Nur mit Antrag: Bis zu 1.200 Euro extra für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können sie je nach Wohnort und Einkommen heuer noch bis zu 1.200 Euro als Zuschuss holen. Ein Antrag dazu ist jedoch notwendig. Auf Finanz.at erfährt man alle Details dazu.

28.04.2024, 07:00 Uhr von
Geld für Autofahrer
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Geld für Autofahrer
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Auch 2024 wurde das Autofahren in Österreich wieder deutlich teurer. Neben der Erhöhung der CO2-Steuern und damit steigenden Spritpreise, wurden auch die KFZ-Steuern und die NoVA angehoben. Das belastet die Haushaltskasse vor allem für Berufstätige, die auf das Auto angewiesen sind, zusätzlich.

ArbeitnehmerInnen werden je nach Bundesland unterschiedlich mit Pendlerbeihilfen und Fahrkostenzuschüssen für diese Kosten entlastet. Bis zu 1.200 Euro können auch heuer wieder beantragt werden. Auch durch die im Vorjahr erhöhte Pendlerpauschale profitieren PendlerInnen zudem heuer besonders beim Steuerausgleich. Alle Details zu den einzelnen Zuschüssen je nach Bundesland findet man hier in einer Überischt.

1.200 Euro in Niederösterreich

In Niederösterreich wird heuer erneut die NÖ Pendlerhilfe von bis zu 1.000 Euro ausbezahlt. Als Voraussetzungen gelten ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich, sowie eine Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von mindestens 25 km (einfache Wegstrecke).

Die Einkommensgrenze lieget bei 2.000 Euro pro Monat für Alleinstehende, für Alleinerziehende mit einem Kind und kinderlose Lebensgemeinschaften bei 3.600 Euro und für Ehepaare und Lebensgemeinschaften mit einem Kind bei 4.400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind wird sie um 800 Euro angehoben. Die Auzahlung gilt für das vergangene Kalenderjahr

Der Zuschuss hängt von der einfachen Wegstrecke zur Arbeit ab und beträgt für Hin- und Rückfahrt jeweils 4 Euro pro Tageskilometer. Werden mit einer personenbezogenen Jahreskarte öffentliche Verkehrsmittel verwendet, erhöht sich der Betrag durch einen Öko-Bonus um 20 Prozent (bis zu 1.200 Euro pro Jahr). Ein Antrag online möglich bis Ende Oktober 2024 möglich. Alle Informationen dazu findet man auf der Webseite des Landes Niederösterreich.

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850 Euro im Burgenland

Im Burgenland wird auch 2024 ein Fahrtkostenzuschuss für PendlerInnen in Höhe von bis zu 850 Euro ausbezahlt. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz im Burgenland, eine Wegstrecke von mindestens 20 km zur Arbeit und ein maximales monatliches Bruttoeinkommens von 3.697 Euro. Bei Alleinerziehenden wird diese Grenze um 10 Prozent pro Kind angehoben.

Die Höhe der Förderung wird in mehrere Stufen gestaffelt. Ab einer Strecke von 20 km besteht ein Anspruch. Die Höhe liegt bei 137 bis 513 Euro - abhängig von der Länge der Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte.

Zudem werden 3 Euro pro zusätzlich gefahrenem Kilometer über des Grenzwertes der jeweiligen Stufe ausgezahlt. Bei überwiegender Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird ein Öko-Bonus von 20 Prozent extra gewährt. Die maximale Höhe des Fahrtkostenzuschuss liegt bei 850 Euro pro Jahr. Ein Antrag ist noch bis 30. Juni 2024 online möglich. Nachweise sind dabei ebenfalls einzubringen.

825 Euro in Kärnten

Konkret handelt es sich um den Zuschuss für Fahrtkosten in Kärnten, der bis zu 825 Euro betragen kann. Dieser wird für das vergangene Jahr rückwirkend ausbezahlt. Als Voraussetzung gelten unter anderem ein Hauptwohnsitz in Kärnten, sowie eine einfache Wegstrecke von mindestens fünf Kilometern zwischen Arbeitsstätte und Wohnort.

Sind öffentliche Verkehrsmittel zumutbar, können je nach Einkommensgrenze und Wegstrecke bis zu 100 Prozent der Fahrausweis-Kosten gefördert werden. Sind Öffis nicht zumutbar, erhält man als Zuschuss einen Fixbetrag, der ebenfalls von der einfachen Wegstrecke und dem Jahreseinkommen abhängig ist.

So bekommt man beispielsweise bei einem Monatseinkommen von 1.650 Euro und einer einfachen Wegstrecke von 30 Kilometern 300 Euro als Fahrtkostenzuschuss, sofern öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar sind. Liegt das Einkommen bei maximal 1.320 Euro pro Monat und die Wegstrecke über 60 Kilometer, so erhält man den Maximalbetrag von 825 Euro. Die gesamte Tabelle der Zuschüsse je Einkommen und Distanz zur Arbeitsstätte, findet man hier in einer Übersicht. Ein Online-Antrag kann hier auf der Website der AK Kärnten eingereicht werden.

421 Euro in Oberösterreich

In Oberösterreich gelten für die Pendlerbeihilfe ähnliche Voraussetzungen, wie in den anderen Bundesländern. Die einfache Wegstrecke zur Arbeit mit mindestens 25 Kilometer betragen, der Hauptwohnsitz in Oberösterreich gemeldet sein und es darf eine Jahreseinkommensgrenze nicht überschritten werden. Diese Grenze liegt bei 28.000 Euro und erhöht sich pro Kind im Haushalt um 2.800 Euro.

Die Höhe der OÖ Pendlerhilfe liegt ab 25 km bei 218 Euro, ab 50 km bei 306 Euro und ab 75 km bei 421 Euro pro Jahr. Ein Antrag ist bis Jahresende online auf der Webseite des Landes Oberösterreich möglich. Die Beihilfe gilt ebenfalls für das Jahr 2023 rückwirkend.

389 Euro in der Steiermark

Die Pendlerbeihilfe wird auch heuer wieder rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr (2023) ausbezahlt. Sie liegt bei bis zu 389 Euro pro ArbeitnehmerIn und kann direkt online beantragt werden. Im Vorjahr wurden als Pendlerbeihilfe durchschnittlich 120 Euro pro Person ausbezahlt. Immerhin 5.000 Steirerinnen und Steirer haben diese Förderung in Anspruch genommen. Die maximale Höhe der Beihilfe beträgt 389 Euro pro Jahr.

Als Voraussetzung gelten ein Hauptwohnsitz in der Steiermark, ein Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro und ein Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometer (einfache Wegstrecke). Weitere Details und ein Download-Formular findet man auf der Webseite der AK Steiermark.

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Erhöhte Pendlerpauschale

Beim Lohnsteuerausgleich kann heuer für das Jahr 2023 auch die erhöhte Pendlerpauschale von Januar bis Juni geltend gemacht werden. Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro wurden für diesen Zeitraum, wie auch schon 2022 (Mai bis Dezember) deutlich angehoben, um ArbeitnehmerInnen zu entlasten. Die Höhe der erhöhten Pendlerpauschale kann mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at berechnet werden. Aufgrund der erhöhten Pendlerpauschale profitieren PendlerInnen heuer mit am meisten vom Steuerausgleich.

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Mehr Informationen: Zuschüsse

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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