In Österreich ist die KFZ-Zulassung die behördliche Anmeldung oder Registrierung eines Kraftfahrzeuges oder eines damit verbundenen Anhängers. Dabei darf das Fahrzeug in Österreich erst nach dieser Zulassung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Wie läuft die KFZ-Zulassung in Österreich ab?

Die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen sind bei einer dafür vorgesehenen Zulassungsstelle vorzulegen. Dort erfolgt dann die Eintragung der Daten aus den Unterlagen. Dabei muss hier kein Formular von der beantragenden Person mehr ausgefüllt werden. Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss lediglich das Antragsformular unterschreiben. Bei der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ist es auch möglich, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter die Anmeldung durchführen kann.

Ausstellung der Zulassungsbescheinigung

Von der dafür zuständigen Zulassungsstelle erfolgt dann die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung (wurde früher als Zulassungsschein bezeichnet). Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung kann auch von Landesprüfstellen sowie Behörden, für die Fälle, die von dort aus bearbeitet werden, erfolgen.

Die jeweilige Zulassungsstelle stelle auch auf Antrag 2 gleichlautende Ausfertigungen von dem oben erwähnten Zulassungsschein aus. Hier wird dann auf der Zweitausfertigung ein entsprechender Vermerk angebracht. Bei Scheckkartenzulassungsscheinen erfolgt dann der Vermerk „Zweitkarte“ auf der Karte.

Das Fahrzeug-Genehmigungsdokument

Zusätzlich erhält die anmeldende Person ein Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Dieses Genehmigungsdokument setzt sich aus dem Teil II der Zulassungsbescheinigung und dem Genehmigungsnachweis zusammen. Diese beiden Dokumente werden von der jeweils zuständigen Zulassungsstelle miteinander verbunden. Wenn es dann um eine neue Zulassung des Fahrzeuges geht, ist die Vorlage des Fahrzeug-Genehmigungsdokumentes erforderlich.

Kennzeichen

Wenn dann die anmeldende Person die Gebühren bezahlt hat, erhält diese direkt von der Zulassungsstelle die Kennzeichentafel und die Begutachtungsplakette für das Anbringen am Fahrzeug ausgehändigt.

Zulassung für mehrere Personen

Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass mehrere Personen gemeinsam die KFZ-Zulassung beantragen (hier spricht man von einer „Zulassungsbesitzergemeinschaft“). Dabei muss bei dem Zulassungsverfahren jeder dieser Personen den rechtmäßigen Besitz des Fahrzeuges nachweisen. Dies kann beispielsweise durch eine Benutzerüberlassungserklärung erfolgen.

Zusatzerklärung Scheckkartenzulassungsschein

Ein Teil I der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung kann anstelle in Papierform auch in einem Chipkartenformat (Bezeichnung als Scheckkartenzulassungsschein) ausgestellt werden. Der Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt auch weiterhin in Papierform und wird, wie bisher, mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Eine Beantragung dieser Version läuft genauso ab, wie bei einem Papierzulassungsschein. Der Versand dieses Scheckkartenzulassungsscheines erfolgt innerhalb von 2 Wochen per Post an die von der antragstellenden Person angegebenen Adresse.

Damit das Fahrzeug in der verbleibenden Zwischenzeit genutzt werden kann, erfolgt bei der Ausstellung des Antrages auch die Ausstellung des Teil I in einer Papierform. Dieser befristete Teil der Papierzulassungsbescheinigung verliert dann, nachdem die Scheckkartenversion per Post eingegangen ist, seine Gültigkeit, spätestens jedoch 8 Wochen nach Ausstellung.

Die anmeldende Person muss für einen Scheckkartenzulassungsschein und für die Zweitkarte zum Scheckkartenzulassungsschein jeweils 22 Euro bezahlen.

Auch ein Umstieg von einer bereits vorhandenen Papierzulassungsbescheinigung auf eine Schecklösung ist jederzeit durchführbar. Hierbei wird dann die Papierzulassungsbescheinigung Teil I von der jeweiligen Zulassungsstelle eingezogen und dann eine neue befristete Papierversion ausgestellt. Auch hier wird dann die Scheckkartenlösung innerhalb von 2 Wochen auf dem Postweg zugesandt. Ebenso verliert dann die befristete Papierlösung mit der Zustellung der Scheckkartenlösung ihre Gültigkeit, spätestens jedoch 8 Wochen nach Ausstellung.

Voraussetzungen

Bevor eine Anmeldung eines Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle durchgeführt werden kann, muss hierzu eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Wenn die Versicherung, bei der dann die KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist, sich nicht in dem Bezirk oder Wohnbezirk, wo sich eine Zulassungsstelle befindet, liegt, ist es erforderlich, dass die Zulassung von einem anderen Versicherer übernommen werden.

Das Auto ab- und anmelden

Für die Anmeldung ist die Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes oder dort, wo der Sitz des Unternehmens ist und die für den jeweiligen Bezirk dazu ermächtigt ist, zuständig.

Jede Person, die in Österreich ein Auto im öffentlichen Verkehr bewegen oder fahren möchte, muss zunächst sein Kraftfahrzeug anmelden. Dabei muss er im Umkehrschluss, wenn er nicht mehr mit seinem Fahrzeug fahren möchte, bei derselben Stelle das Fahrzeug wieder abmelden.

Erforderliche Unterlagen

Nach einem Umzug oder bei einem Kauf eine Neu- oder Gebrauchtwagenfahrzeuges ist das Fahrzeug bei der dafür vorgesehenen Zulassungsstelle anzumelden. Dabei muss dort der Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung, die eVB-Nummer sowie der Nachweis der Abgas- und Hauptuntersuchung sowie weitere Unterlagen, je nachdem, ob es sich um eine Umzugs- oder Neuanmeldung handelt, vorgelegt werden.

Die Kosten

Die Kosten für eine KFZ-Anmeldung teilen sich eine Vielzahl von Teilbeträgen auf. Dazu gehören unter andrem der Behördenanteil mit 119,80 Euro, die Bearbeitungsleistung in Höhe von 49,70 Euro, die Abfrage im zentralen Melderegister in Höhe von 1,90 Euro, die Kennzeichentafeln für PKW in Höhe von 21 Euro (wenn ein Kennzeichen bereits bei einem Umzug vorhanden ist und das Kennzeichen beibehalten wird, entfällt dieser Kostenbeitrag) und bei der Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheines fallen noch zusätzlich , wie bereits erwähnt, 22 Euro an.

Zusätzliche Angaben

Aufgrund einer EU-Richtlinie sind die Zulassungsdokumente von Fahrzeugen in den EU-Mitgliedsstaaten in deren Inhalt sowie Form harmoniert worden und werden weiter angepasst. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Dokumente auch in anderen Staaten der EU anerkannt und verstanden werden. Dies gilt dann auch für Österreich.

Die Rechtsgrundlagen für die KFZ-Zulassung in Österreich

Hier kommt das Kraftfahrgesetz (KFG) sowie die Zulassungsverordnung (ZustV) zur Anwendung.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 18.05.2021, 22:19 Uhr