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Ab Juli 2025 erhalten viele Familien eine neue Entlastung von 60 Euro pro Monat bzw. bis zu 720 Euro für zwölf Monate. Die neue Steuerentlastung steht allen Familien mit einem maximalen Jahreseinkommen von 25.725 Euro brutto zu. Damit profitieren davon vor allem Alleinerziehende in Österreich. Das entspricht rund 1.837 Euro brutto pro Monat.
Dieser Kinderzuschlag zum Kinderabsetzbetrag gilt als Ersatz für den in den Jahren 2023 und 2024 ausbezahlte, monatliche Zuschuss von 60 Euro pro Kind, sofern ein Elternteil Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bezogen hat bzw. alleinerziehend war hat. Dieser Zuschuss ist mit Ende 2024 ausgelaufen.
Der Kinderzuschlag wird dabei jeweils für zwölf Monate gewährt - konrekt also von Juli 2025 bis Juni 2026. Die Auszahlung erfolgt automatisch und ohne Antrag. Sie erfolgt gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag bzw. der Familienbeihilfe. Der Betrag von 60 Euro wird pro Kind monatlich überwiesen.
Wer Anspruch auf den Zuschlag hat
Anspruchsberechtigt sind erwerbstätige Alleinverdiener sowie Alleinerzieher für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr unter Einhaltung der Einkommensgrenzen. Durch die neue Maßnahme sollen insgesamt rund 250.000 Kinder in Österreich profitieren.
Die Maßnahme wird im Rahmen der Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2025 eingefüht. Insgesamt bringt diese steuerliche Entlastung somit bis zu 720 Euro pro Kind für den gesamten Anspruchszeitraum.
Ursprünglich sollte der Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag - wie auch alle anderen Sozial- und Familienleisungen - jährlich an die Inflationshöhe angepasst und valorisiert werden. Da aufgrund des Sparpakets jedoch die Valorisierung vieler Leistungen (darunter auch die Familienbeihilfe) vorübergehend ausgesetzt wird, wird auch der Zuschlag im kommenden Jahr nicht ansteigen.

Mehr Informationen: Kinderzuschlag
