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Ist es in Österreich möglich Kredite von der Steuer abzusetzen?

Die einfache Antwort darauf lautet: Ja. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Information

Wichtig ist, dass der dem Kredit bzw. der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 01. Januar 2016 abgeschlossen wurde oder mit dem Bau der Immobilie vor diesem Datum begonnen wurde. Diese sogenannten "Topfsonderausgaben" sind jedoch nur bis zum Jahr 2020 absetzbar.

Die jährliche Steuererklärung ist eine wissenschaftliche Arbeit. Es gibt unzählige von Vorschriften und Paragrafen. Für den einfachen Bürger ist es oft schwierig, den Überblick zu behalten. Manche Menschen haben so umfangreiche Erklärungen für das Finanzamt zu erstellen, dass sie dafür auf die Hilfe eines Steuerberaters angewiesen sind.

In vielen Haushalten werden Kredite aufgenommen, die oft eine erhebliche Belastung für die Familie darstellen. Zins und Tilgung der Darlehen gehen schnell in die Tausende Euro. Da stellt sich dem Verbraucher natürlich die Frage, ob sich nicht ein Teil der Darlehen von der Steuer absetzen lässt. Die Abgaben an das Finanzamt sind gleichfalls eine hohe Belastung. Kann man also seine steuerlichen Pflichtabgaben um Teile der Kreditkosten reduzieren?

Welche Möglichkeiten bietet der österreichische Fiskus für das Absetzen von Kreditaufwendungen von der Steuer?

Zunächst einmal ist es eine gute Nachricht, dass es überhaupt eine Möglichkeit gibt, einen Teil seiner Kredite beim Finanzamt von der Steuer abzusetzen. Es gibt tatsächlich die Gelegenheit einmal im Jahr mit der Einkommensteuererklärung einen Teil der Kreditaufwendungen steuerlich geltend zu machen.

Bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit setzt das Finanzamt folgende Kriterien voraus, um in den Genuss einer Steuervergünstigung zu kommen:

  • Die persönliche Situation des Steuerpflichtigen.
  • Absetzbar sind ausschließliche Kredite für Wohnraumschaffung und Sanierung.
  • Es gibt Sonderregelungen, die in der Rubrik Sonderausgaben erfasst werden.
  • Steuervergünstigung als außergewöhnliche Belastung.

Wie hoch können die Steuervergünstigung für den Bürger ausfallen könnte?

Persönliche Situation des Kreditnehmers

Wie ist die persönliche Situation des Steuerpflichtigen? Ein Wohnraumkredit lässt sich in Österreich grundsätzlich immer teilweise von der Steuer absetzen. Für die Höhe des Steuervorteiles ist der Stand der Person des Bürgers entscheidend. Das Finanzamt überprüft zunächst die jährliche Vorauszahlung des Steuerpflichtigen auf die Einkommensteuer, die er mit dem Lohn aus der Arbeit oder dem versteuerten Gewinn aus seiner unternehmerischen Tätigkeit bereits an das Finanzamt entrichtet hat. Der Betrag, den das Finanzamt vom Bürger als Steuervorauszahlung erhalten hat, ist die Ausgangsbasis für die maximale Steuererstattung im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.

Der Bürger ermittelt seine gesamten Kreditkosten für den Wohnraum- oder Sanierungskredit, die er im abgelaufenen Jahr an das Kreditinstitut gezahlt hat. Der Betrag beinhaltet sowohl Zins als auch Tilgung an die Bank. Die Summe der Aufwendungen trägt er in seine Steuererklärung unter der Rubrik Sonderausgaben ein.

Das Finanzamt berücksichtigt die Eintragungen in der Rubrik Sonderausgaben bei der Ermittlung der tatsächlichen Steuerschuld des Bürgers im abgelaufenen Jahr. Möglichst hohe Angaben in der Rubrik Sonderausgaben bei dem Bürger führen am Ende der Berechnung zu einer hohen Steuerrückzahlung oder zu geringeren Nachzahlungen an den Fiskus.

Es lassen sich für den Steuerpflichtigen nicht alle Kredite steuerlich absetzen. Der österreichische Staat hat enge Grenzen gesetzt für Darlehen und Kredite, die steuerlich gefördert werden.

Die Höhe der steuerlichen Begünstigung für Aufwendungen, die der Steuerpflichtige unter der Rubrik Sonderausgaben beim Finanzamt erklärt hat, richtet sich nach dem Stand der jeweiligen Person und der Anzahl von Kindern, die mit dem Steuerpflichtigen zusammenleben.

Grenzwerte

Hier gibt es die folgenden Grenzwerte:

  • Jeder einzelne kann Kreditkosten bis zu 2.920 Euro im Jahr steuerlich absetzen.
  • Für Alleinerziehende beträgt der maximale Betrag von absetzbaren Kreditkosten 5.840 Euro im Jahr.
  • Personen, die für mindestens drei Kinder sorgen müssen, erhalten den Höchstbetrag von 7.300 Euro an steuerlicher Absetzungsmöglichkeiten für Kreditkosten.

Wenn der Grenzwert ermittelt ist, bis zu dem sich die Kreditkosten für den einzelnen Bürger steuerlich absetzen lassen erfolgt in einem zweiten Schritt die Berechnung des Finanzamtes für die tatsächliche Steuerersparnis des Bürgers.

Das Finanzamt berücksichtigt ein Viertel (25 %) der anerkannten Grenzwerte sämtlicher Sonderausgaben, die im ersten Schritt ermittelt wurden.

Allerdings korrigiert das Finanzamt das Ergebnis um die Sonderausgabenpauschale in Höhe von 60 Euro nach unten bei der Berechnung, da diese Sonderausgabenpauschale bereits bei der Lohnsteuerermittlung für den Steuerpflichtigen berücksichtigt wurde.

Wer also weniger als 240 Euro an Kreditkosten im Jahr für seinen Wohnraumkredit bezahlt hat, kann sich die Erklärung als Sonderausgaben ersparen, da der Betrag bereits mit der Pauschale in Höhe von 60 Euro steuerlich bei der Lohnerklärung angerechnet worden ist.

Welche Kredite können abgesetzt werden?

Eine steuerliche Vergünstigung gibt es vom österreichischen Staat ausschließlich für Kredite, die Wohnraum schaffen oder zur Sanierung von bestehendem Wohnraum aufgenommen werden. Hier gelten strenge Maßstäbe. Eine Kreditaufnahme für ein neues Auto oder andere Konsumgüter werden leider ebenso wenig steuerlich gefördert wie ein Kredit, der benötigt wird, um eine fällige Rechnung zu bezahlen.

Sonderregelungen

Welche Sonderregelungen werden in der Steuererklärung unter der Rubrik Sonderausgaben erfasst?

Das Finanzamt hat auch bei den Sonderausgaben eine wichtige Unterscheidung getroffen. Für kleinere Einkommen gibt es eine vollständige Förderung, während höhere Einkommen überhaupt nicht bei den Sonderausgaben gefördert werden.

Die Grenzen hat der Fiskus wie folgt festgelegt:

  • Bis zu einem Jahreseinkommen von 36.400 Euro werden Sonderausgaben komplett anerkannt.
  • Ab einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro werden Sonderausgaben überhaupt nicht anerkannt.
  • Für Einkommen zwischen diesen beiden Grenzen gibt es eine Einschleifregelung des Finanzamtes.

Außergewöhnliche Belastungen

Welche Möglichkeit gibt es Kredite als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen?

In Ausnahmefällen können Kredite im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Kur als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt werden. Einzelheiten zu diesem Thema erhält man bei einem Steuerberater.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 11.05.2023, 21:43 Uhr