In Europa benötigt man eine internationale Steuernummer für den Binnenverkehr. Diese wird auch Umsatzsteueridentifikationsnummer genannt. Mit dieser Nummer ist es möglich, dass die Steuerschuld vonseiten des Verkäufers auf den Käufer übertragen wird.

Dies ist deswegen der Fall, da die Nummer Aufschluss darüber gibt, welchen Unternehmensstatus der Empfänger von Waren oder Dienstleistungen hat. Außerdem kann somit sichergestellt werden, dass für importierte Waren auch eine entsprechende Steuer bezahlt wird.

Es gibt in Bulgarien zwei Möglichkeiten der Umsatzsteuerregistrierung. Die erste Möglichkeit ist obligatorisch und kommt bei einem der Steuer unterliegenden Umsatz von 50.000 Lew (ca. 25.000 Euro) pro Jahr zur Anwendung. Die zweite Variante ist die freiwillige Registrierung, wenn der jährliche Umsatz pro Jahr unter 50.000 Lew liegt.

Es ist generell empfehlenswert, eine Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltskanzlei mit der Anmeldung zu beauftragen, die in weiterer Folge auch als Fiskalvertretung fungieren kann.

So setzt sich die UID-Nummer in Bulgarien zusammen

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer wird in Bulgarien als „Dank dobawena stoinost“ bezeichnet und mit „DDS“ abgekürzt. In Bulgarien ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer so zusammengesetzt, dass diese mit dem Länderkürzel „BG“ beginnt und danach folgen neun oder zehn Ziffern. So kann jedem Antragsteller eine individuelle, persönliche Umsatzsteuernummer zugeordnet werden.

Beispiel:

Beispiel UID-Nummer in Bulgarien: BG012345678(9)

Umsatzsteuernummer in Bulgarien beantragen

Es gibt die Möglichkeit der obligatorischen und freiwilligen Registrierung. Wenn eine natürliche oder juristische Person keine Niederlassung in Bulgarien hat, so kann die Repräsentation von einem Vertreter, der bevollmächtigt wurde, übernommen werden.

Ein solcher Vertreter kann nur eine Person sein, die einerseits die bulgarische Staatsbürgerschaft innehat, andererseits einen festen Wohnsitz im Land hat bzw. ein Unternehmen besitzt, welches sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und keine Steuerschulden hat.

Das ausländische Unternehmen muss sich für eine erfolgreiche Registrierung für eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zunächst im Register BULSTAT eintragen lassen.

BULSTAT-Registrierung

Die BULSTAT-Registrierung kann hier vorgenommen werden:

  • National Revenue Agency (nationale Steuerverwaltung)
  • Central Liaison Office (Zentrales Verbindungsbüro), 52 Dondukov Blvd. 1000 Sofia, Bulgarien
  • E-Mail: [email protected]
  • Tel.: +359 2 9859 6151
  • Tel.: +359 2 9859 3187
  • Fax: +539 2 9859 3233

Der Vertreter hat laut den Durchführungsvorschriften im Anhang 1 zum Mehrwertsteuergesetz bei der Registrierung folgendes einzureichen:

  • Nachweis hinsichtlich des Gesamtbetrages der innergemeinschaftlichen Erwerbe des laufenden Jahres, die der Steuer unterliegen
  • Monatliche Aufzeichnung des der Steuer unterliegenden Umsatzes der vergangenen zwölf Monate
  • Notar iell beglaubigter Vertrag zwischen dem Bevollmächtigten und dem ausländischen Unternehmen, das die Umsatzsteuer identifikationsanmeldung durchführen möchte (als Original-Dokument)
  • Wenn der bevollmächtigte Vertreter eine juristische Person ist, eine gerichtliche, aktuelle Registrierung, bei natürlichen Personen eine Kopie des Ausweises
  • Steuerregistrierungsbescheinigung des ausländischen Unternehmens im Ausland samt Übersetzung

Wird ein entsprechender Antrag für die Registrierung und Ausstellung einer USt.-IdNr. gestellt und bei der Behörde eingebracht, so meldet sich die Behörde binnen sieben Tagen ab dem Tag der Einbringung, mit der Mitteilung der Entscheidung. Die Registrierung wird bestätigt oder abgelehnt.

Bei einer Ablehnung wird eine entsprechende Begründung angegeben. Der Zeitpunkt, zu dem die Rückmeldung als Dokument zugestellt wird, gilt auch als Registrierungsdatum. Im Zuge dessen wird auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer vonseiten der Behörden bekanntgegeben.

Kontakt

Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle lauten:

  • National Revenue Agency
  • 52, Dondukov Blvd., 1000 Sofia, Bulgarien
  • Tel.: 0700 18 700
  • E-Mail: [email protected]
  • Web: https://nra.bg
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 05.11.2021, 12:48 Uhr