Nimmt man sich für einen Bau, ein Projekt, einen Immobilienkauf oder dergleichen einen Kredit auf, erfolgt dies oft mit einem Annuitätendarlehen/-kredit. Die Zinsen sind über einen gewissen Zeitraum fix vereinbart und man zahlt während der Laufzeit eine monatliche Annuität zurück. Diese setzt sich aus dem Zinsenanteil und dem Tilgungsanteil zusammen. Am Ende der Laufzeit ist in der Regel ein Restbetrag übrig, der als Restschuld bezeichnet wird. Diesen kann man durch eine erneute Geldaufnahme weiterhin abbezahlen oder die Möglichkeit der Umschuldung besteht.

Man kann sich auch mit einer Restschuldversicherung absichern. Diese schützt den Versicherungsnehmer im Falle von Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit, sowie Tod. Das ist vor allem dann zu empfehlen, wenn man sich eine große Summe über viele Jahre hinweg in Form eines Kredites aufnimmt.

Wovon ist die Höhe der Restschuld abhängig?

Wenn wir nicht davon ausgehen, dass es sich bei dem Kredit, den wir aufgenommen haben, um einen solchen handelt, bei dem die Restschuld nach Laufzeitende gleich Null ist, betrachten wir zunächst den oben genannten Annuitätenkredit. Hier ist die Restschuld vor allem von zwei Faktoren abhängig, der Tilgungs- und Zinszahlung. Eine Daumenregel besagt, dass die Restschuld umso höher ist, desto kürzer die Laufzeit und desto geringer der Tilgungssatz (also der Teil der monatlichen Rate, der den Kredit schmälern soll).

Zum besseren Verständnis:

Werden 200.000 Euro mit einer Zinsbindung von 15 Jahren und einem Zinssatz von 3,00% aufgenommen und der Tilgungssatz beträgt 1,00%, so beträgt die Restschuld nach Ablauf von 15 Jahren immer noch 162.000 Euro. Wenn man dies auf die komplette Abbezahlung umlegt, würde die Rückzahlung von 200.000 Euro rund 50 Jahre dauern.

Wählt man eine Laufzeit von 20 Jahren und einen Tilgungssatz von 2,00%, beträgt die Restschuld nach Laufzeitende rund 90.600 Euro. Die Abbezahlung des kompletten Kredits mit den gleichen Konditionen würde in etwa nur 30 Jahre dauern.

Wie kann man die Restschuld finanzieren?

Wenn man einen Kredit abgeschlossen hat, wo eine Restschuld nach Ende der Laufzeit besteht, so hat man grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Man kann den Kredit prolongieren oder umschulden. Beide Varianten der Weiterfinanzierung der Restschuld werden im Anschluss näher erläutert.

Prolongation: Nimmt man diese Möglichkeit der Weiterfinanzierung in Anspruch, so wird der bisher bestandene Kreditvertrag bei der Bank verlängert. Die Konditionen werden neu verhandelt. Für den Kreditnehmer ist dies bestimmt die einfachste Möglichkeit der Finanzierung der Restschuld. Man muss keine neuen Angebote einholen und vergleichen, einer Prüfung der Bonität und der Eignung für den Kredit muss man sich ebenso so wenig unterziehen, da die Bank einen als Kreditnehmer schon kennt. Man muss jedoch erwähnen, dass die Folgefinanzierung der Restschuld bei der gleichen Bank im Zuge einer Prolongation meist von den Konditionen her nicht so attraktiv ist, als wenn man sich um andere Angebote bei anderen Banken bemühen würde.

Umschuldung: Wie bereits erwähnt ist die Umschuldung die zweite Möglichkeit, die man zur Finanzierung der Restschuld hat. Die Konditionen sind hier meist besser als bei einer Prolongation des Kreditvertrages bei der Hausbank. Man nimmt ein neues Darlehen bei einer anderen Bank auf und begleicht anschließend mit der Kreditsumme die alte Restschuld bei der vorherigen Bank. Das Sparpotenzial ist groß. Selbst wenn der neue Kredit nur wenige Prozentpunkte billiger ist, so können dadurch dennoch Tausende von Euros eingespart werden. So kann es in manchen Fällen auch sinnvoll, sein laufendes Darlehen zu kündigen und die ausstehen Kreditsumme umzuschulden. Viele Banken verlangen jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung, damit sie nicht um Zinsgewinne umfallen.

Wie kann man die Restschuld berechnen?

Es ist ratsam – gerade bei dem niedrigen Zinsumfeld, in dem sich die Wirtschaft gerade befindet – eine höhere monatliche Rate bzw. einen höheren Tilgungssatz bei Aufnahme eines Kredits zu wählen. Der Kredit ist schneller getilgt und die Restschuld wird somit auch schneller verkleinert. Bei der Höhe der monatlichen Rate sollte man nur einen Betrag wählen, den man jeden Monat oder jedes Jahr über die Laufzeit hinweg finanziell bestreiten werden kann.

Eine Beispielrechnung der Restschuld zur Veranschaulichung:

Ein Beispiel soll die Berechnung der Restschuld veranschaulichen und deutlich machen, wie sehr sich die Ratenhöhe bzw. der Tilgungssatz auf die Höhe der Restschuld auswirkt.

Nehmen wir an, dass der Kreditbetrag 50.000 Euro beträgt. Der Einfachheit halber nehmen wir außerdem an, dass keine Bearbeitungsgebühren verlangt werden. Die Zinsen betragen 3,90% p.a., die Rate beläuft sich auf 250 Euro bei einer Laufzeit von 7 Jahren. Nach Ablauf der Laufzeit haben wir immer noch eine Restschuld von 41.564,50 Euro. Der Gesamtaufwand über die 7 Jahre Laufzeit beläuft sich auf 62.564,50 Euro.

Nun nehmen wir an, dass die Angaben genau gleichbleiben, nur die monatliche Rate setzen wir mit dem Doppelten, also 500 Euro monatlich, an. Dann beträgt die Restschuld nach Ablauf der Laufzeit nur noch 17.463,05 Euro und die Gesamtbelastung war 59.463,05 Euro.

Man kann also sehen, dass die Ratenhöhe und der Tilgungssatz enorme Auswirkungen auf den Restschuldbetrag haben.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 16.03.2023, 21:48 Uhr