Unternehmen, die keine Niederlassung in Tschechien haben, aber eine solche in einem anderen EU-Land, müssen sich dann einer Registrierung unterziehen, wenn Warenlieferungen in die Tschechische Republik gemäß den herrschenden Regelungen für Versandverkäufe über den Schwellenwert ausgeführt haben.

Keine Registrierung von nicht in der Tschechischen Republik ansässigen Unternehmen muss hingegen vorgenommen werden, wenn die in Tschechien ansässige, steuerpflichtige Person die Umsatzsteuer zu entrichten hat. Dies ist bei folgenden Transaktionen der Fall:

  • Gaslieferungen oder Elektro-Energie-Lieferungen
  • Leistungserbringungen im Zusammenhang mit Immobilien, Bewertungsleistungen, diverse Arbeiten an beweglichen Sachen
  • Kulturelle Leistungen
  • Beförderungsmittel-Vermietung durch eine ausländische Person
  • Vermittlungs- und Beförderungsleistungen
  • Lieferung von Waren inklusive Montage und Installation
  • Leistungserbringungen laut Art. 44 der Richtlinie 2006/112/EG

In den genannten Fällen besteht für eine nicht in der Tschechischen Republik ansässigen Person auch nicht die Möglichkeit, sich freiwillig registrieren zu lassen.

So setzt sich die UID-Nummer in der Tschechischen Republik zusammen

Bei der Umsatzsteueridentifikationsnummer der Tschechischen Republik handelt es sich vielmehr um eine allgemeine, persönliche Steuernummer. Sie wird in Landesprache als „daňové identifikační číslo“ (kurz: DIČ) bezeichnet. Sie besteht aus dem Länderkürzel CZ und acht, neun oder zehn Ziffern.

Beispiel:

Beispiel UID-Nummer in der Tschechischen Republik: CZ01234567((8)9)

Umsatzsteuernummer in der Tschechischen Republik beantragen

Ausländische Unternehmen, die eine Geschäftstätigkeit in Tschechien ausüben und dort eine Niederlassung haben – diese müssen für Einkommens- und Körperschaftssteuer registriert sein – können zum Zwecke der Registrierung für eine Umsatzsteueridentifikationsnummer einen entsprechenden Antrag über die zuständige Steuerverwaltung einbringen.

Hierfür gibt es ein Formular, welches ausgefüllt werden muss. Außerdem muss das Unternehmen nachweisen können, dass es dazu berechtigt ist, einer Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik nachzugehen. Dies kann etwa durch einen Ausdruck des Handelsregisters geschehen. In weiterer Folge wird von der Steuerverwaltung eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung an den Unternehmer ausgestellt.

Ein ausländisches Unternehmen, welches keine Niederlassung im Inland hat, jedoch zum Steuerschuldner wird, muss sich ebenso registrieren. Dies geschieht auf dieselbe Weise, wie es oben beschrieben ist.

Im Formular sind Daten zur Identifikation anzugeben. Hierzu zählt etwa die Angabe des Namens oder der Adresse. Außerdem muss ein Nachweis der Genehmigung oder Berechtigung der Unternehmenstätigkeit vorgelegt werden. Ebenso anzugeben sind die Bankdaten des Unternehmens und Umsatzsteueridentifikationsnummern aus anderen Ländern, die man bereits innehat.

Kontakt

Die Kontaktdaten der dafür zuständigen Anlaufstelle lauten:

  • Finanční úřad pro Prahu 1 ( Finanzamt für Prag 1)
  • Štěpánská 28, 112 33 Prag 1
  • Tel.: +420 224 043 115; +420 224 041 145; +420 224 041 149
  • Fax: +420 224 043 198
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 23.06.2021, 18:26 Uhr