Mit Hilfe der UID-Nummer kann man den Vorteil der Steuerumkehr nutzen. Dies gilt im europäischen Wirtschaftsraum. Unter dieser Umkehrung der Steuerschuldnerschaft versteht man, dass allen Unternehmern bei ihrer Registrierung eine solche zugeteilt wird und auf den Rechnungen mit anderen EU-Unternehmen anzugeben ist.

Der Normalsatz der Umsatzsteuer wird bei den meisten Dienstleistungen und Waren in Luxemburg angewandt und beträgt 17%. Es gibt aber eine steuerliche Begünstigung für Waren, die dem täglichen Bedarf dienen. Hierbei gibt es folgende Einteilungen:

  • Zwischensatz von 14% (z.B. Brennstoffe, Reinigungsmittel, Prospekte für Werbung, etc.)
  • Ermäßigter Satz von 8% (z.B. Dienstleistungen in den Bereichen Friseur und Reparatur)
  • Stark ermäßigter Satz von 3% (z.B. Arzneimittel, kulturelle Veranstaltungen, Nahrungsmittel, etc.)
  • Nullsatz 0% (z.B. Sozialdienstleistungen, medizinische Dienstleistungen und Pflegedienste, etc.)

So setzt sich die UID-Nummer in Luxemburg zusammen

In Luxemburg wird die USt.-IdNr. als „Numéro d’identification Taxe sur la valeur ajoutée“ (oder abgekürzt: IBLC Nr.) bezeichnet. Sie setzt sich aus dem Länderkürzel für Luxemburg LU und acht Ziffern zusammen.

Beispiel:

Beispiel UID-Nummer in Luxemburg: LU12345678

Umsatzsteuernummer in Luxemburg beantragen

Als ausländisches Unternehmen muss man sich für das Beantragen einer Umsatzsteueridentifikationsnummer in Luxemburg an die unten angeführte Behörde wenden.

Jede Person, die eine Umsatzsteuernummer in Luxemburg beantragen möchte, muss zunächst in das Register für natürliche und juristischen Personen eingetragen werden. Das Formular ist online auf der Webpräsenz der Finanzverwaltung zu finden. Der entsprechende Antrag auf die Eintragung in das Register ist an die unten angeführte Adresse zu senden. Beim Stellen des Antrages müssen juristische Personen die Gründungsurkunde in Kopie, natürliche Personen eine Kopie des Reisepasses beilegen.

Kontakt

Die Kontaktdaten der zuständigen Anlaufstelle lauten:

  • Bureau d'imposition 10 de l'Administration de l'Enregistrement et des Domaines
  • 14, avenue de la gare, boîte postale 31, L-2010 LUXEMBOURG-VILLE
  • Tel.: (+352) 449 05-1
  • Fax: (+352) 29 11 93

Wenn die Eintragung in das Register vorgenommen wurde, so erhält die natürliche oder juristische Person eine Eintragung in die Mehrwertsteuerpflichtigen-Liste. Im Zuge dessen wird auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zugeteilt, die bei Umsätzen im innergemeinschaftlichen Raum zu verwenden ist. Außerdem wird eine Mehrwertsteuernummer vergeben. Diese ist bei dem Schriftverkehr mit der Finanzverwaltung immerzu anzugeben.

Bevor jedoch eine Geschäftstätigkeit in Luxemburg aufgenommen und Umsätze lukriert werden können, muss der Unternehmer eine entsprechende Genehmigung bei folgender Stelle einholen:

Niederlassungsbescheinigung

  • Ministere des Classes Moyennes, du Tourisme et du Logement
  • Service des autorisations d'établissement,
  • 6, Avenue Emile Reuter, B.P. 535, L-2420 LUXEMBOURG
  • Tel.-Zentrale: (+352) 478-1
  • Info-Tel: (+352) 478-4711, 478-4715, 478-4716, 478-4718
  • Fax: (+352) 478-4740

Je nachdem, in welchem Gerichtsbezirk die Umsatztätigkeit geschieht, sind verschiedene Anlaufstellen für die Eintragung in das Handelsregister zuständig:

Umsatztätigkeit im Gerichtsbezirk Diekirch:

  • Registre de Commerce et des Sociétés
  • Palais de Justice
  • Place Guillaume
  • B.P.20
  • L-9201 Diekirch
  • Tel: (+352) 26 80 37 60
  • Fax: (+352) 26 80 37 61

Umsatztätigkeit im Gerichtsbezirk Luxemburg:

  • Registre de Commerce et des Sociétés
  • Centre administratif Pierre Werner
  • Batiment F
  • 13, rue Erasme
  • L-2961 Luxembourg
  • Tel: (+352) 26 428 – 1
  • Fax: (+352) 26 42 85 55
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 13.04.2021, 00:01 Uhr