Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
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Alle Unternehmer, die in Deutschland geschäftlich tätig werden, müssen die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dabei gilt es gewisse Fristen zu beachten. Im Allgemeinen ist es so, dass in dem Land die Steuer zu entrichten ist, in dem der Empfänger einer Leistung auch den beruflichen Sitz hat und somit steuerpflichtig ist.

Es kann aber sein, dass die Steuerschuld von den Leistungsbringer auf den Leistungsempfänger übertragen wird. Hierbei spricht man von der sogenannten Umkehrung der Steuerschuldnerschaft. Dies ist dann möglich, wenn Leistungen von einem inländischen Leistungserbringer für einen sich im europäischen Ausland befindlichen Kunden erbracht werden.

Generell wird hier von dem sogenannten „ Reverse Charge Verfahren“ gesprochen. Es wird eine Rechnung ausgestellt, die keine Umsatzsteuer aufweist. Diese beinhaltet einen Hinweis auf die Steuerschuld des Empfängers der Leistung.

So setzt sich die USt.-IdNr. in Deutschland zusammen

In Deutschland heißt die in Österreich als Umsatzsteuernummer bekannte Nummer zum Nachverfolgen der Versteuerung „Umsatzsteueridentifikationsnummer“ (kurz: USt.-IdNr.). Diese besteht aus dem Länderkürzel DE und neun Ziffern. Beantragt werden kann eine solche Nummer bei dem jeweils zuständigen Finanzamt.

Beispiel

Beispiel USt.-IdNr. in Deutschland: DE123456789

Deutsche USt-IdNr. beantragen

Wie und wo kann eine Umsatzsteueridentifikationsnummer in Deutschland beantragt werden?

Grundsätzlich gibt zwei Wege, wie man eine Umsatzsteueridentifikationsnummer in Deutschland beantragen kann. Einerseits geht dies im Zuge der Gründung, wenn das Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet wird. Hierfür ist ein Fragebogen auszufüllen. Es besteht die Möglichkeit, im Zuge dessen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer mit zu beantragen.

Wenn nach der Gründung eines Unternehmens in Deutschland eine Umsatzsteuer beantragt werden soll, so kann man dies mit einem entsprechenden Antrag beim zuständigen Steueramt tun. Der Antrag kann entweder schriftlich oder online gestellt werden.

Beim schriftlichen Antragstellen, um eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu erhalten, muss das Formular an die unten genannte Adresse gesandt werden. Außerdem muss der Name und die Anschrift der antragsstellenden Person bekanntgegeben werden, ebenso wie die etwaige Steuernummer.

Online besteht ebenso die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausstellung einer USt.-IdNr. zu stellen. Dieses Service ist von 5 Uhr bis 23 Uhr zugänglich. Auch hier müssen zahlreiche Daten bekanntgegeben werden.

Wenn dem Antrag stattgegeben wird, so bekommt man die Umsatzsteueridentifikationsnummer auf dem Postweg. Dabei entstehen keine Kosten.

Kontakt

Die Kontaktdaten der dafür zuständigen Stelle lauten:

  • Bundeszentralamt für Steuern
  • Dienstsitz Saarlouis, Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2, 66740 Saarlouis, Deutschland
  • Tel.: +49 228 4060
  • Fax: +49-(0)228-406-3801
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 12.04.2021, 10:07 Uhr