Die Regelungen rund um die Umsatzsteueridentifikationsnummer sind innerhalb der EU eine Art Grundsatz. Nicht zuletzt deswegen war es vonseiten der Europäischen Union eine Beitrittsbedingung, dass Kroatien ein Mehrwertsteuersystem einführt. Dies wurde gemacht – das kroatische System ist sehr nahe am allgemeinen EU-Standard.

Die Umsatzsteuer wird auf Dienstleistungen und Waren aufgeschlagen. Es handelt sich dabei um eine sogenannte indirekte Steuer. Diese bezieht sich auf den Mehrwert. In der Praxis wird die Umsatzsteuer daher oftmals als Mehrwertsteuer bezeichnet, was jedoch rein rechtlich gesehen nicht richtig ist.

So setzt sich die UID-Nummer in Kroatien zusammen

Die Umsatzsteuer wird in Kroatien als „Porez na dodanu vrijednost“ (kurz: PDV) bezeichnet. Die Umatzsteueridentifikationsnummer bezeichnet man als „Porez na dodanu vrijednost identifikacijski broj“ (oder kurz: PDV identifikacijski broj).

Diese Nummer wird vom Finanzamt in Kroatien vergeben und beginnt mit dem Länderkürzel HR und es folgen elf Ziffern. Die Ziffernfolge wird in Kroatien auch als persönliche Identifikationsnummer bezeichnet und mit OIB angekürzt.

Beispiel:

Beispiel OIB-Nummer in Kroatien: 01234567890

Beispiel UID-Nummer in Kroatien: HR01234567890

Umsatzsteuernummer in Kroatien beantragen

In Kroatien müssen im Zuge einer Registrierung und der Erteilung der Umsatzsteueridentifikationsnummer zwei Formulare ausgefüllt und eingereicht werden.

Einerseits gibt es den Antrag auf Ausstellung einer persönlichen Identifikationsnummer („OIB“) und andererseits einen Antrag auf Registrierung für Umsatz- und Mehrwertsteuerzwecke („P-PDV-Formular“), die ausgefüllt und an die unten genannte Behörde gesendet werden müssen. Die Formulare sind auf der Website www.porezna-uprava.hr zu finden.

Es müssen den ausgefüllten Formularen auch noch weitere Unterlagen beigelegt werden. So sind Unterlagen dem Antrag beizulegen, die die Absicht, einer Umsatztätigkeit in Kroatien nachzugehen, nachweisen. Hier ist unter Umständen eine entsprechende Übersetzung in das Kroatische nötig. Außerdem ist eine Unternehmerbescheinigung des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, miteinzureichen.

Unternehmen, die ihren Sitz innerhalb der EU haben, können diesen Antrag entweder selbst abgeben oder einen Fiskalvertreter ernennen und diesen mit der Einbringung des Antrages beauftragen. Binnen acht Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem die Registrierungsanfrage beim Finanzamt eingegangen ist, wird über diese entschieden.

Wenn man sich als Unternehmen innerhalb der EU dafür entscheidet, seine Geschäftstätigkeit in Kroatien einzustellen, so muss man dies ebenso binnen acht Tagen bei den Behörden melden.

Wenn zwei Jahre lang der Finanzbehörde keinerlei Umsatztätigkeiten bekannt werden, wird die kroatische Umsatzsteueridentifikationsnummer gelöscht. Selbiges gilt auch bei einem Verdacht auf Missbrauch hinsichtlich der Nutzung dieser Nummer.

Kontakt

Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle lauten:

  • Tax Administration,
  • Regional Office Zagreb
  • Avenija Dubrovnik, 32, 10 000 Zagreb
  • Croatia
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 27.07.2022, 13:43 Uhr