Das Auto ist für viele ein Mittel, um ihre ganz eigene Persönlichkeit zum Ausdruck zu bringen. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass man das Fahrzeug an sich anpassen und es personalisieren kann. Dies beginnt bereits beim Nummernschild. Damit dieses optimal auf den Fahrzeughalter zugeschnitten ist, sollte man auf ein sogenanntes Wunschkennzeichen zurückgreifen.
Das KFZ-Wunschkennzeichen
Grundsätzlich kann sich jeder ein Wunschkennzeichen zulegen. Allerdings gibt es auch hier bestimmte Vorgaben, an welche man sich halten muss. So muss beispielsweise jedes Wunschkennzeichen mit einem Buchstaben für die Zulassungsbehörde beginnen. Handelt es sich um eine Landeshauptstadt, so genügt ein Buchstabe. Für alle weiteren Zulassungsbehörden werden zwei Buchstaben benötigt. Auch das Landeswappen muss auf jedem Nummernschild vorhanden sein. Auf der rechten Seite des Landeswappens kann man allerdings jede beliebige Kombination aus Buchstaben und Ziffern wählen.
Gültigkeit
Das ausgewählte Kennzeichen besitzt eine Gültigkeit von 15 Jahren. Dies gilt ab der Reservierung, beziehungsweise der Ausstellung. Lässt man sich das Wunschkennzeichen direkt ausstellen, so kann man dieses für komplette 15 Jahre am Fahrzeug anbringen und verwenden. Die Anzahl der frei wählbaren Zeichen kann zwischen drei und sechs variieren. Dies hängt damit zusammen, wie viele Buchstaben bereits für die Zulassungsbehörde reserviert sind. Wichtig an dieser Stelle ist jedoch, dass die Kombination mit einem Buchstaben beginnt und mit einer Ziffer ändert. Weiters müssen alle Zeichen zu einem Block zusammengefasst werden.
Natürlich gibt es die Möglichkeit, dass man das Wunschkennzeichen verlängern kann. Dafür muss man jedoch einen Antrag stellen. Diesen kann man frühestens sechs Monate vor Ablauf der 15 Jahre einreichen. Dieser verlängert die Nutzung des Kennzeichens um weitere 15 Jahre.
Prüfen, ob das Kennzeichen frei ist
Um ein Wunschkennzeichen überhaupt beantragen zu können, muss zunächst überprüft werden, ob die Kombination noch frei ist. Hat bereits ein anderer Fahrzeughalter dieses Kennzeichnen reserviert oder registriert, steht es nicht mehr zur Verfügung.
So bekommt man an ein Wunschkennzeichen in Österreich
Als Erstes muss man sich das Wunschkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde bestätigen, beziehungsweise reservieren lassen. Dabei ist stets die jeweilige Zulassungsbehörde zuständig, welche am Ort des Hauptwohnsitzes die Zuständigkeit besitzt. Als Zulassungsbehörde kann die Landespolizeidirektion oder eine Bezirksverwaltungsbehörde in Frage kommen. In Wien wird diese Aufgabe beispielsweise vom Verkehrsamt übernommen. Den Antrag, welchen man für die Bestätigung benötigt, kann man zuvor im Internet wiederfinden. Hat man die Bestätigung erhalten, so kann man zur nächsten Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften gehen. Dort wird das Wunschkennzeichen angefertigt. Dieser Vorgang dauert in der Regel vier Werktage an. Danach kann man das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle abholen.
Bescheinigung über den Hauptwohnsitz
Für die Bestätigung des Wunschkennzeichens bei der Behörde benötigt man eine Bescheinigung über den Hauptwohnsitz. In manchen Fällen ist es jedoch auch möglich, dass sich die Behörde diese Information aus dem zentralen Melderegister selbst zieht. Bei Firmen wird zudem ein Firmenabzug benötigt. Möchte man das Wunschkennzeichen in Vertretung reservieren, so wird zusätzlich eine Vollmacht benötigt.
Nutzungsdauer
Wie bereits erwähnt, kann man das Wunschkennzeichen über einen Zeitraum von 15 Jahren nutzen. Danach hat man die Option, das Wunschkennzeichen zu verlängern oder sich ein neues zu reservieren. Die Verlängerung muss man ebenfalls bei der Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften durchführen lassen. Somit gestaltet sich das Verfahren gleichermaßen, wie bei der erstmaligen Reservierung, nur dass es keiner Bestätigung der Zulassungsbehörde bedarf.
Selbstverständlich kann man nach diesen 15 Jahren auch auf ein normales Kennzeichen umsteigen. An dieser Stelle werden keine neuen Kosten für eine Zulassung fällig. Man muss lediglich die Gebühren für das neue Kennzeichen tragen. An dieser Stelle wird ebenfalls keine Bestätigung der Zulassungsbehörde benötigt, da es sich um ein Standardkennzeichen handelt. Auch wenn man ein Fahrzeug während der 15 Jahre abmeldet und nicht mehr nutzt, so behält das Wunschkennzeichen dennoch seine Gültigkeit.
Kosten
Für die Beantragung und Ausstellung eines Wunschkennzeichens fallen verschiedene Kosten für den Fahrzeughalter an. Für die Reservierung bei der Zulassungsbehörde werden insgesamt 228,30 Euro fällig. Diese setzen sich aus 200,00 Euro Abgabe an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, 14,00 Euro Verwaltungsgebühren und 14,30 Euro für den Antrag zusammen.
Zulassungsstelle
Bei der Abholung bei der Zulassungsstelle muss man nochmals 21 Euro bezahlen. Diese werden für die Anfertigung des Kennzeichens verlangt. Möchte man im Anschluss an die 15 Jahre ein anderes Wunschkennzeichen beantragen, so werden ebenfalls 228,30 Euro fällig, welche sich gleichermaßen zusammensetzen. An dieser Stelle muss man jedoch berücksichtigen, dass man eine neue Kennzeichentafel benötigt. Somit muss man für ein neues Nummernschild nochmals 21 Euro zahlen und das alte Kennzeichen bei der Zulassungsstelle abgeben.
Verlängerung
Verlängert man danach lediglich das Kennzeichen, so muss man nur 214 Euro bezahlen. Dies hat den Grund, dass kein neuer Antrag gestellt werden muss. Somit werden die Antragsgebühren in Höhe von 14,30 Euro nicht fällig. Ändert man das Kennzeichen so muss darauf eine neue Begutachtungsplakette ihren Platz finden. Diese kostet 1,90 Euro. Das neue Kennzeichen muss natürlich auch auf dem Scheckkartenzulassungsschein eingetragen werden. An dieser Stelle werden ebenfalls 22 Euro für einen neuen Scheckkartenzulassungsschein fällig.
Das gilt es sonst noch zu beachten!
Besonders wichtig ist, dass man das Wunschkennzeichen nicht einfach übertragen kann. Dies liegt daran, dass das Wunschkennzeichen ein höchst persönliches Recht darstellt. Somit muss der spätere Zulassungsbesitzer mit dem jeweiligen Antragsteller übereinstimmen und identisch sein.
Bei Firmen gestaltet sich dies ein wenig einfacher. Ist der Zusatz e.U. vorhanden und es ändert sich der Name, so muss man kein neues Kennzeichen beantragen. Auf diese Weise entfallen auch Folgekosten. Ist jedoch ein Scheckkartenzulassungsschein vorhanden, so muss dieser gegebenenfalls abgeändert werden, was wiederum 22 Euro kostet.
Auch ein Umzug kann zu einem Problem werden. Dies liegt daran, dass die Bewilligung der jeweiligen Zulassungsbehörde auf deren Hoheitsgebiet beschränkt ist. Zieht man in eine Region, in welcher eine andere Zulassungsbehörde ihren Wirkungsbereich hat, so verliert das alte Wunschkennzeichen seine Gültigkeit. Eine Übertragung zwischen den einzelnen Behörden ist nicht möglich. Somit ist man gezwungen, ein neues Wunschkennzeichen zu beantragen.
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