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Meldezettel: Den aktuellen Wohnort melden

Die Anmeldung in einer Unterkunft oder an einem ordentlichen Wohnsitz ist für alle Personen, die sich in Österreich aufhalten, per Gesetz vorgeschrieben. Der Betreffende muss sich binnen drei Tagen an das zuständige Meldeamt wenden. Ebenso auch, wenn die Unterkunft wieder verlassen wird. In diesem Fall ist eine Abmeldung nötig. Je nach Region sind hierfür Gemeindeamt oder der Magistrat zuständig.

Die Behörde speichert die aktuelle Adresse oder die Abmeldung dann im Zentralen Melderegister, kurz ZMR. Über die erfolgreiche Durchführung wird dann eine Bescheinigung ausgestellt, welche als behördliches Dokument gilt, der sogenannte Meldezettel. Auf der amtlichen Bestätigung sind der neue Wohnsitz sowie eine etwaige Abmeldung des alten Wohnsitzes ersichtlich. Aus diesem Grund ist diese auch mit einem aktuellen Melderegisterauszug, gleichzusetzen.

Informieren Sie sich auch über die Meldepflicht in Österreich!

Wohnsitz anmelden

Mit dem Meldezettel werden sozusagen amtlich ein oder mehrere ordentliche Wohnsitze gegründet, verlegt oder abgemeldet. Hierbei unterscheidet das Amt zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz. Der Hauptwohnsitz ist jene Adresse, an der sich der Lebensmittelpunkt abspielt. Hierfür sind der Wohnsitz von minderjährigen Kindern, deren Schule oder Kindergarten, der Wohnsitz des Ehepartners, die Distanz zur Ausbildungs- oder Berufsstätte ausschlaggebend. Alle anderen Unterkünfte, die jedoch ebenso bewohnt werden, müssen als Nebenwohnsitze bei der Behörde angemeldet wie abgemeldet werden.

Seit dem Jahr 2001 ist der Begriff Meldezettel nur noch umgangssprachlich im Gebrauch. Offiziell wird nur noch das Formular, welches vom Antragsteller bei einer An- oder Ummeldung ausgefüllt werden muss, als Meldezettel bezeichnet. Der eigentlich gemeinte Meldezettel heißt offiziell Bestätigung der Meldung.

Allgemein muss die Bestätigung der Meldung bei Ämtern und Behörden nicht mehr vorgelegt werden. Diese haben direkten Zugriff auf das amtliche Melderegister. Bei privaten Vertragsabschlüssen wird jedoch öfter noch der Meldezettel verlangt. Beispiele dafür sind Handyanmeldung, Energieversorgungsverträge, Versicherungen und der Gleichen.

Meldezettel beantragen - Antrag durchführen

Alle Schritte zum Beantragen des Meldezettels in Österreich:

Schritt 1: Das Antragsformular – der Meldezettel

Binnen 3 Tagen muss sich jene Person, die sich länger als 3 Tage an ein und derselben Adresse aufhält, bei der zuständigen Behörde melden. Zur An-, Um- und Abmeldung einer Unterkunft muss das Antragsformular, welches offiziell Meldezettel genannt wird, ausgefüllt werden. Das Antragsformular ist wahlweise direkt beim zuständigen Amt, im Internet oder in manchen Trafiken erhältlich.

Bei Meldeangelegenheiten einer Familie oder von Mehr-Personen-Haushalten sind stets für alle Personen einzeln Meldezettel auszufüllen.

Schritt 2: Unterschrift des Unterkunftgebers

Für An- und Ummeldungen ist die Unterschrift des Unterkunftgebers am Antragsformular. Als Unterkunftgeber gilt jene Person, die dem Antragssteller das Quartier überlässt. Im Falle von Eigenheimen ist dies der Besitzer selbst. Ansonsten ist es der vertragliche Vermieter. Dazu zählen auch Hauptmieter für Untermieter sowie Untermieter für Mitbewohner.

Schritt 3: Ausweise und Dokumente

Das Amt braucht außerdem für alle Meldeangelegenheiten einen Identitätsnachweis zur Feststellung der Daten. Wahlweise kann dies ein offizieller Ausweis sein, also Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. Die Geburtsurkunde sollte ebenso vorgelegt werden. Wichtig für die Behörde sind die Nachweise über Vor- und Zunamen, Name vor der ersten Eheschließung, Staatsangehörigkeit, Geburtsort sowie Geburtsdatum.

Bei Nichtösterreichern ist der Reisepass besonders wichtig, da der Aufenthaltstitel oder der Grund des Aufenthalts kontrolliert wird.

Schritt 4: Kontrolle und Haftung

Jene Person, die sich An-, Um- oder Abmelden möchte, ist für den Inhalt des Meldezettels verantwortlich. Auch wenn Dritte diesen ausfüllen, haftet immer der Betroffene. Alle Angaben sollten vor der Vorlage unbedingt kontrolliert werden.

Schritt 5: Auf der Behörde

Ein Mitarbeiter der Behörde überprüft den Meldezettel und die Angaben mithilfe der beigelegten Dokumente. Ist alles in Ordnung und vollständig, wird an Ort und Stelle die An-, Um- oder Abmeldung durchgeführt. Dies geschieht mit der sofortigen Eintragung ins zentrale Melderegister.

Schritt 6: Bestätigung der Meldung – Umgangssprachlich Der Meldezettel

Zum Nachweis erhält die betreffende Person einen Ausdruck der Amtshandlung, also den neuen Eintrag aus dem ZMR. Dieser wird mittels Stempel und Unterschrift beglaubigt. Diese sogenannte Bestätigung der Meldung gilt dann bis zu einer etwaigen Änderung als behördliches Dokument, ganz wie eine Geburtsurkunde.

Änderungen am Meldezettel

Änderungen müssen in diesen Fällen bekanntgegeben werden:

Ehe oder eingetragene Partnerschaften

Wird eine Ehe geschlossen oder geschieden und der Familienname sowie der Familienstand ändern sich, muss dies im zentralen Melderegister geändert werden. Geschieht dies innerhalb von Österreich, wird dies automatisch vom Standesamt erledigt. Dieses Vorgehen gilt auch für eingetragene Partnerschaften. Sollte eine Ehe jedoch im Ausland gebildet oder annulliert werden, muss dies selbstständig binnen 4 Wochen dem zuständigen Amt mitgeteilt werden.

Dazu müssen alle Unterlagen sowie eventuelle Übersetzungen und deren Beglaubigungen sowie Dokumente zum Identitätsnachweis vorgelegt werden.

Titel und Akademische Grade

Erhält jemand einen öffentlichen Titel oder einen akademischen Grad muss dieser selbstständig dem Amt mitgeteilt werden. Zum Nachweis sind wieder alle Dokumente, die damit in Zusammenhang stehen, sowie ein Ausweis beizulegen.

Auskünfte über Adressen

Jeder Person steht es zu, die Adresse einer anderen Person über das Meldeamt, zu erfragen. Dazu muss beim Amt jedoch ein wichtiger Grund angegeben werden. Ist einem jemand Geld schuldig, ist dies beispielsweise ein wichtiger Grund.

Ein mündlicher Antrag auf der zuständigen Behörde reicht für eine Beauskunftung dieser Art. Die eigene Identität muss mittels Ausweis nachgewiesen werden. Damit Behörde eine Auskunft erteilen kann, muss der Name, der gesuchten Person, sowie wenigstens ein Geburtsdatum oder eine frühere Meldeanschrift angegeben werden.

Kosten für die Änderung am Meldezettel

Eine Meldeauskunft ist in jedem Fall für den Antragsteller kostenpflichtig. Sollte die Person nicht im zentralen Melderegister gefunden werden, sind ebenso die Gebühren zu tragen. Dabei handelt es sich um:

  • 14,30 Euro Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • 3,90 Euro je Beilage (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem Örtlichen Melderegister
  • 3,30 Euro Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister

Auskunftssperre

Jede Person, die in Österreich gemeldet ist, hat aus driftigem Grund das Recht, eine Auskunftssperre zu beantragen. In diesem Fall muss ein Grund vorliegen, wieso die Person schutzwürdig ist. Beispiele sind angedrohte Gewalt, ein gewalttätiger Exfreund oder Exehemann, ein Stalker und der Gleichen. Mit dieser Auskunftssperre wird verhindert, dass eine Auskunft aus dem zentralen Melderegister weitergegeben wird. Also sind der aktuelle Hauptwohnsitz sowie mögliche Nebenwohnsitze geschützt.

Eine Auskunftssperre kann nur bei der Zentralen Meldeauskunft der MA 62 in Wien 7, Wimbergergasse durchgeführt werden.

Formulare

Das Meldezettel-Formular für Österreich kann online als PDF heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt werden.

Alle dort angeführten Informationen zur Rechtslage und Antragsstellung sind in ganz Österreich gleich. Lediglich die zuständige Behörde sowie die Gebühren können in den Bundesländern variieren!

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 21.04.2021, 07:16 Uhr