Welche Arten der Versicherungssteuer gibt es?

Im Prinzip gibt es zahlreiche Arten in Sachen Versicherungssteuer in Österreich. Zuvor sollte erwähnt werden, dass die Mehrwertsteuer nicht in diesen Bereich fällt. Die unterschiedlichen Versicherungssteuern werden vom Versicherer direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt. Folgende Arten sind in der Versicherungssteuer enthalten:

Sachversicherungen

Sofern keine anderen Regelungen vorherrschen, wird diese Versicherung mit 11 % des Versicherungsentgeltes verrechnet.

Krankenversicherungen

Die Krankenversicherung wird mit 1 % berechnet.

Kapital- und Rentenversicherungen

Unter diesen Punkt fallen Unfall-, Lebens-, Betriebsunterbrechungs- und Invaliditätsversicherungen. Sie erstrecken sich auf 4 %. Eine Ausnahme gibt es bei der Krankenversicherung. Beträgt die Laufzeit unter 10 Jahre, fallen 11 % des Versicherungsentgeltes an. Der gleiche Fall gilt bei einem Rückkauf von Kapitalversicherungen für die ersten 10 Jahre. Insgesamt beträgt der Satz dann 11 %.

Hagelversicherung

Hier sind es 0,2 % der Versicherungssumme oder auf den festgelegten Gegenstand, der vor Hagel versichert werden soll.

Weitere Sachversicherungen

Andere Versicherungen wie Auto-, Haus- oder Rechtsschutzversicherung werden ebenfalls mit 11 % berechnet. Außerdem gibt es noch spezielle Fälle wie beispielsweise die motorbezogene Versicherungssteuer, auf die später genauer eingegangen wird.

Kaum Ausnahmen bei der Versteuerung von Versicherungen

Im Grunde gibt es fast keine Versicherung, welche nicht versteuert werden muss. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um Unfall-, Kfz- oder Lebensversicherung handelt. Der Staat bekommt immer sein Stück vom Kuchen. Bei der Feuerversicherung beträgt die Steuer 7,619 Prozent. Insbesondere bei dieser Steuer betroffen ist die österreichische Feuerwehr. Andere Gruppen müssen sich keine Gedanken machen.

Neben der Feuerversicherung besitzen Lebens- und Individualversicherungen einen Prozentsatz von 4 %. Handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung, kann der Prozentsatz auf 11 % hochgehen. Der Steuersatz bei einer Krankenversicherung liegt bei 1 %, wohingegen Veränderungen im Versicherungsverhältnis mit extra 7 % berechnet werden.

Bei welchen Ausnahmen muss keine Versicherungssteuer gezahlt werden?

Es gibt nicht viele Ausnahmen, dennoch hat der Staat einige Ausnahmen in Sachen Versicherungssteuer erlaubt. Unter anderem soll der Abschluss von bestimmten Versicherungen gefördert werden wie beispielsweise bei der Pensionszusatzversicherung.

Weitere Bereiche, die bei der Versicherungssteuer ausgeschlossen werden:

  • Beiträge zur Sozialversicherung
  • Hundehaftpflicht bei kleinen Viehhaltungsversicherungen
  • die bereits erwähnte Feuerversicherung bei bäuerlichen Brandschadenunterstützungsvereine
  • Transportgüterversicherung

Die motorbezogene Versicherungssteuer

Jedes in Österreich zugelassene Fahrzeug unterliegt einer allgemeinen Versicherungssteuer von 11 %. Weiterhin zählt die motorbezogene Versicherungssteuer dazu. Selbst wenn der PKW, LKW oder das Motorrad in einem anderen Land wie beispielsweise Deutschland versichert ist aber in Österreich gefahren wird, müssen Steuern gezahlt werden. Wichtig bei dieser Situation ist immer das Land, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde.

Nebenbei spielen PS und Leistung des PKWs eine wichtige Rolle. Ausschlaggebend bei Motorrädern ist ihr vorhandener Hubraum. Die motorbezogene Versicherungssteuer wird beim zuständigen Finanzamt eingehoben. Sobald die Kraftfahrzeuge unter 3.500 Kilogramm liegen, muss der Versicherer die Einhebung vornehmen. Nichtsdestotrotz gibt es auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer Ausnahmen.

Ausnahmen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer

  • alle Fahrzeuge, die zum größten Teil als Taxi oder Mietwagen genutzt werden
  • Autos, die speziell für Menschen mit einer Behinderung sind
  • E-Autos
  • Mopeds bis 100 cm3

Welche Beiträge fallen bei Fahrzeugen unter 3.500 Kilogramm an?

Die Summen beziehen sich stets auf die monatliche Steuerbelastung, sofern jährlich gezahlt wird.

  • zwischen 1 und 24 Kilowatt muss der Besitzer nichts zahlen
  • zwischen 25 und 90 Kilowatt (66 kW) fallen 0,62 € pro Kilowatt an
  • zwischen 91 und 110 Kilowatt (20 kW) fallen zusätzlich 0,66 € pro Kilowatt an
  • Werte die über 111 Kilowatt liegen, werden zusätzlich mit 0,75 € pro Kilowatt berechnet

Bei Motorrädern beträgt die motorbezogene Versicherungssteuer 0,025 pro cm3 Hubraum.

Bei Nichtzahlung der Versicherungssteuer müssen extra Zahlungen zur Prämie hinzugerechnet werden. Dabei werden 10 % monatlich, 8 % im Quartal und 6 % im Halbjahr extra berechnet. Versicherungssteuern sind keine billige Angelegenheit und können vor allem den Besitzern Probleme bereiten.

Dennoch gibt es einen Weg die motorbezogene Versicherungssteuer für einen bestimmten Zeitraum zu sparen. Benötigt wird hierfür ein Elektroauto, da diese von der motorbezogenen Steuer befreit sind. Weiterhin gibt es Sparpotentiale bei Verbrennungsmotoren. Um einiges an Geld zu sparen, sollte die Versicherung jährlich gezahlt werden.

Zusammenfassung

Versicherungssteuern in Österreich können schnell in die Höhe schießen. Gerade Besitzer eines PKWs müssen sich auf hohe Kosten einstellen. Im Prinzip gibt es viele unterschiedliche Arten, die mit einem anderen Satz berechnet werden.

Generell werden so gut wie alle Versicherungen versteuert bis auf Sozialversicherungsbeiträge, Transportgüterversicherung oder auch Viehhaltungsversicherungen. Wer die Steuer umgehen möchte, sollte sich ein Elektroauto anschaffen. Elektrisch angetriebene Autos sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgeschlossen. Weiterhin empfiehlt sich die jährliche Zahlung der Versicherungssteuer, da sie am Ende einiges an Geld ersparen kann.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 24.10.2021, 18:19 Uhr