Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
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So müssen sich alle ausländischen Unternehmen registrieren lassen, wenn sie Umsätze lukrieren, die grundsätzlich der maltesischen Umsatzsteuer unterliegen und im Zuge dieser jemand eine Person maltesische Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann oder diese schuldet.

All jene Unternehmen aus dem Ausland, die keine Niederlassung haben und sich registrieren lassen wollen oder müssen, können eine solche entweder selbst vornehmen oder einen Steuervertreter bestellen.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Falle der Versendungslieferungen und innergemeinschaftlichem Erwerb und hierbei jeweils zwischen der freiwilligen und obligatorischen Registrierung:

  • Versendungslieferungen – Freiwillige Registrierung: Wenn Unternehmen Umsätze mit Versendungslieferungen erzielen und dabei eine Schwelle von 35.000 Euro überschreiten, können sie sich in Malta steuerlich registrieren lassen, können aber Malta zum Ort der Lieferung machen.
  • Versendungslieferung – Obligatorische Reinigung: Wenn ein Unternehmen aus den EU-Mitgliedsstaaten Waren an Personen in Malta, die keine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, verkaufen und diese senden, muss es sich registrieren. Dies ist dann der Fall, wenn der Gesamtwert pro Kalenderjahr 35.000 Euro überschreitet. Wenn Unternehmen nicht in Malta ansässig sind, müssen diese sogleich eine Registrierung vornehmen.
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb – Freiwillige Registrierung: Eine freiwillige Registrierung ist dann möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass Erwerbe getätigt werden oder die Absicht vorherrscht, solche tätigen zu wollen. Wenn ein ausländisches Unternehmen unter die maltesische Kleinunternehmerregelung en fällt, dann muss es sich nicht registrieren lassen, kann dies aber tun.
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb – Obligatorische Registrierung: Wenn ein maltesisches Unternehmen nicht in Malta registriert ist und von einem Zulieferer unmittelbar Gegenstände erwerben möchte, welcher in einem anderen EU-Mitgliedsland registriert ist, dann muss dieser eine maltesische Umsatzsteueridentifikationsnummer anfordern, sofern der Warenwert 10.000 Euro pro Jahr übersteigt. Der Antrag ist in diesem Falle sogleich nach Erreichen dieses Wertes zu stellen.

So setzt sich die UID-Nummer in Malta zusammen

In Malta wird die Umsatzsteuernummer als „Value Added Tax Identification Number“ (oder kurz: VAT ID) bezeichnet. Diese beginnt mit dem Kürzel für das Land Malta MT und acht Ziffern.

Beispiel:

Beispiel UID-Nummer in Malta: MT12345678

Umsatzsteuernummer in Malta beantragen

Ausländische Unternehmen müssen für eine Beantragung einer maltesischen USt.-IdNr. ein Formular ausfüllen. Dieses kann bei der Finanzverwaltung persönlich, per Mail oder telefonisch beantragt werden. Außerdem kann es online heruntergeladen werden.

Das Formular muss in weiterer Folge ausgefüllt und unterschrieben werden. Außerdem müssen Unterlagen, die für die Registrierung nötig sind, postalisch mitübermittelt oder persönlich abgegeben werden. Als Alternative dazu gibt es auch die Möglichkeit ein Online-Formular auszufüllen.

Folgende Unterlagen sind im Zuge einer Antragsstellung beizufügen:

  • Handelsregistereintrag des Niederlassungslandes des Steuerpflichtigen (in Kopie)
  • Verträge und andere Formulare, die eine Tätigkeit in der Zukunft in Malta beweisen (in Kopie)
  • Nachweis, dass der Antragsteller steuerpflichtig ist (aus dem Land, in dem er steuerpflichtig ist)
  • Wenn der Steuerpflichtige eine juristische Person ist, eine Gründungsurkunde (in Kopie)

Wenn der Antrag eingebracht wurde, so prüft die Behörde diesen und teilt dem ausländischen Unternehmen die Entscheidung mit. Wenn diese positiv ausfällt, so wird dem antragsstellenden Unternehmen eine maltesische Umsatzsteueridentifikationsnummer zugeteilt.

Kontakt

Die Kontaktdaten der zuständigen Stellelauten:

  • VAT DEPARTMENT
  • Centre Point Building, Ta' Paris Road, Birkirkara BKR 13, MALTA
  • Tel.: +356-21.49.93.30
  • Fax: +356-21.49.93.65
  • E-Mail: [email protected]
  • Web: www.vat.gov.mt
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 27.12.2020, 02:51 Uhr