Die Gründung eines Gastronomiebetriebs in Österreich ist an klare gesetzliche Vorgaben gebunden und erfordert eine präzise Planung. Der Einstieg klingt oft unkompliziert, in der Praxis sind jedoch zahlreiche Hürden und Kosten zu berücksichtigen.
Gewerbeanmeldung und Berechtigungen
Für den Betrieb eines Restaurants, Cafés oder einer Bar ist die Anmeldung des Gastgewerbes notwendig. Dieses gehört zu den reglementierten Gewerben – ein Befähigungsnachweis ist daher Pflicht. Typisch ist die sogenannte Gastgewerbebefähigungsprüfung, alternativ können bestimmte Ausbildungen oder einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat.
Betriebsanlagenbewilligung
Jeder Gastronomiebetrieb benötigt eine Betriebsanlagengenehmigung. Hier prüft die Behörde, ob die Lokalität den baurechtlichen, hygienischen, sicherheitstechnischen und lärmrechtlichen Vorgaben entspricht. Ohne diese Genehmigung darf kein Betrieb eröffnet werden. Insbesondere ältere Objekte sind oft eine Herausforderung, da Umbauten notwendig werden.
Weitere Auflagen
- Lebensmittelhygiene: Einhaltung der HACCP-Richtlinien.
- Nichtraucherschutzgesetz: Strenge Vorgaben für Raucherbereiche.
- Arbeitsrecht: Anmeldung von Mitarbeitern bei der Sozialversicherung , Einhaltung von Kollektivverträge n.
- Alkoholausschank: Nur mit entsprechender Genehmigung.
Kosten einer Gründung
Die Kosten variieren stark je nach Standort, Größe und Konzept:
- Gewerbe anmeldung: ca. 50–80 Euro.
- Mitgliedsbeitrag Wirtschaftskammer: abhängig von Umsatz und Branche.
- Betriebsanlagengenehmigung: mehrere hundert Euro, je nach Umfang der Prüfungen.
- Umbau- und Ausstattungskosten: von einigen zehntausend bis weit über 100.000 Euro.
- Laufende Kosten: Mietvertrag , Versicherungen, Personalkosten, Abgaben.
Hürden und Herausforderungen
Die größten Stolpersteine liegen in der Kombination aus strengen Behördenauflagen und den hohen Investitionskosten. Wer ein bestehendes Lokal übernimmt, muss oft teure Umbauten vornehmen, um den aktuellen Standards zu entsprechen. Dazu kommt die Belastung durch laufende Abgaben wie Umsatzsteuer, Kommunalsteuer, Kammerumlage und die verpflichtende Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer. Auch der Arbeitskräftemangel in der Gastronomie ist ein ernstzunehmendes Problem.
Erforderliche Unterlagen und Schritte
- Standortwahl und Mietvertrag/Pachtvertrag.
- Nachweis der Befähigung (Prüfung oder Anerkennung).
- Gewerbeanmeldung.
- Betriebsanlagengenehmigung beantragen.
- Anmeldung bei Finanzamt und Sozialversicherung.
- Erfüllung aller Hygiene- und Sicherheitspflichten.
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Fazit
Eine Gastronomiegründung in Österreich ist möglich, aber mit erheblichem Aufwand verbunden. Ohne fundierte Planung und ausreichend Kapital ist der Schritt riskant. Wer die rechtlichen Vorgaben erfüllt, die Behördenwege konsequent erledigt und ausreichend finanzielle Reserven einplant, schafft jedoch eine solide Basis für einen nachhaltigen Betrieb.
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