Für die Zinserlöse, die einem von seinen Anlagen ausbezahlt werden, muss man nämlich eine Steuer, die Kapitalertragsteuer, bezahlen. Diese wird in der Regel automatisch von der Bank, der Versicherung oder einer Kapitalgesellschaft, je nachdem welche Sparprodukte man besitzt, eingehoben und direkt an das Finanzamt abgeführt, sodass man sich grundsätzlich nicht um die Bezahlung der Kapitalertragsteuer Gedanken machen muss. Auf Bankzinsen beträgt die KESt. in Österreich 25%, auf Dividenden werden 27,5% verrechnet.

Entwicklung der KESt. in Österreich:

Wie Kapitalertragsteuer wurde bereits am 01.01.1993 in der Form, in der wir sie heute kennen, eingeführt. Anfang des Jahres 2016 gab eine kleine Änderung der Kapitalertragsteuer im Hinblick auf die Höhe der Steuer (siehe weiter unten).

Wann muss man Kapitalertragsteuer bezahlen?

Über den Zeitpunkt, zu dem die Kapitalertragsteuer abgeführt werden muss, muss man sich als Sparer keine Gedanken machen, sofern man bei einem inländischen Institut Zinsen für seine Sparanlage erhält. Hier übernehmen nämlich die jeweilige Bank und Versicherung, sowie das jeweilige Institut die Bezahlung der Steuer. Von den Sparzinsen wird die KESt. entweder gleich einbehalten oder gesondert wieder abgezogen und direkt an das Finanzamt bezahlt. Anders ist dies aber unter Umständen bei Zinserträgen, die man aus Geldeinlagen von ausländischen Instituten bezahlt bekommt. Diese werden nämlich brutto für netto gutgeschrieben. Hier muss man sich selbst um die Bezahlung – in korrekter Höhe und rechtzeitig – der Kapitalertragsteuer kümmern. Grundsätzlich muss jeder zum Abzug Verpflichtete am 15.12. eines jeden Jahres eine Vorauszahlung leisten.

Wer muss Kapitalertragsteuer zahlen?

Gibt es in Bezug auf die Kapitalertragsteuer Freibeträge?

Jeder Mensch, der in Österreich Spareinlagen besitzt, die Zinsen lukrieren, muss eine Kapitalertragsteuer bezahlen. Es gibt Ausnahmen für all jene, die ein geringes Erwerbseinkommen verfügen – diese haben nämlich die Möglichkeit, sich die bezahlte KESt. wieder zurückzuholen. Anders als in Deutschland, gibt es in Österreich auch keinerlei Freibeträge im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer, sodass man diese Frage recht einfach beantworten kann: Alles muss verzinst werden.

Kann man sich die Kapitalertragsteuer „zurückholen“?

Wie bereits erwähnt, kann man sich unter gewissen Umständen die bezahlte KESt. wieder zurückholen. Dies geschieht im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteuererklärung. Wichtig ist, dass nur all jene von dieser Regelung Gebrauch machen können, die zwar hohe Zinseinkünfte haben und auf Grund dessen auch Kapitalertragsteuer bezahlen müssen, die jedoch kaum Erwerbseinkommen haben. Die Gesamteinkünfte pro Jahr (Bruttoeinkommen – Sozialversicherung und Absetzbeträge) dürfen einen Betrag von 11.000 Euro nicht überschreiten. Nur wenn man diese Voraussetzung auch erfüllt, hat man die Möglichkeit, sich die bezahlte Kapitalertragsteuer wieder zurückzuholen. Bei dem derzeitigen Niedrigzinsumfeld ist das Rückholen der bezahlten KESt. ziemlich unattraktiv geworden und ist für viele mit zu viel Zeitaufwand verbunden.

Beispiel zur Kapitalertragsteuer

In diesem Beispiel sollen die Systematik und die Berechnung der KESt. veranschaulicht werden. Gehen wir davon aus, dass ein Kapital von 15.000 Euro vorliegt. Dieses wird ein Jahr mit einem Zinssatz von 2,7% (in der heutigen Zeit fast undenkbar) verzinst. Man möchte in weiterer Folge die Höhe der KESt. bzw. den Zinsantrag nach KESt.-Abzug berechnen.

Die Zinsen berechnen sich einfach. Diese errechnen wir mit folgender Rechnung:

  • Z = (15.000 * 2,7) / 100
  • Z = 405 Euro

Die Zinsen nach einem Jahr betragen 405 Euro. Nun müssen 25% KESt. bezahlt werden, es bleiben also nur 75% der Zinsen für einen selbst übrig. Die Kapitalertragsteuer und der Zinsbetrag, welcher einem übrigbleibt, berechnet man wie folgt:

  • 405 * 0,75 = 303,75 Euro (Dies ist der Betrag, den man nach Zahlung der KESt. noch besitzt.)
  • 405 – 303,75 = 101,25 Euro (Dies ist der KESt.-Betrag, den die Bank an das Finanzamt abführt.)

Fazit:

Zusammenfassen kann man die Thematik der Kapitalertragsteuer, dass diese auf Zinserträge, die durch Spareinlagen auf Girokonten, Sparkonten und Sparbüchern entstehen, 25% betragen. Im Normalfall wird diese von der Bank oder dem Institut direkt abgezogen und an das Finanzamt bezahlt. Nur wenn man Spareinlagen im Ausland hat und aus diesen Spareinlagen Zinserträge generiert, muss man sich selbst um die rechtzeitige Bezahlung der KESt. kümmern. Dies geschieht in der Regel im Nachhinein.

Es ist nicht möglich, von der Zahlung der Kapitalertragsteuer befreit zu werden, dennoch besteht die Möglichkeit, dass man sich unter bestimmten Voraussetzungen (nämlich bei einem Erwerbseinkommen von maximal 11.000 Euro jährlich), die bezahlte KESt. im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung wieder vom Finanzamt zurückzuholen. Man sollte als Sparer auf alle Fälle darauf achten, Zinsen aus ausländischen Spareinlagen zu versteuern, da es dem österreichischen Finanzamt möglich ist, die Sparkonten und die sich daraus resultierenden Zinserträge zu sehen.

Darüber sollten Sie sich auch informieren:

Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 19.11.2020, 05:18 Uhr