Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
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Grundsätzlich herrscht innerhalb der EU ein freier Warenverkehr. Folglich gibt es im sogenannten innergemeinschaftlichen Handel kaum Beschränkungen, beispielsweise im Bereich Chemikalien, Kulturgüter, Abfall und Ähnliches.

Die Verbrauchssteuerregelung ist aus einem steuerlichen Aspekt im Zuge der Abwicklung von Handelsgeschäften innerhalb des EU-Raums zu beachten, vor allem hinsichtlich der Bestimmungen zur Mehrwert- oder Umsatzsteuer und hinsichtlich verbrauchssteuerpflichtiger Produkte (z.B. Wein, Tabak, Mineralöl, etc.).

Es ist der Fall, dass Österreich mit vielen Staaten ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Diese Abkommen legen fest, welchem Staat das Recht auf Besteuerung der Unternehmen zukommt. Damit soll eine doppelte Besteuerung bei Aktivitäten grenzüberschreitender Natur verhindert werden. Auch zwischen Österreich und Frankreich wurde ein solches Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Die UID-Nummer, wie sie in Österreich vorherrscht, wird in Frankreich als „TVA intracommunautaire“ bezeichnet. Die Umsatzsteuer an sich wird „Taxe sur la valeur ajoutée“ (kurz: TVA) genannt. Der Standardsatz der Umsatzsteuer beträgt 20,00%.

So setzt sich die UID-Nummer in Frankreich zusammen

Die UID-Nummer in Frankreich setzt sich aus dem Länderkürzel „FR“, aus zwei individuellen darauffolgenden Zeichen (Ziffern oder Buchstaben) und neun weiteren Ziffern zusammen.

Beispiel:

Beispiel UID-Nummer in Frankreich: FRXX123456789

Umsatzsteuernummer in Frankreich beantragen

Um eine Umsatzsteueridentifikationsnummer für Frankreich zu beantragen, muss man sich an das zuständige französische Finanzamt wenden. Dieses ist für die Bearbeitung von Anträgen auf UID-Nummern ausländischer Unternehmen, wie z.B. Österreich zuständig. Grundsätzlich ist die Stellung eines Antrags kostenlos, jedoch einerseits mit einer sprachlichen Barriere verbunden und verursacht auch ein wenig Arbeit.

Dies kann damit erklärt werden, da die auszufüllenden Formulare zwar auf Deutsch verfügbar sind und aufliegen, diese jedoch dennoch in französischer Sprache auszufüllen sind. Das IMP-Formular ist die Grundlage für die Registrierung der Umsatzsteuer in Frankreich.

Achtung

Tipp

In Punkt 1 des IMP-Formulars ist auszufüllen, welche Rechtsform das antragstellende Unternehmen vorzuweisen hat. Folgende französischen Begriffe beschreiben hierbei die gängigsten dieser Rechtsformen:

Im Zuge der Antragstellung sind in der Regel eine Reihe an Dokumenten beizulegen.

Natürliche Personen müssen beispielsweise eine Kopie der Ausweise beilegen, juristische Personen hingegen den Gesellschaftsvertrag mit Übersetzung der wichtigsten Punkte.

Die wesentlichen Punkte im Gesellschaftsvertrag sind beispielsweise der Unternehmensgegenstand, Gesellschafter, Grund-/ Stammkapital, Geschäftsführer oder die Rechtsform. Es kann jedoch auch nicht schaden, den gesamten Gesellschaftsvertrag übersetzen zu lassen und dem Antrag eine Kopie davon beizulegen.

Außerdem bedarf es der Vorlage einer Registrierbescheinigung bzw. eines Handelsregisterauszuges und dem Nachweis über eine in Österreich erhaltene Umsatzsteuernummer. Überdies muss die Geschäftstätigkeit in Frankreich mit Verträgen, Rechnungen, Angeboten oder Ähnlichem nachgewiesen werden.

Wenn ein Bevollmächtigter den Antrag auf Ausstellung einer französischen Umsatzsteueridentifikationsnummer beim französischen Finanzamt stellt, so muss zu den oben genannten Unterlagen auch die Vollmachtsurkunde (französisch: désignation d’un mandataire) im Original beigelegt werden.

Ist der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt und eingereicht worden, so dauert es in der Regel zwei bis vier Wochen, bis dieser genehmigt wird und das antragstellende Unternehmen eine französische Umsatzsteuernummer verliehen bekommt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, vorab Rechnungen auszustellen und mit dem Hinweis „Numéro TVA: immatriculation en cours.“ zu versehen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte vorläufige Rechnung. Erhält man in weiterer Folge die UID-Nummer, so ist die Rechnung erneut mit der Angabe der Nummer auszustellen.

Kontakt

Die Kontaktdaten des dafür zuständigen Finanzamtes lauten:

  • Service des Impôts des Entreprises (SIE)
  • 10, rue du Centre TSA 20011, F – 93465 NOISY LE GRAND Cedex
  • Tel.: 0033 1 57 33 85 00
  • Fax: 0033 1 57 33 84 04
  • E-Mail: [email protected]
  • Web: www.impots.gouv.fr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 16.09.2021, 12:38 Uhr