Kosten für Photovoltaik sinken: Anschaffungen von Solaranlagen mit Förderung steigen

Österreich ist das Land der Solaranlagen. Laut Marktstatistik waren bereits 2017 5,2 Mio. m² thermische Sonnenkollektoren in Betrieb. Auch in der Produktion von Photovoltaikanlagen zählen österreichische Betriebe zu den Weltmarktführern. Auch wegen der Förderungen und damit sinkenden Kosten für Solaranlagen legen sich immer mehr Privathaushalte eigene Anlagen zu.

03.06.2019, 11:00 Uhr von
Bildquelle: pixabay.com / skeeze /
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Eine Photovoltaikanlage kann dank Sonnenenergie elektrischen Strom erzeugen. Das funktioniert dank der Module, die Solarzellen enthalten. Die Solarzellen sind dabei in der Lage, die Sonnenenergie in Gleichstrom umzuwandeln. Ein Wechselrichter wiederum wandelt den Gleichstrom zu Wechselstrom, der durch jede herkömmliche Stromleitung fließt und an jeder Steckdose verwendbar ist.

Eine Photovoltaikanlage besteht aber nicht rein aus den Solarzellen. Eine solche Anlage ist ein komplexes System, welches einiges an Zubehör benötigt, um korrekt funktionieren zu können. Dazu gehören sämtliche Verkabelungen, die Elektronik für den Anschluss sowie ein Zähler. Auch eine Unterkonstruktion, welche die Solarplatten hält, gehört zwingend zu einer Photovoltaikanlage dazu.

Mit beispielsweise einem Batteriespeicher oder einem Energiemanagementsystem lässt sich eine Photovoltaikanlage technisch erweitern.

Wer vergibt Förderungen für Photovoltaikanlagen?

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In Salzburg, Kärnten und Burgenland können derzeit Anträge zur Förderung von Photovoltaikanlagen gestellt werden. In allen anderen Bundesländern Österreichs gibt es derzeit keine Möglichkeit zur Förderung von Photovoltaikanlagen.

Beantragung der Förderung

Die Beantragung einer Förderung kann ausschließlich online erfolgen. Der Förderantrag kann direkt auf www.oem-ag.at, der Homepage der Förderstelle, gestellt werden.

Für die Antragsstellung muss zuerst eine Art Ticket gelöst werden, damit man die allgemeinen Daten eingeben kann. Etwa einen Tag später, wenn das Ticket gezogen wurde, kann der Förderantrag komplett ausgefüllt werden. Das Ausfüllen des Antrags ist nach Ziehung des Tickets auf 7 Tage beschränkt. Läuft die Zeit ab, ohne dass der Förderantrag ausgefüllt und abgeschickt wird, verfällt das Ticket.

Wird die Förderung gewährt, geschieht diese über einen Direktzuschuss, welcher nicht zurückgezahlt werden muss.

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Wichtig für die Förderung der Photovoltaikanlage ist, dass der Förderantrag bereits dann gestellt wird, wenn die Anlage noch nicht bestellt ist. Erst wenn die vorläufigen Förderinformationen schriftlich vorliegen, ist es gestattet, die Errichtung der Photovoltaikanlage zu beginnen.

Bestimmungen und Voraussetzungen

Festgesetzte Förderbestimmung für das Bundesland Salzburg sind beispielsweise folgende:

  • Bereitstellung von Messdaten der Anlage
  • Inselbetrieb im Falle eines Netzausfalls
  • Keine Speicherung aus dem Netz
  • Nur bestimmte Produkte aus der Produktdatenbank werden gefördert
  • Sichtbarer Hinweis über die Existenz der Solaranlage, für die Einsatzkräfte der Feuerwehr
  • Schulung des Photovoltaikanlagen-Betreibers sowie Lesen der Bedienungsanleitung
  • Information an den Netzbetreiber aufgrund der Photovoltaikanlage
  • Energieberatung mit verbindlicher Verpflichtung
  • Serienschaltung aller Lithium-Zellen
  • Keine Blei- und Lithium-Polymerakkumulatoren oder Eigenbauten
  • Zeitwertersatzgarantie von 7 Jahren oder länger
  • Überprüfung der Anlage alle 2 Jahre durch ein Elektrounternehmen
  • Entkupplungsschutz der Anlage muss vorhanden sein

Höhe der Förderungen für Photovoltaikanlagen

Wie hoch die Förderungen ausfallen, kommt auf die Größe der Anlage drauf an und vor allem darauf, ob die Photovoltaikanlage einem Privathaushalt gehören soll oder einer Firma. Von großer Bedeutung spielt aber auch das Bundesland, in welchem der Antrag gestellt wird. Salzburg fördert zum Beispiel mit bis zu 600,00€ pro kWp, Kärnten dagegen nur mit 200,00€/350,00€.

Das dargestellte Beispiel richtet sich nach den Richtlinien vom Bundesland Salzburg.

Privathaushalt:

Die Förderung beginnt ab 1 kWp und kann bis maximal 15 kWp reichen. Die Förderung beträgt dabei je kWp 600,00€. Die Empfehlung des Eigenverbrauchsanteils liegt bei etwa 80%, wobei dieser Richtwert im Einzelfall auch abweichen kann.

Je 1000 kWh Stromverbrauch werden maximal 0,3 kWo gefördert. Bei Anlagen, die größer als 3 kWp sind, muss der Eigenverbrauch mit Stromrechnungen nachgewiesen werden. Zweiachsige nachgeführte Photovoltaikanlagen in Freiaufstellung werden maximal bis zu einer Größe von 2 kWp unterstützt. Bei diesen Anlagen beträgt die Förderung 900,00€ je kWo, also maximal 1800,00€ je Anlage.

Betriebliche Nutzung:

Bei betrieblichen Photovoltaikanlagen beginnt eine Förderung erst ab 6 kWp, kleinere Anlagen können nicht gefördert werden. Die maximale Größe liegt dabei bei 2000 kWp. Besitzt eine Firma mehrere Standorte und möchte entsprechend mehrere Anlagen aufbauen, kann der Betrieb auch die Förderung für mehrere Photovoltaikanlagen beantragen.

Eine Anlage setzt einen Eigenverbrauch von 60% oder mehr voraus. Soll die Photovoltaikanlage größer als 300 kWp werden, muss ein Eigenverbrauch von 75% oder mehr vorhanden sein. Stromspeicher die eine Brutto-Speicherkapazität von bis zu 18 kWh besitzen, werden je kWh mit 600,00€ gefördert. Dabei kann der Betrieb aber zusätzlich noch eine Förderung für das 1. bis 5. kWp aus dem Klima- und Energiefond beantragen.

60% muss die Energieverbrauchquote mindestens betragen. Diese ist für eine reibungslose Förderung sicherzustellen und muss entsprechend auch nachgewiesen werden.

Zusätzlich muss eine fachgerechte Beratung durch ein befugtes Unternehmen durchgeführt werden. Diese muss unabhängig und neutral von bestimmten Produkten oder Herstellern erfolgen. Die Beratung wird zusätzlich mit einer Förderung von 50%, aber maximal 400,00€ gefördert.

Staffelung der Solaranlagen-Förderung in mehrere Stufen

Generell wird die Förderung in verschiedene Stufen gestaffelt:

  • Der Stromspeicher wird je kWh Speicherkapazität mit 600,00 €, oder maximal 40% der Anschaffungskosten gefördert. Dabei darf die Speicherkapazität 18 kWh nicht übersteigen
  • Die 6. bis 10. kWp wird mit 500,00€ je kWp gefördert
  • Die 11. bis 25. kWp wird mit 300,00€ je kWp gefördert
  • Die 26. bis 300. kWp wird mit 100,00€ je kWp gefördert

Wie viel kostet eigentlich eine Photovoltaikanlage?

Man kann nicht pauschal sagen, wie viel eine Photovoltaikanlage kostet, denn es kommt auf die Größe, die Art der Installation sowie die Hersteller drauf an. Auch der Zeitpunkt ist ausschlaggebend für die Gesamtkosten. Zudem ist in den letzten Jahren eine deutliche Preissenkung zu erkennen.

Durchschnittlich kann man aber sagen, dass beim Kauf einer Photovoltaikanlage folgende Kosten entstehen:

  • Verkabelung: 1,00€ bis 5,00€ je Meter
  • Montagesystem: 120,00€ bis 140,00€ je kWp
  • Netzanschluss: 500,00€ – 1000,00€
  • Dünnschichtmodule: 700,00€ bis 1300,00€ je kWp
  • kristalline Solarmodule: 1000,00€ bis 1500,00€ je kWp
  • Wechselrichter: 180,00€ bis 210,00€ je kW

Betriebskosten einer Photovoltaikanlage

Neben der Anschaffung entstehen auch durch die Nutzung dauerhafte Kosten, welche als Nebenkosten zu betrachten sind. Die Zählergebühr beträgt 15,00€ bis 40,00€, aber auch Wartung und Reparaturen können immer wieder erforderlich sein. Da Photovoltaikanlagen sehr robust sind, sind hier aber nur selten Ausgaben zu erwarten.

Weitere Informationen zu den Förderungen je Bundesland für Solaranlagen in Österreich findet man auf pvaustria.at.

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