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Wie viel kostet ein Rechtsanwalt?

Ein fachlich gut ausgebildeter Rechtsanwalt kann kostbar sein. Allerdings sind seine Dienstleistungen ebenfalls sehr kostspielig. Der Ganz zu den Advokaten wird häufig gescheut, da eine Angst vor hohen Kosten vorherrscht. In Österreich sind die Kosten für einen Rechtsanwalt jedoch genau festgelegt. In dem Rechtsanwaltstarifgesetz sind diese zu finden.

Als Orientierung dienen auch die allgemeinen Honorarkriterien, die für Rechtsanwälte gelten. Wer diese Regelungen kennt, ist klar im Vorteil und kann die Kosten besser abschätzen. Dadurch kann auch eine bessere Kalkulation erfolgen, ob sich die Beratung durch einen Rechtsbeistand in dem eigenen Fall überhaupt lohnt. Denn häufig ist der Streitgegenstand weniger wert, als die Beratung kosten würde.

In der Praxis ist besonders die freie Honorarvereinbarung wichtig. Denn dann wird der Rechtsanwalt stundenweise bezahlt. Dieses Vorgehen kann für den Mandanten sowohl sehr kostengünstig, wie auch sehr kostspielig sein. Eine gute Information, welcher Preis gerechtfertigt ist und welcher nicht.

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Die Möglichkeiten bei der Honorarvereinbarung

In Österreich kann grundsätzlich die freie Honorarvereinbarung genutzt werden. Darunter ist zu verstehen, dass der Anwalt sein Honorar selbst festlegen darf. Auch die Entscheidung, ob es sich dabei um eine Pauschal- oder ein Zeithonorar darf der Rechtsanwalt selbst fällen. Ihm werden somit viele Freiheiten gelassen.

Wenn der Mandant und der Rechtsanwalt jedoch keine Absprache über das Honorar getroffen haben, werden die gesetzlichen Tarife angewendet.

Üblich sind jedoch auch Vereinbarungen, bei denen das Honorar an den Erfolg geknüpft sind. Der Rechtsanwalt erhält dann sein Gehalt oder ein höheres Gehalt, wenn er den Fall für den Mandanten gewinnen kann. Dadurch erhofft sich der Klient, dass sich der Rechtsanwalt mehr um sein Anliegen bemühen wird als wenn eine pauschale Bezahlung vereinbart wird.

Unabhängig davon, welche Möglichkeit nun genutzt wird, sollten die Honorarbesprechungen immer vor der Arbeitsaufnahme des Rechtsanwaltes stattfinden. Nur so können Missverständnisse und böse Überraschungen vermieden werden. Beispielsweise nehmen viele Mandanten fälschlicherweise an, die erste Beratung wäre kostenlos. Erst wenn sich der Anwalt dazu entscheidet, den Fall zu übernehmen würden Kosten anfallen. Eine solche Denkweise ist leider nicht korrekt.

Bei einem Fachanwalt oder einem sehr erfahrenen Anwalt wird das Honorar deutlich von der branchenüblichen Vergütung abweichen. Das sollte sich ein zukünftiger Mandant bewusstmachen und abwägen, ob sich dies für seinen Fall tatsächlich lohnen wird. Bei Standardfällen wird das nicht der Fall sein.

Im Wesentlichen können die folgenden Vereinbarungen getroffen werden.

Das Pauschalhonorar

Das Pauschalhonorar ist die einfachste Möglichkeit, die Bezahlung für den Rechtsbeistand zu vereinbaren. Dieser erhält einen festen Betrag, unabhängig davon wie viel Arbeit er durch den Fall des Mandanten haben wird. Es lohnt sich bei dem Pauschalhonorar besonders, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Dadurch kann der Mandant auch einen Eindruck darüber gewinnen, wie viel Arbeit der Fall tatsächlich mit sich bringt. Die Kosten können dadurch besser eingeschätzt werden.

Das Zeithonorar

Das Zeithonorar ermöglicht eine zeitliche Abrechnung. Der Rechtsanwalt wird somit für die Stunden bezahlt, die er an dem Fall tätig ist. Dadurch erhoffen sich die Mandanten natürlich, dass der Anwalt umso intensiver für sie arbeitet. Denn dadurch steigt seine Vergütung erheblich an. Allerdings könnte es auch der Fall sein, dass der Rechtsanwalt nur langsamer arbeitet, dieses Risiko muss der Mandant eingehen. Das Zeithonorar ermöglicht jedoch eine einfachere Vergleichbarkeit der Rechtsanwälte, da hierfür nur ihr Stundensatz erforderlich ist.

Die Tarifabrechnung

Wenn weder die Pauschale, noch das Zeithonorar gewählt wird, greift die Tarifabrechnung. Dabei handelt es sich sicherlich um die fairste Möglichkeit. Denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und das Notariatstarifgesetz regeln die Vergütung ebenso wie die allgemeine Honorar-Kriterien.

Das Pauschalhonorar: der Liebling der Klienten

Das Pauschalhonorar ist bei den Klienten besonders beliebt, da sie erhoffen sich dadurch einen finanziellen Vorteil zu sichern. Da die Pauschale nicht überschritten werden darf, tritt ein Gefühl der Sicherheit ein. Die Kosten bleiben überschau- und damit kalkulierbar.

Wenn ein Pauschalbetrag vereinbart wird, sollte unbedingt der Umfang der Arbeitstätigkeit schriftlich festgehalten werden. Denn teilweise gilt der Pauschalbetrag nur für die Beratung und nicht für die Vertretung vor Gericht. Teilweise ist es zu Beginn nur schwer einzuschätzen, wie aufwendig die Bearbeitung des Falles werden wird. Deshalb ist es nicht außergewöhnlich, dass sich der Anwalt nicht auf diese Art der Vergütung einlassen möchte.

Das Zeithonorar: beliebt bei den Rechtsanwälten

Die Rechtsanwälte wählen hingegen lieber das Zeithonorar. Denn dadurch haben sie wesentlich mehr Freiheiten. Besonders in großen Kanzleien, ist dies die gängige Praxis. Die Höhe des Honorars kann sehr unterschiedlich ausfallen. Sie ist meist abhing davon, wie groß und angesehen die Kanzlei ist. Auch die Erfahrung der Ruf des Juristen spielen eine Rolle. Die Stunden müssen genau erfasst werden. Der Klient erhält eine Stundenabrechnung auf seiner Rechnung. Auch die Auskunft darüber, um welche Art der Leistung es sich dabei gehandelt hat, muss sich auf der Rechnung wiederfinden.

Die Alternative: Die Tarifvergütung

Wenn keine der beiden anderen Möglichkeiten genutzt wurde, wird die Tarifvergütung angewandt. Dies geschieht besonders dann immer, wenn das Thema „Vergütung“ in einem Beratungsgespräch nicht angesprochen wird. Allerdings wird das eher die Ausnahme sein.

Häufig herrscht allerdings bei dem Mandanten Unklarheit darüber, welche Gesetze wann Anwendung finden.

Das Rechtsanwaltstarifgesetz bezieht sich auf die Leistungen des Juristen. Die gerichtliche Vertretung findet dabei allerdings nur im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht statt. Es sind jedoch keine Regelungen auf dem Gebiet des Strafrechts enthalten.

Alle weiteren anwaltlichen Leistungen werden von den allgemeinen Honorar-Kriterien abgedeckt. Am wichtigsten ist dabei die Vertretung in Strafsachen.

Das Notariatstarifgesetz findet hingegen nur Anwendung, wenn ein Notar beauftragt werden muss und keine anderweitigen Absprachen zwischen dem Klient und dem Notar getroffen wurden.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 18.09.2023, 13:51 Uhr