Es gibt viele Unternehmer, die auf ihre Fahrzeuge bezogen auf die Erledigung ihrer Arbeit angewiesen sind. Dies bedeutet, dass bei Schäden oder Ausfällen der Fahrzeuge der Betrieb des Unternehmens nicht aufrechterhalten werden kann und es zu finanziellen Verlusten kommen kann. Daher empfiehlt es sich vor allem für solche Unternehmen, eine sogenannte Fuhrparkversicherung abzuschließen. Diese wird in Österreich auch oft also „Flottenversicherung“ bezeichnet.

Sie ermöglicht es Unternehmen, bereits Fahrzeugflotten ab drei Fahrzeugen günstig zu versichern. Es gibt unterschiedlichste Tarife, wodurch man als Unternehmen von weniger als fünf bis zu mehr als 50 Fahrzeuge auf einmal versichern kann. Grundsätzlich ist dies einerseits für PKWs möglich, andererseits aber auch für LKWs, Lieferwagen, Baubetriebsfahrzeuge, landwirtschaftliche Fahrzeuge und andere Fahrzeugtypen.

Die Fuhrparkversicherung für Unternehmen

Es gibt viele Anbieter von Fuhrparkversicherungen. Diese Anbieter haben auch viele verschiedene Tarifmodelle mit unterschiedlichen Leistungen. Oftmals ist die Anzahl der zu versichernden Fahrzeuge ein ausschlaggebender Faktor, der bei der Wahl des richtigen Tarifs eine entscheidende Rolle spielt. Da es für jede Flottengröße Angebote gibt, kann man den Versicherungsschutz genau auf die Fahrzeugflottengröße abstimmen.

Grundsätzlich genießen alle Fahrzeuge, die dem Unternehmen gehören, welches eine Fuhrparkversicherung besitzt, Versicherungsschutz. Man muss also als Unternehmer nicht jedes seiner Fahrzeuge einzeln versichern, sondern schließt ein Paket ab. Was der Unternehmer jedoch machen muss, ist, jede Änderung im Fahrzeugbestand bekanntzugeben. Tut er oder sie dies nicht, so kann es sein, dass die Versicherung im Falle eines Schadens nicht bezahlt oder sogar Vertragsstrafen verhängt werden.

Leistungen

Wie viele andere Versicherungen kann auch die Fuhrparkversicherung individuell an die jeweiligen Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden. Grundsätzlich kann zwischen den Bestandteilen der Kfz-Haftpflichtversicherung, die grundsätzlich auch vom Gesetzgeber als verpflichtend angesehen wird, der Teil- und Vollkaskoversicherung und der Insassenunfallversicherung gewählt werden. Die Haftpflichtversicherung sorgt für den Mindestschutz der Fahrzeugflotte.

Wie bereits erwähnt, ist dieser in Österreich vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Man kann diesen Schutz jedoch auch auf andere Schäden, wie etwa Schäden in Folge eines Unfalls, durch Diebstahl, Blitzschlag, Sturm, Wasser, etc. ausweiten. Außerdem werden auch Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch den Versicherten entstehen, durch eine Kaskoversicherung gedeckt. So sind nicht nur Kosten für den Schaden und in Folge der Reparatur und einen eventuellen Fahrzeugersatz gedeckt, sondern bei manchen Versicherungen auch die Kosten, die für den Abschleppdienst anfallen oder für Gutachten und dergleichen.

Wenn man sich dazu entscheidet, auch eine Insassenunfallversicherung mitabzuschließen, so werden auch gesundheitliche Beeinträchtigungen der Fahrer bzw. deren Mitfahrer versichert.

Es gibt noch einige Begriffe und Informationen, die im Zuge der Fuhrparkversicherung geklärt werden müssen.

Grobe Fahrlässigkeit:

Manche Versicherungsunternehmen versichern auch Schäden, die in Folge grober Fahrlässigkeit entstehen. Das bedeutet, dass selbst Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, vom Versicherer übernommen werden. Man spricht im Allgemeinen von grober Fahrlässigkeit, wenn die sogenannte Sorgfaltspflicht, die eingehalten werden muss, schwer verletzt wird. So kann ein Schaden, der durch das Nicht-Achtsam-sein entsteht, welcher nicht entstanden wäre, wenn man achtsam gewesen wäre, schon als grobe Fahrlässigkeit angesehen werden. Wenn man als Unternehmen eine Versicherung abgeschlossen hat, die bei Schäden in Folge von grober Fahrlässigkeit nicht bezahlt, so würde in diesem Falle das Unternehmen auf den Kosten sitzen bleiben und müsste selbst in die Tasche greifen.

Typische Schäden:

Unfälle können sich im Zuge einer betrieblichen Unternehmung sehr schnell ereignen, sowohl auf dem Betriebsgelände selbst, als auch im Straßenverkehr. Einige Beispiele für typische Schäden in Folge eines Unternehmensbetriebes können sein:

  • Ein Lieferwagenfahrer achtet nicht genau auf den Verkehr und fährt mit seinem Wagen einem anderen auf. In Folge dessen ereignet sich ein Unfall. Ein großer Schaden entsteht, hohe Kosten sind die Folge. Hat das Unternehmen eine Fuhrparkversicherung, so werden die Kosten des eigenen, aber auch des gegnerischen Wagens in der Regel von dieser übernommen und bis zu einer gewissen, bereits bei Vertragsabschluss bestimmten Summe bezahlt.
  • Der Arbeiter eines Unternehmens hat die Aufgabe, einen Lieferwagen zu entladen. Bei diesem Vorgang verletzt sich der Fahrer aber. Hier würde die Insassenunfallversicherung einspringen und bezahlt Ersatzleistungen bei Verletzungen, Invalidität und auch bei Tod.
  • Ein Mitarbeiter eines Unternehmens ist geschäftlich in Europa unterwegs. Das Fahrzeug wird auf der Reise gestohlen. Wenn die Versicherung einen europaweiten Versicherungsschutz Angebot en und dieser bei Abschluss der Versicherung vom Unternehmen auch gewünscht war, so kann man den dadurch entstandenen Schaden durch die Versicherung abdecken lassen.

Für wen eignet sich eine Fuhrpark- oder Flottenversicherung?

Vor allem für Unternehmen, die für den Unternehmensbetrieb eine größere Anzahl von Fahrzeugen haben, eignet sich eine Fuhrparkversicherung. Darunter fallen vor allem Unternehmen, wie etwa Speditionen, Taxiunternehmen, Lieferservice-Unternehmen oder aber auch Unternehmen in der Landwirtschaft.

Kosten

Grundsätzlich werden Fuhrparkversicherungen günstiger, als einzeln abgeschlossene Kfz-Versicherungen angeboten. Dies kann unter anderem dadurch begründet werden, dass die Versicherung selbst einen geringeren Verwaltungsaufwand zu meistern hat, da die gesamte Fahrzeugflotte mit einem Versicherungsvertrag versichert wird. Die Prämie hängt auf alle Fälle von der Anzahl der Fahrzeuge (des Fuhrparks) ab.

Je größer der Fuhrpark eines Unternehmens ist, desto geringer wird die verhältnismäßige Prämienhöhe. Aber auch andere Faktoren, wie etwa die Versicherungssumme, der Umfang der Leistungen, der Selbstbehalt im Falle eines Schadens oder Bindungen und daraus resultierende Rabatte haben eine direkte Auswirkung auf die Prämienhöhe. Man kann also keine Pauschalantwort auf die Frage nach den Kosten einer Fuhrparkversicherung geben, da diese ein sehr individuelles Produkt ist.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 17.04.2021, 22:57 Uhr