Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
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Seit 2013 beträgt der Normalumsatzsteuersatz 19%, der auf die meisten Waren und Dienstleistungen aufgeschlagen wird. Die ermäßigten Sätze betragen 9% (z.B. bei Personenbeförderung, Restaurantdienstleitungen) und 5% (z.B. bei Arzneimitteln, Bücher, Übernachtungen in Hotels, etc.).

Bis zum 01.10.2020 hat in Zypern folgende Regelung gegolten: Wenn ein ausländisches Unternehmen steuerbare Leistungen in Zypern erbringen will, muss eine Registrierung vorgenommen werden, wenn

  • der Gesamtwert der Umsätze innerhalb der nächsten 30 Tage ein- oder mehrmals 15.600 Euro überschreiten wird oder
  • in Zypern Waren von einem Unternehmen erworben werden, das in einem anderen EU-Mitgliedsstaat niedergelassen ist, und der Umsatz den Wert von 10.251 Euro innerhalb eines Kalenderjahres übersteigen wird oder übersteigt oder
  • innerhalb eines Jahres ein- oder mehrmals die Schwelle von 35.000 Euro übersteigen wird (bei Versendungslieferungen zwischen einem Unternehmen, das in einem EU-Mitgliedsstaat niedergelassen ist, und einer Person, die nicht in Zypern steuerpflichtig ist) oder
  • die steuerbaren Umsätze der vergangenen 12 Monate ein- oder mehrmals den Gesamtschwellenwert von 15.600 Euro übersteigen.

Die Registrierungsgrenze von 15.600 Euro gilt ab dem 01.10.2020 nicht mehr. Nunmehr sind alle Unternehmen aus dem Ausland, die steuerpflichtige Tätigkeiten im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in Zypern ausüben oder aller Voraussicht nach ausüben werden und keinen Sitz in Zypern haben, dazu verpflichtet, eine Registrierung durchzuführen.

Wenn ein Käufer aus Zypern die Umsatzsteuer bezahlen muss oder bei Dienstleistungen, bei denen eine Steuerschuldnerschaftsumkehrung (= Reverse Charge) vorgenommen werden kann, unterliegt das Unternehmen keiner Registrierungspflicht. In beiden Fällen haben Unternehmen jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig zu registrieren.

So setzt sich die UID-Nummer in Zypern zusammen

Im Jahre 1992 wurde in Zypern die Mehrwertsteuer bzw. die Umsatzsteuer eingeführt. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer wird in Landessprache „Foros prostithemenis axias“ (kurz: FPA) genannt. Diese USt.-IdNr. besteht aus dem Länderkürzel CY, acht Ziffern und einem Buchstaben.

Beispiel:

Beispiel UID-Nummer in Zypern: CY12345678A

Umsatzsteuernummer in Zypern beantragen

Die Zuteilung der Umsatzsteueridentifikationsnummern erfolgt durch die regionalen MwSt.-Behörden. Hierfür muss das ausgefüllte MwSt.-Formular 101 eingereicht werden. In Zypern gibt es vier regionale Behörden (Nikosia, Larnaca, Paphos, Limassol).

Wenn ein Unternehmen keine Niederlassung in Zypern hat, so besteht die Möglichkeit, einen Steuerbevollmächtigten oder einen Steuervertreter zu bestellen. Ist dies der Fall, so ist jene Behörde für die Registrierung zuständig, die für das Gebiet, in dem sich der Vertreter befindet, auch zuständig ist. Außerdem muss in diesem Fall das Formular 104 „Bestellung eines MwSt.-Vertreters“ ausgefüllt und eingebracht werden.

Kontakt

Die Kontaktdaten des dafür zuständigen Finanzamtes lauten:

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 30.03.2021, 04:13 Uhr