Die Gründung eines Einzelhandelsunternehmens in Österreich ist rechtlich klar geregelt, aber je nach Standort, Sortiment und Betriebsgröße mit unterschiedlichen Herausforderungen verbunden. Der Ablauf unterscheidet sich in einigen Punkten von der Gastronomie, ist aber ebenfalls behördenintensiv.
Gewerbeanmeldung
Der Einzelhandel zählt in der Regel zu den freien Gewerben. Das bedeutet, dass kein Befähigungsnachweis wie in der Gastronomie erforderlich ist. Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder online über das Unternehmensserviceportal. Notwendig sind ein gültiger Lichtbildausweis, die Meldedaten sowie – falls eine Gesellschaft gegründet wird – entsprechende Gesellschaftsverträge.
Betriebsanlage und Standort
Ob eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist, hängt von der Art des Geschäfts ab. Kleinere Geschäfte ohne besondere Auflagen benötigen diese oft nicht. Sobald jedoch Maschinen, Lagerflächen oder spezielle Einrichtungen (z. B. Kühlanlagen) betrieben werden, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Der Standort selbst ist entscheidend: Mietverträge in hochfrequentierten Lagen sind teuer, aber oft erfolgsentscheidend.
Jedes gute Einzelhandelsunternehmen benötigt neben einer Buchhaltungssoftware auch ein Kassensystem bzw. eine Registrierkasse.
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Rechtliche Auflagen
- Preisangabenverordnung: Alle Waren müssen korrekt ausgezeichnet sein.
- Verbraucherschutzgesetze: Rückgabe- und Gewährleistungspflichten sind einzuhalten.
- Lebensmittelhandel: Zusätzliche Hygieneauflagen bei verderblichen Waren.
- Öffnungszeiten: Regelungen variieren nach Bundesland, Sonn- und Feiertagsruhe sind einzuhalten.
- Arbeitsrecht: Einhaltung des Handelskollektivvertrags, Anmeldung von Mitarbeitern bei der Sozialversicherung .
Kosten der Gründung
- Gewerbe anmeldung: ca. 50–80 Euro.
- Eintragung ins Firmenbuch (falls GmbH oder OG): mehrere hundert Euro.
- Wirtschaftskammer-Grundumlage: abhängig vom Umsatz.
- Miete oder Kauf einer Geschäftsfläche: stark standortabhängig.
- Erstausstattung (Regale, Kassensystem, Lagertechnik): ab einigen tausend Euro.
- Warenlager: oft der größte Kostenblock, da Vorfinanzierung notwendig ist.
Hürden und Herausforderungen
Die größten Risiken liegen in der Standortwahl und der Kapitaldecke. Ohne ausreichend finanzielle Mittel für Miete, Einrichtung und Waren ist der Start kaum realistisch. Auch der Wettbewerb im Einzelhandel ist stark, insbesondere durch den Onlinehandel. Wer keinen klaren USP (Preis, Sortiment, Service) hat, läuft Gefahr, unterzugehen. Zusätzlich sind saisonale Schwankungen zu berücksichtigen, die Liquiditätsreserven erfordern.
Erforderliche Schritte
- Geschäftsidee und Sortiment festlegen.
- Standortanalyse und Mietvertrag /Pachtvertrag abschließen.
- Gewerbeanmeldung (freies Gewerbe).
- Eventuell Betriebsanlagengenehmigung einholen.
- Anmeldung bei Finanzamt und Sozialversicherung.
- Einrichtung, Warenbeschaffung und Kassensystem organisieren.
- Eröffnung und laufende Einhaltung der rechtlichen Pflichten.
Fazit
Die Gründung eines Einzelhandelsbetriebs ist rechtlich einfacher als die Eröffnung eines Gastronomiebetriebs, erfordert jedoch ebenfalls eine saubere Vorbereitung und ausreichendes Kapital. Der entscheidende Erfolgsfaktor liegt weniger in den Behördenwegen, sondern in Standortwahl, Sortiment und wirtschaftlicher Planung.
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