Am Mittwoch wurde endlich grünes Licht für eine neue, pauschale Förderung von bis zu 2.475 Euro gegen die steigenden Energiekosten in Österreich gewährt. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
UnternehmerInnen und Selbstständige, die im vergangenen Jahr zwischen 10.000 Euro und 400.000 Euro Jahresumsatz erzielt haben, können zwischen 08. August und 30. November 2023 einen Antrag auf die neue Energiekostenpauschale stellen. Sie beträgt pauschal zwischen 110 Euro und 2.475 Euro und soll die gestiegenen Strom- und Heizkosten abfedern.
Ein entsprechender Antrag auf die Energiekostenpauschale kann online gestellt werden. Dazu sind eine gültige Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) notwendig.

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Zwischen 110 und 2.475 Euro
Wie die zuständige Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) mitteilt, wird die Auszahlung rückwirkend für das Kalenderjahr 2022 erfolgen. Die Berechnung der Höhe der Förderung erfolgt automatisch. Belege, Dokumente oder sonstige Steuerunterlagen müssen beim Antrag nicht vorgelegt werden. Die Berechnung erfolgt auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und Daten der Statistik Austria.

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Auszahlung binnen weniger Tage
Die Auszahlung erfolgt bereits nach wenigen Tagen. AntragstellerInnen können nach Einreichung einsehen, wie hoch die pauschale Förderhöhe für ihr Unternehmen ausfallen wird.
Auch für das heurige Kalenderjahr 2023 soll es eine derartige Hilfe für Unternehmen geben. Die Vorbereitungen für die Energiekostenpauschale 2023 laufen nach Angaben der Wirtschaftskammer Österreich bereits.
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