Personalverrechner in Salzburg finden

Personalverrechner be- und verrechnen für die Mitarbeiter eines Unternehmens die Gehälter und Löhne und ebenso die Lohn- und Sozialversicherungsabgaben. Bei der Lohnverrechnungen wird darauf geachtet, dass diese gemäß den Betriebsvereinbarungen, des Kollektivvertrags oder der individuellen Vereinbarung geschieht.

Ferner führen Personalverrechner Buch über die Überstunden, Urlaubszeiten, Krankenstände und Dienstreisen. Damit können sie in weiterer Folge die Arbeitszeiten pro Monat der Mitarbeiter berechnen. In weiterer Folge können Krankenkassenabgaben, wie etwa die Sozialversicherung, oder Abgaben an das Finanzamt, wie etwa Lohnnebenkosten und Lohnsteuer, berechnet werden.

Personalverrechner können in Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungskanzleien oder selbstständig tätig sein. Zu den Kunden zählen grundsätzlich Unternehmen aus allen Branchen und Wirtschaftszweigen.

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Allgemeine Aufgaben eines Personalverrechners

Zu den allgemeinen Aufgaben eines Personalverrechners gehört beispielsweise die Erstellung und entsprechende Verbuchen von Gehalts- und Lohnabrechnungen und das Führen der Lohnkonten. Dies wird für alle Mitarbeiter (Angestellte, Arbeiter und freie Dienstnehmer) vorgenommen. Im Zusammenhang mit den Löhnen und Gehältern der Mitarbeiter eines Unternehmens, berechnet der Personalverrechner die geleistete Arbeitszeit. Hierbei werden Krankenstände, Urlaubszeiten, Überstunden und Dienstreisen berücksichtigt.

Die Lohnsteuer wird ausgehend vom Bruttolohn berechnet, ebenso wie Dienstgeberabgaben, Zuschläge und Abschläge und Sozialversicherungsbeiträge. Die Daten werden in weiterer Folge an die jeweils zuständigen Behörden weitergeleitet. Außerdem ist der Personalverrechner für die fristengerechte Entrichtung der Abgabenschuld verantwortlich.

Das errechnete Nettoeinkommen, welches an die Mitarbeiter ausbezahlt werden soll, wird auch vonseiten des Personalverrechners auf die jeweiligen Konten der Mitarbeiter überwiesen. Außerdem obliegt einem Personalverrechner auch die Verwaltung von Werkverträgen, Dienstverträgen sowie anderen Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern.

Personen, die als Personalverrechner tätig sind, verfügen über ein breites Wissen in den Bereichen des Lohnsteuer-, Tarif-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts. Außerdem behalten sie Änderungen der Gesetze stets im Auge und können daher bei größeren Unternehmen den Mitarbeitern beratend zur Seite stehen. Gemeinsam mit Kollegen aus dem Management eines Unternehmens, mit Steuerberatern und Finanzbuchhaltern wirken Personalverrechner bei der Erstellung von Bilanzen und Geschäftsberichten mit.

Leistungen eines Finanzierungsberaters

Zu den wichtigsten Tätigkeiten gehören unter anderem:

  • Führen von Personallisten, Lohnkonten, Werkverträgen, etc.
  • Konkrete Berechnung der Arbeitszeiten von Mitarbeitern unter der Berücksichtigung von Urlaubszeiten, Überstunden, Krankenstände, Ausfallszeiten, etc.
  • Anweisung von Löhnen und Gehältern
  • Durchführung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Berechnung von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträgen und Berücksichtigung von Sonderzahlungen
  • Sammlung und Kontrolle von Belegen
  • Kontrolle und anschließende Abrechnung von Zeiterfassungssystemen
  • Mithilfe bei der Bilanz- und Geschäftsberichterstellung
  • Zusammenarbeit mit den Personalmanagern und -entwicklern eines Unternehmens
  • Verwaltung von Werk- und Dienstverträgen

Qualifikationen und Anforderungen

Um den Beruf des Personalverrechners ausüben zu können, bedarf es einer kaufmännischen Ausbildung an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule. Eine kaufmännische Lehre ist hier ebenso möglich. Zusätzlich wird von vielen Unternehmen das Besuchen von einschlägigen Kursen samt Prüfung verlangt. Diese können meist auch berufsbegleitend absolviert werden.

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