Franchisegeber:

Der Begründer eines Franchisenetzwerks, welches sich zusammensetzt aus dem Franchisegeber und verschiedenen Franchisenehmern, wird als Franchisegeber bezeichnet. Er befähigt seine Partner dazu, seine Geschäftsidee und das damit einhergehende Konzept unter Voraussetzungen, die er festlegt, auszuüben. Er vermittelt hierfür sein Wissen und nutzt Schutzrecht.

Ferner unterstützt er die Franchisenehmer in der Regel auch bei anfallenden Kosten. Er verhilft sich selbst und seinen Geschäftspartnern als übergreifender Unternehmer zu Erfolg am Markt. Er kann expandieren, ohne einen großen Kapitaleinsatz zu benötigen, da die Partner für die Finanzierung selbstständig verantwortlich sind. Grundsätzlich kann jeder Unternehmer, der sich von einem Projekt überzeugen konnte, zum Franchisegeber werden. Selbstredend müssen alle Prozesse laufend kontrolliert, analysiert und verbessert werden. Damit kann er möglichen Partner Informationen geben und diese von seinem Geschäftsmodell überzeugen.

Franchisenehmer:

Als solche werden all jene bezeichnet, die sich von einem Geschäftskonzept eines Franchisegebers überzeugen haben lassen und mit diesem einen Vertrag abschließen und das Konzept in die Tat umsetzen.

In Österreich findet das Franchising immer mehr Gefallen und zeigt eine steigende Tendenz. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Arten von Franchising. Einerseits gibt es das sogenannte Produktions-Franchising, bei dem Knowhow bezogen auf die Produktion bzw. den Vertrieb überlassen bzw. zur Verfügung gestellt wird. Beim Vertriebsfranchising steht hingegen der Gütervertrieb im Vordergrund. Zu guter Letzt gibt es das Dienstleistungsfranchising, bei dem Wissen über Dienstleistungserbringung überlassen wird.

Funktionsweise des Franchisings:

Zu Beginn sollte es eine Geschäftsidee geben. Diese sollte im Idealfall noch nicht in dieser Art und Weise existieren. Eine Idee alleine reicht jedoch nicht aus, um ein Franchisingsystem aufzubauen. Zunächst wird überprüft, ob sich das geplante Konzept auch für Franchising eignet. Außerdem müssen Kosten berechnet, welche grundsätzlich abhängig von der Branche sind. Ferner sollte das Konzept angepasst werden, sofern geplant ist, das Franchisingsystem ins Ausland zu expandieren.

Dies sollte auch bereits in der Planungsphase geschehen. In Österreich gibt es im Grunde kein Gesetz, welches sich explizit auf Franchising bezieht, daher ist ein Vertrag unbedingt erforderlich. Dieser ist für beide Vertragspartner wichtig. Hier werden nämlich die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt. Man sollte als Franchisenehmer besonders darauf achten, dass im Vertrag Regelungen bezogen auf Laufzeit, Wettbewerbs- und Markenrechte, sowie in Bezug auf die Standortwahl, die Strategie und die Gebühren, die zu entrichten sind, angeführt sind. Außerdem sind einige Rechtsgrundlagen zu beachten, wie etwa das Kartellrecht.

Vor- und Nachteile für den Franchisegeber und -nehmer:

Im Folgenden werden die Vor-, aber auch Nachteile für den Franchisegeber und die Franchisenehmer näher betrachtet.

Der Franchisegeber:

  • Vorteile: Betrachtet man die Rolle des Franchisegebers aus finanzieller Sicht, so wird schnell klar, dass dieser durch Partner in der Lage ist, seinen Betrieb und sein Konzept ohne viel eigenen Kapitalaufwand expandieren kann. Die Franchisingnehmer müssen nämlich die Finanzierung, als auch die laufenden Kosten übernehmen. So kann der Franchisegeber sein Konzept relativ schnell ausweiten. Die Expansion sorgt wiederum für Umsätze. Dies geschieht ohne viel Aufwand. Da jeder Standort einheitlich auftritt, entsteht ein Wiedererkennungswert, sodass Nähe zu Kunden aufgebaut wird. Dies ist nicht zuletzt für Marketingzwecke interessant. Außerdem kann er im Grunde davon ausgehen, dass die Franchisenehmer Engagement in hohem Maße an den Tag legen, nicht zuletzt deswegen, weil ihr eigenes Kapital investiert wurde und sie das Risiko für ihr Geld tragen. Die Partner sind rechtlich gesehen selbstständig tätig, wodurch der Franchisegeber nicht haftet.
  • Nachteile: Als Nachteile für den Franchisegeber können gesehen werden, dass das Finden von geeigneten Partner oftmals zur Schwierigkeit wird. Auch, wenn diese mit ihrem Kapital haften, macht es kein gutes Bild, wenn ständig Partner insolvent werden. Außerdem gestaltet sich die Unternehmensführung oftmals etwas schwierig. Ein weiterer Nachteil ist die lange Vorlauf- und Planungszeit, die vergeht, bevor das System starten kann.

Der Franchisenehmer:

  • Vorteile: Als Vorteile für den Franchisenehmer können etwa ein geringes Risiko, eine bekannte Marke und eine kurze Anlaufzeit gesehen werden. Da einem alles vom Franchisegeber bereitgestellt wird, dauert die Gründungsvorbereitung und somit auch die Kundengewinnung nicht so lange, als würde man eine eigene Idee umsetzen wollen. Außerdem wird Wissen vom Franchisegeber übergeben. Man hat daher ein geringes Risiko. Außerdem wird die Betriebsführung erleichtert, da die Produktivität durch Aufgabenteilung steigt. Außerdem kann man von betriebswirtschaftlichen Vorteilen durch gemeinsame Werbung, Schulungen und einen begünstigten Einkauf profitieren.

Nachteile: Die langfristige Bindung stellt auf alle Fälle einen Nachteil für den Franchisenehmer dar. Außerdem ist er sehr abhängig vom Franchisegeber. So ist es der Fall, dass ein Franchisenehmer nur einen eingeschränkten Entscheidungsspielraum hat und die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten nur beschränkt beziehungsweise fraglich sind. Da man als Franchisenehmer wie ein Selbstständiger behandelt wird und mit eigenem Kapitaleinsatz gearbeitet wird, liegt das Risiko des Verlustes des Geldes bei einem selbst. Ein weiterer Nachteil ist die Gebührenbelastung für den Franchisenehmer.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 15.04.2021, 11:43 Uhr