Die Strompreisbremse gilt in Österreich von 01. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Sie deckelt die Stromkosten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh jährlich mit 30 Cent pro Kilowattstunde. Damit sollen die stark steigenden Strom- und Energiekosten abgefedert werden. Dieses Kontingent wurde anhand des Stromverbrauchs eines Drei-Personen-Haushaltes errechnet.
Diese errechneten 2.900 kWh pro Jahr sollen rund 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten entsprechen. Haushalte, die aus vier oder mehr Personen bestehen, sollen ein zusätzliches Kontingent zu den 2.900 kWh beantragen können.
>> Alle Details zur Strompreisbremse von 500 Euro pro Jahr findet man hier.
Zusätzliches Kontingent für größere Haushalte

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Haushalte mit mehr als drei Personen verbrauchen in der Regel auch mehr Strom. Daher wird das errechnete Kontingent von 2.900 kWh nicht ausreichen, um die Stromkosten für diese Haushalte entsprechend zu "bremsen". Daher private Haushalte bestehend aus vier oder mehr Personen mit einem zusätzlichen Kontingent für den Stromkostenzuschuss ausgestattet werden:
Pro zusätzlicher Person (3+) wird mit einem Kontingent von 350 kW/h zu 30 Cent unterstützt. Laut Bundesregierung soll das einer zusätzlichen Entlastung von über 100 Euro pro Person jährlich entsprechen. Diese Unterstützung soll ab dem Frühjahr 2023 bei den zutreffenden Haushalten ankommen. Dazu werden die Angaben im Zentralen Melderegister (ZMR) herangezogen.
Netzkostenzuschuss: bis zu 200 Euro jährlich
Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zudem einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Jahr. Insgesamt beträgt der Zuschuss 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, maximal jedoch 200 Euro.
>> Alle Details zum Netzkostenzuschuss von 200 Euro und den dafür notwendigen Voraussetzungen findet man hier auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Strompreisbremse
