Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
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Die Familienbeihilfe (oder Kinderbeihilfe) wird in Österreich mittels Formular Beih100 beantragt. Das Formular kann entweder direkt online ausgefüllt und via FinanzOnline eingereicht oder als PDF heruntergeladen und per Post oder persönlich beim Finanzamt eingereicht werden.

Automatische Familienbeihilfe ohne Antrag

Für Kinder, die nach dem 01. Mai 2019 in Österreich geboren wurden, ist kein Antrag auf Familienbeihilfe notwendig. Eltern erhalten die Familienbeihilfe automatisch auf das Bankkonto überwiesen.

Ausfüllhilfe Beih100

So füllen Sie das Formular Beih100 aus:

Personendaten

Geben Sie die Personendaten des Antragstellers an:

  • Vorname
  • Familienname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Aufenthaltstitel
  • Sozialversicherung snummer (siehe e-Card)
  • Personenstand

Derzeitige Wohnanschrift

Geben Sie Ihre aktuelle Wohnanschrift an:

  • Straße / Adresse
  • Postleitzahl
  • Ort

Die Angaben zum Familienwohnsitz müssen nur angegeben werden, wenn sie nicht mit der Wohnanschrift identisch sind.

Sollte sich der Dienstgeber des Antragstellers im Ausland befinden, müssen alle Angaben zum Dienstgeber angeführt werden. Bei österreichischen Dienstgebern werden die Daten vom Finanzamt automatisch erhoben.

Bankverbindung

Geben Sie die Bankverbindung an, auf die die monatliche Familienbeihilfe überwiesen werden soll:

  • Wählen Sie aus, ob Sie eine neue Bankverbindung anführen.
  • Tragen Sie den IBAN (International Bank Account Number) ein.
  • Tragen Sie den BIC (Bank Identifier Code) ein.

Steuerausgleich in wenigen Minuten erstellen!
Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen in nur wenigen Minuten ihr Geld vom Finanzamt zurück.
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Häufige Fragen und Antworten

Mit welchem Formular beantragt man die Familienbeihilfe?

Für einen direkten Antrag wird das Formular Beih100 benötigt. Dieses kann elektronisch via FinanzOnline oder persönlich bzw. per Post an das Finanzamt übermittelt werden.

Muss die Familienbeihilfe beantragt werden?

Ja, sofern das Kind vor dem 01. Mai 2019 geboren wurde. Für alle Kinder, die nach diesem Stichtag geboren wurden, erhält man automatisch die Familienbeihilfe.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 25.11.2022, 13:03 Uhr