Was ist eine Oldtimerversicherung?

Zunächst muss geklärt, wie Oldtimer – diese werden auch historische Fahrzeuge genannt – definiert werden. Darunter versteht man grundsätzlich ein historisches Fahrzeug, welche würdig ist, es zu erhalten und welches nicht zur ständigen Benutzung bestimmt ist. Außerdem muss das Fahrzeug im Jahre 1995 oder früher gebaut worden sein. Außerdem können Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre alt sind und in der Liste der historischen Fahrzeuge des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, eingetragen sind, vom Gesetz auch als Oldtimer angesehen werden. Ein weiterer Faktor, dass ein Auto als historisches Fahrzeug gilt, wenn es nicht ständig benutzt wird, also nicht für den alltäglichen Gebrauch bestimmt ist.

Vorschriften für Oldtimer

Es ist einerseits sinnvoll, ein Fahrzeug als Oldtimer zu klassifizieren, weil die Vorschriften für Abgasregelungen immer strenger werden. In vielen Städten gibt es Fahrverbote, wenn man mit einem nicht abgasarmen Fahrzeug unterwegs ist. Man kann aber in diesen Städten fahren, wenn man sein Fahrzeug als „Historisches Fahrzeug“ klassifizieren lassen hat. Auch bei der §57a-Überprüfung – vielen auch als „Pickerl-Überprüfung“ bekannt – gibt es Ausnahmeregelungen für Oldtimer. Außerdem gibt es für solche Autos auch spezielle Tarife und Angebote in Bezug auf die Versicherung.

Die Kosten für Reparaturen und der Instandhaltung sind gerade bei historischen Fahrzeugen in der Regel sehr hoch. Grund dafür ist nicht zuletzt der, dass Ersatzteile nur schwer zu bekommen sind und wenn, dann nur zu einem hohen Preis. So kann man mit einer Oldtimerversicherung neben der „normalen“ Autoversicherung dafür sorgen, dass die Kosten im Falle eines Schadens zu einem Großteil oder zur Gänze gedeckt sind. Um eine solche Versicherung abschließen zu können, muss der Besitzer nachweisen, dass das Fahrzeug mindestens 25 bis 30 Jahre alt ist und dass man ein weiteres Auto für den Alltagsgebrauch besitzt.

Was zeichnet eine Oldtimerversicherung aus?

Auch innerhalb der Oldtimerversicherungen gibt es unterschiedliche Versicherungsvarianten. Historische Fahrzeuge werden grundsätzlich in Fahrzeuge der Vor- und Nachkriegszeit eingeteilt. Ferner gibt es die Gruppe der Alltagoldtimer, die nur zu bestimmten Anlässen verwendet werden. Hierzu zählt man etwa Messen. Den Rest der Zeit sind diese Fahrzeuge sicher und unter den besten Bedingungen untergebracht. Weiters kennt man die Gruppe der „klassischen“ Oldtimer, welche von den Besitzern regelmäßig benutzt werden – beispielsweise zu einer netten Sonntagsausfahrt oder kleineren Ausflügen über das Wochenende.

Um die richtige Versicherungssumme bei Vertragsabschluss ermitteln zu können, wird in der Regel ein Gutachten über den Wert des Fahrzeuges erstellt. Dieses soll den Wert des Oldtimers ermitteln, sodass man sich nicht unterversichert. Man darf jedoch auch nicht außer Acht lassen, dass eine Marktwertsteigerung bei Oldtimers durchaus möglich ist. Meist reicht jedoch der reine Marktwert nicht als Versicherungssumme aus. Man darf nicht vergessen, dass es auch einen Wiederherstellungswert gibt, der angibt, mit welchen Kosten man rechnen muss, wenn ein beschädigtes Fahrzeug repariert und in den vorherigen Zustand gebracht werden muss. Viele Versicherungsunternehmen bieten daher eine Versicherungssumme an, mit der wirklich alle Kosten im Falle eines Schadens gedeckt werden können.

Welche Schäden sind bei einer Oldtimerversicherung gedeckt?

Haftpflichtversicherung: Fahrzeuge, die für alltägliche Fahrten verwendet werden, müssen vom Gesetz aus haftpflichtversichert werden. Ob man als Versicherungsnehmer obendrein auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen möchte, obliegt diesem. Wenn das Fahrzeug einen großen Wert hat, ist es zu empfehlen, über den zusätzlichen Abschluss einer Kaskoversicherung nachzudenken. Bei der Haftpflichtversicherung sind nur Schäden, die bei einem Dritten entstehen – seien es Personen- oder Sachschäden – versichert und werden von der Versicherung gedeckt. Entstehen aber an der eigenen Person oder der eigenen Sache Schäden, so werden diese Kosten bei einer Haftpflichtversicherung nicht übernommen.

Teilkaskoversicherung: Diese kommt für Schäden, die durch Sturm, Brand, Diebstahl oder anderen ähnlichen Vorkommnissen entstehen, auf. Versicherungsunternehmen bieten ferner oftmals Zusatzpakete für Oldtimer an, die auch Schäden durch Vandalismus und Transport abdecken.

Vollkaskoversicherung: Die Vollkasko kommt für Schäden, die am eigenen Fahrzeug oder an der eigenen Person entstehen, auf. Diese Art der Versicherung eignet sich vor allem dann, wenn man seinen Oldtimer für den regelmäßigen Gebrauch benutzt. Hier ist ein umfassender Schutz notwendig, sodass man im Falle eines Schadens nicht eine mitunter große Summe für Reparaturen und dergleichen aus eigener Tasche bezahlen muss.

Kein Versicherungsschutz: Es kann aber auch der Fall sein, dass man seinen Oldtimer nur zu Messen und Treffen fährt. Daher verzichten viele auf einen freiwilligen Schutz. Es ist jedoch auch hier dringend zu empfehlen, das Fahrzeug umfassend zu versichern, da gerade bei seltenen Fahrten im Straßenverkehr schnell Unfälle passieren können.

Aufgrund der mittlerweile unzähligen Versicherungsunternehmen und noch mehr Versicherungsangeboten, sollte man sich vor Abschluss einer Versicherung umfassend informieren und eine Vielzahl von Angeboten in Bezug auf Prämienhöhe und Leistungen im Schadensfall vergleichen. Nur so kann man das am besten passende Offert auswählen.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 11.04.2021, 16:10 Uhr