Wenn man ein Unternehmen gründen möchte oder Freiberufler ist, so wird man sich früher oder später der Situation stellen müssen, einen passenden Firmennamen zu finden. Im Allgemeinen versteht man unter einem Firmennamen das Aushängeschild eines jeden Unternehmens. Der Firmenname wird im Handelsregister eingetragen. Somit kann nur jenes Unternehmen diesen Namen in Anspruch nehmen, der die entsprechende Rechtsform hat. Auch ein rechtlicher Schutz kann beim Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

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Darum ist ein guter Firmenname wichtig

Wenn man vor der Entscheidung steht, sich einen passenden Namen für das eigene Unternehmen auszusuchen, so sollte man bedenken, dass der Firmenname in gewisser Weise das geplante Vorhaben, die Geschäftsidee, die gesetzten Ziele oder die Erwartung widerspiegelt. Aufgrund dessen ist der Vorgang der Namensfindung eine persönliche Angelegenheit, denn der Firmenname ist das erste, das ein potentieller Kunde bei einem Unternehmen bemerken wird. Das Image des Unternehmens wird auch über die Namensgebung mitgestaltet und kann bereits zu Beginn über den zukünftigen Erfolg eines Unternehmens entscheiden.

Wird beispielsweise der Nachname des Unternehmensgründers als Firmenname verwendet, so wird das Unternehmen unwiderruflich mit dessen Gründer in Verbindung gebracht. Es kann in der Praxis oftmals der Fall sein, dass die Namensfindung durch einen spontanen Einfall sehr schnell abgeschlossen ist. In der Regel ist die Namensfindung für ein Unternehmen jedoch ein langwieriger, anstrengender Prozess. Dies kann durch den Umstand erklärt werden, dass ein Firmenname Einzigartigkeit und Individualität verkörpern soll. Daher ist es wichtig zu wissen, womit sich das Unternehmen genau beschäftigt und welche Zielgruppe angesprochen werden soll.

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Unterschiedliche Unternehmensformen

Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen Sachfirmen, Personenfirmen, Fantasiefirmen, Kleinunternehmen und gemischten Firmen. Diese werden im Nachfolgenden näher erläutert:

  • Personenfirmen: Bei solchen Firmen wird in der Regel der Familienname des Inhabers als Firmenname verwendet. Möglich und zulässig ist die Ergänzung durch den Vornamen.
  • Sachfirmen: Diese Art der Firma beinhaltet eine die Tätigkeit des Unternehmens bezeichnete Branche. Es kann auch sein, dass diese nach außen anonym ist, da sie die vorhandenen Beteiligungen nicht sogleich offenbart.
  • Fantasiefirmen: Hier kommt eine Bezeichnung zur Anwendung, die wiederum keinerlei Rückschluss auf Personen oder das Tätigkeitsfeld geben. Markennamen können hier oftmals als Bezeichnung dienen.
  • Gemischte Firmen: Dabei kommt es zu einer Kombination hinsichtlich der Namensvarianten von Personen-, Sach- und Fantasiefirmen.
  • Kleinunternehmen

Die Auswahl des perfekten Firmennamens

Darauf sollte man bei der Auswahl des Firmennamens achten:

Geschäftsidee und Tätigkeit des Unternehmens

Der Prozess der Findung eines Namens für ein Unternehmen kann entweder schnell vonstattengehen, weil man einen spontanen, guten Einfall hat oder auch ein langes Prozedere sein. Wichtig ist, mittels eines Namens vermitteln zu können, worum es bei dem Geschäftsmodell des Unternehmens geht oder was die Grundidee des Unternehmenskonzeptes ist. Diese Dinge wurden unter Umständen bereits in einem Businessplan erarbeitet und deswegen empfiehlt es sich, diesen nochmals genau durchzugehen, da dies oftmals als erster oder zentraler Punkt in der Namensfindung sein kann.

Auch Freunde, Bekannte und Verwandte haben vielleicht gute und kreative Einfälle, was den Namen des eigenen Unternehmens anbelangt. In den neuen Firmennamen sollten im Allgemeinen Faktoren, wie beispielsweise Standort, Geschäftsidee, unternehmerisches Umfeld oder der potentielle Kundenkreis mithineinfließen.

Einprägsam und leicht zu merken

Wenn bereits ein Name gefunden wurde, so gilt es, eine sorgfältige Testung durchzuführen. Eine nachträgliche Änderung des Firmennamens ist schwierig. Daher sollte man darauf achten, dass der gewählte Firmenname leicht zu merken, ansprechend und leicht auszusprechen sein sollte und gut klingen soll. Außerdem sollte vorab geprüft werden, ob eine entsprechende Domain für den gewollten Firmennamen frei ist.

Bezogen auf die Wahl eines Firmennamens sind auch gewisse Grenzen gesetzt, die es zu berücksichtigen gilt. So ist bei einer eingetragenen Gesellschaft (z.B. AG, GmbH) eine entsprechende Bezeichnung beim Firmennamen anzugeben. Der Vor- und Nachname muss bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) enthalten sein. Bei Personengesellschaft gilt die Regelung, dass zumindest einer der Nachnamen der Gesellschafter im Firmennamen enthalten sein muss.

Marke und Brand

Ein Firmenname kann auch als Marke geschützt werden, um das exklusive Recht auf die Nutzung des Firmenamens innezuhaben. So kann eine Unterlassung von Nachahmern gefordert und unter Umständen sogar Schadenersatz verlangt werden. Um einen solchen Schutz vorzunehmen, kann dieser angemeldet werden. Selbiges gilt weitestgehend auch für ein Firmenlogo, welches oftmals mit einem Firmennamen in Verbindung gebracht wird.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 13.04.2021, 13:52 Uhr