Unternehmenserfolg. Das Darlehen kann während der Laufzeit nicht eingefordert werden, da es meist langfristig an den Vertrag gebunden ist.

Durch die hohe Verzinsung werden diese Nachteile jedoch wieder zu einem Teil aufgehoben, den die Höhe der Zinsen liegt deutlich über den Marktniveau. Eine Planungssicherheit schafft auch die vorab vereinbarte Rendite.

Verwendung

Wofür werden Nachrangdarlehen verwendet?

Wie ein klassischer Firmenkredit kann auch ein Nachrangdarlehen vielseitig eingesetzt werden. In den häufigsten Fällen kommt es bei Immobilienprojekten zum Einsatz. Hier wird ein solches Darlehen als Aufstockung des Eigenkapitals genutzt. Hier werden die Zinsen deutlich höher angesetzt, was jedoch aufgrund der sehr hohen Gewinnmargen in dieser Branche gerne in Kauf genommen wird.

Weiters können Nachrangdarlehen auch als Unternehmensfinanzierung eingesetzt werden. Damit werden etwaige Finanzierungslücken geschlossen oder dienen als Sprung- und Wachstumsinvestitionen.

Rücktritts- oder Kündigungsrecht

Gibt es ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht bei Nachrangdarlehen?

Ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht bei Nachrangdarlehen ist vertraglich geregelt. In bestimmten Fällen ist der Darlehensnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hierzu bedarf es keiner Nachfristsetzung oder vorherigen Mahnung. Darunter fällt:

  • Die Mitwirkungspflicht Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern wird vom Darlehensgeber nicht eingehalten
  • Unterschreitung der Finanzierungsschwelle nach Rücktritts- oder Widerrufsrechten
  • Erforderliche Bewilligungen (baubehördlich, gewerberechtlich, etc.) liegen bis spätestens 14 Tage vor dem Ende der Zeichnungsfrist nicht vor

Kommt es zu einem Rücktritt ist der Darlehensnehmer verpflichtet das gesamte Darlehen an den Darlehensgeber zurückzubezahlen. Hierfür dürfen vom Darlehensgeber keine Zinsen verrechnet und verlangt werden.

Der Darlehensgeber kann - sofern es sich um einen Konsumenten im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) handelt - binnen 14 Tage ohne Gründe hierfür anzugeben, vom Vertrag zurücktreten. Die Widerrufserklärung muss rechtzeitig übermittelt werden, damit die Widerrufsfrist auch eingehalten werden kann. Diese hat schriftlich zu erfolgen. Eine ordentliche Kündigung ist vor Ablauf der Laufzeit des Nachrangdarlehens nicht möglich.

Laufzeit und Höhe

Welche Laufzeiten und welche Höhe der Zinsen sind bei einem Nachrangdarlehen üblich?

Die Laufzeiten für einen Nachrangkredit werden individuell vereinbart. In den meisten Verträgen wird auch vorab eine Verlängerungsfrist gewährt (diese kann bis zu max. 60 Tage gewährt sein).

Die Höhe der Zinsen wird auch vorab vereinbart und im Anschluss vertraglich geregelt. Die Zinssätze liegen meist zwischen 2,5% und 5 %

Rückzahlung und Verzug

Kommt der Darlehensnehmer mit seinen Rückzahlungen in Verzug werden diese Verzugszinsen (durchschnittlich 4% p.a.) angerechnet. Keine Verzugszinsen verrechnet werden für Beträge, die aufgrund der vereinbarten qualifizierten Rücktrittsregelung nicht ausbezahlt werden.

Zu einer vorzeitigen Rückzahlung ist jeder Darlehensnehmer berechtigt. Hier werden der gesamte Darlehensbetrag bzw. der noch ausständige Betrag inklusiver aller bis zu dem Tag der Rückzahlung anfallender Zinsen an den Darlehensgeber zurückbezahlt.

Abtretungsverbot

Ohne jegliche Zustimmung des Darlehensgebers dürfen die aus dem Vertrag entstehenden Zahlungsansprüche nicht an Dritte abgegeben werden. Auch darf der Darlehensgeber dies nicht ohne Zustimmung des Darlehensnehmers nicht an jemanden Dritten übergeben.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 01.04.2021, 13:55 Uhr