Die seit 2011 eingehobenen Servicepauschalen der heimischen Mobilfunkanbieter wurden ebenfalls als unzulässig bewertet. Finanz.at hat berichtet. Betroffene KundInnen sollen nun ihr Geld zurückholen können - dazu sei aktuell jedoch eine Klage notwendig.
Die Grundlage dafür bildet ein Urteil des Oberstes Gerichtshofs (OGH) gegen einen Fitnesscenter-Betreiber, bei dem derartige, an KundInnen verrechnete Beträge als rechtwidrig bewertet worden sind.
Mobilfunkanbieter in Österreich haben diese Pauschalen bereits aus ihren Tarifen entfernt. Für neue Kundinnen und Kunden wurde stattdessen das Grundentgelt erhöht. BestandskundInnen wird hingegen oftmals weiterhin der Betrag zwischen 25 und 35 Euro pro Jahr berechnet. Laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) sei das unzulässig. In den vergangenen 13 Jahren wären das bis zu 455 Euro pro KundIn.
Um die Servicepauschale - bis zu 13 Jahre rückwirkend - zurückzubekommen, wird man diese beim jeweiligen Anbieter jedoch einklagen müssen. Eine freiwillige Rückerstattung wird es wohl nicht geben.
Neue Website prüft Fälle für KundInnen
Der Wiener Rechtsanwalt Matthias Strohmayer ermöglicht mit einer eigens dafür erstellten Website unter servicepauschale.at die Prüfung der Ansprüche von Kundinnen und Kunden. Bislang habe man laut Strohmayer bereits "in über 200 Verfahren die Servicepauschale für Kunden zurückgeholt". In einem ersten Schritt fordere man den Mobilfunkanbieter außergerichtlich zur Zahlung auf.
Vielfach ist jedoch vor der Zahlung ein Gerichtsverfahren notwendig, da es die Anbieter darauf anlegen würden. Wie die Kronenzeitung berichtet, wehren sich die Mobilfunker gegen diese Vorwürfe der unrechtmäßigen Berechnung einer Servicepauschale. Grund sei, dass man Fitnesscenter und Mobilfunker nicht vergleichen könne, wie es seitens Magenta gegenüber der Krone heißt. Ein direkter Bezug ließe sich also nicht sachlich darstellen. "Die Branche sei nicht so streng reglementiert wie die Telekommunikationsbranche."
Weitere Rückzahlungen möglich
Gleichzeitig gibt es auch noch die Möglichkeit, unzulässige Preiserhöhungen der vergangenen Monate und Jahre - etwa von Netflix oder Amazon Prime - zurückzuholen. Tausende Euro sollen zudem aufgrund unrechtmäßiger Kreditgebühren auf Basis eines OGH-Urteils von Januar 2024 möglich sein. Finanz.at hat mehrfach darüber berichtet.
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