Die Haftpflichtversicherung spielt nicht nur im Zuge als Privathaftpflicht- oder KFZ-Haftpflichtversicherung eine große Rolle, sondern ihr kommt auch im Zuge von Unternehmen eine wichtige Rolle in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung zu.

Vor allem eignet sich eine solche Versicherung, wenn man ein Unternehmen hat, in dem man als Eigentümer nicht die einzige Person ist, die in diesem Unternehmen tätig ist. Aber auch für Einzelunternehmer kann die Betriebs Haftpflichtversicherung sinnvoll sein. Die Absicherung erstreckt sich nicht nur auf den Unternehmens- oder Geschäftsinhaber, sondern auf alle Mitarbeiter, die im Unternehmen tätig sind. Es kann in der Praxis oft schnell zu Schäden kommen – diese werden vom Eigentümer oder den Mitarbeitern verursacht. Dann fallen diese in den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung.

Welche Eigenschaften hat eine solche Versicherung?

Es gibt im geschäftlichen Bereich – ebenso wie im Privaten – Versicherung, auf die man keinesfalls verzichten sollte. So sollte sich man schon bei Gründung eines Unternehmens um ein Angebot für eine Betriebshaftpflichtversicherung umsehen. Diese kann hilfreich sein, wenn Schäden bei Dritten entstehen und man als Unternehmer schadenersatzpflichtig wird. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt in der Regel alle Risiken ab, die sich innerhalb eines Unternehmens bezogen auf eine Schadensentstehung und einen sich daraus resultierenden Schadenersatzanspruch Dritter ereignen können. Keine Rolle spielt dabei die Art und die Größe des Unternehmens. Versichert sind, wie bereits erwähnt, all jene, die in dem betreffenden Unternehmen eine leitende Position haben oder fix bei diesem angestellt sind. In manchen Fällen ist eine solche Versicherung vorgeschrieben, bei denen es nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich in jedem Falle.

Schadenersatzforderungen

Sie kommt vor allem ins Spiel, wenn es um die Befriedigung von Schadenersatzforderungen geht. Bevor es jedoch zu einer Zahlung seitens des Versicherungsunternehmens kommt, wird eingehend geprüft, ob die Ansprüche auch tatsächlich relevant bzw. begründet sind oder nicht. Ist dies nicht der Fall, so werden unberechtigte Forderungen vom Versicherungsunternehmen abgewiesen. Viele Versicherungsunternehmen bieten individuelle Angebote auf die Art des Unternehmens und die Tätigkeit, die im Zuge dessen ausgeübt wird, an. So kann ein ganz persönlich zugeschnittener und gezielter Versicherungsschutz geboten werden.

Schadensfälle

Die Versicherungsunternehmen sind nicht dazu verpflichtet, jeden Schaden in vollem Umfang zu übernehmen. So findet man als Versicherungsnehmer im Vertrag eine Vielzahl an Klauseln, die den Bereich, in dem eine Versicherung leistet, einschränkt. Alle Faktoren, die zu einem Ausschluss führen können – die Versicherung zahlt in diesem Falle nicht – sind im Vertrag ersichtlich. Das genaue Durchlesen aller Versicherungsbedingungen im Vertrag ist daher dringend anzuraten, um nicht bei einer Nichtauszahlung der Versicherungsleistung eine negative Überraschung zu erleben. Außerdem kann man in dem Fall eine Deckungserweiterung vereinbaren, welche zumeist mit einer Erhöhung der zu bezahlenden Prämie einhergeht.

Klauseln

Mögliche Klauseln, die man in einem Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag finden kann, sind beispielsweise:

  • Schäden, die im Ausland entstehen
  • Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden
  • Umweltschäden, also Schäden, die durch Umweltstörung entstehen
  • Vorsorge-Deckung
  • Freizügigkeit
  • Reine Vermögensschäden
  • Schäden an Sachen, die im eigenen Besitz sind
  • Allmählichkeitsschäden
  • Schäden, die beim Be- und/oder Entladen entstehen
  • Europadeckung oder Weltdeckung

Bei Basisprodukten kann es oftmals der Fall sein, dass Schäden, die nicht im Inland entstanden sind, nicht übernommen werden. Auch die Übernahme seitens der Versicherung von Be- und Entladeschäden, sowie Tätigkeits-, reine Vermögens- und Allmählichkeitsschäden muss in der Regel gesondert vereinbart werden, sofern man diese Schadenarten auch versichert haben möchte.

Schließt man eine gute Betriebshaftpflichtversicherung ab, kann diese jedes kleine und große Unternehmen vor Liquiditätsengpässen oder Engpässen sonstiger finanzieller Natur bewahren. Schadenersatzforderungen können gerade dann, wenn Personenschaden vorliegt, in unermessliche Höhen gehen. Hier kann es um Beträge in Millionenhöhe gehen. Dies kann – ohne Versicherung – meist auch den finanziellen Ruin eines Unternehmens bedeuten. Ist man jedoch ausreichend versichert, kann dies vermieden werden. Die Versicherung wird in so einem Fall darauf achten, den Schaden zu regulieren und das Unternehmen vor dem Ruin zu bewahren.

Was deckt die Betriebshaftpflichtversicherung?

Beispiele für Schäden, die entstehen können, können sein:

  • Man hat ein Malerunternehmen. Einer der Mitarbeiter streicht die Wände eines Kunden unabsichtlich in einer Farbe, die vom Kunden selbst nicht gewünscht war.
  • Der Mitarbeiter eines Dachdeckerbetriebes macht beim Dachdecken einen Fehler und 60 Dachziegel müssen ersetzt werden.
  • Man betreibt ein Transportunternehmen und die Mitarbeiter beschädigen im Zuge eines Transportes die Wohnungseingangstür eines Kunden. Diese muss repariert oder ersetzt werden.

Diese Beispiele dienen zur Veranschaulichung, wie schnell ein Schaden entsteht, bei dem das Unternehmen als Schädiger gegenüber den Geschädigten haftbar wird. Vorsorge ist dann getroffen, wenn man eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, denn in all diesen Fällen würde die Versicherung einspringen, um den Schaden zu ersetzen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Betriebshaftpflicht keine Versicherung ist, auf die man unbedingt verzichten sollte, denn Schäden entstehen immer und überall und oftmals schneller als man denkt. Um keine finanziellen Zusammenbrüche erleben zu müssen, sollte man sich bereits bei Gründung eines Unternehmens ausreichend gut absichern.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 14.02.2021, 14:01 Uhr