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Eine Arbeitsbestätigung kann in vielen Fällen notwendig sein. Im Nachfolgenden sollen nicht nur drei solche Fälle näher erläutert werden, sondern auch, worum es sich bei einer solchen Bestätigung genau handelt und welche Bestandteile eine Arbeitsbestätigung enthalten muss.

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Arbeitsbestätigung
Arbeitsbestätigung

In folgenden Situationen kann eine Arbeitsbestätigung erforderlich sein kann:

Beginn eines neuen Jobs

Wenn ein potenzieller neuer Arbeitgeber eine aktuelle Arbeitsbestätigung verlangt, so muss vor allem darauf geachtet werden, dass gewisse Daten der Mitarbeiter nicht weitergegeben werden. Solche sensiblen Daten können beispielsweise Informationen um das Gehalt des Arbeitnehmers sein. Es sollte mit dem Mitarbeiter abgeklärt werden, welche Daten von ihm aus weitergegeben werden sollen bzw. dürfen und welche nicht.

Es gibt jedoch gewisse Mindestinformationen, die eine Arbeitsbestätigung im Zusammenhang mit einer neuen Arbeitsstelle auf alle Fälle beinhalten sollte:

  • Startdatum
  • Enddatum
  • Bezeichnung und Beschreibung der Arbeitstätigkeit des betreffenden Mitarbeiters
  • Ort der Arbeit

Haus- oder Wohnungsanmietung

Es kann im Zuge einer Anmietung eines Hauses oder einer Wohnung beim Stellen eines Antrages gefordert werden, dass eine Bestätigung nachgereicht wird, die belegt, dass man auch wirklich in jenem Unternehmen arbeitet, das man als Arbeitgeber angegeben hat. Der Vermieter oder eine Immobiliengesellschaft fordert in diesem Fall einen solchen Nachweis. Mit einer Arbeitsbestätigung soll in Erfahrung gebracht werden, ob der potenzielle Mieter bei dem angegebenen Unternehmen tätig ist und wie viel Geld er im Rahmen seiner Tätigkeit verdient.

Eine Arbeitsbestätigung kann also bei der Wohnungssuche behilflich sein und einen wesentlichen Beitrag zu einem Abschluss eines Mietvertrages leisten. In einer solchen Bestätigung sollte vor allem im Zusammenhang mit einer Wohnungs- oder Hausanmietung vermerkt sein, seit wann die Person im Unternehmen arbeitet, wie der Titel der Berufsbezeichnung lautet und wo gearbeitet wird sowie wie hoch das Bruttogehalt des Berufstätigen ist.

Visums- und Einreiseanträge

Wenn ein Antrag auf Einreise oder auf ein Visum gestellt wird, so wird mitunter auch ein Arbeitsnachweis gefordert. Eine Arbeitsbestätigung, die für einen Visum- oder Einreisen-Antrag benötigt wird, enthält mehr Informationen. Hier sind vor allem die Forderungen des betreffenden Staates ausschlaggebend. Auch die Reisedaten sind in der Regel auf einer solchen Bestätigung angeführt.

Als Arbeitgeber sollte man darauf achten, dass ein fundierter Nachweis an den Arbeitnehmer ausgestellt wird. Nur so hat dieser auch gute Erfolgsaussicht hinsichtlich einer positiven Rückmeldung auf den Antrag.

Folgende Informationen sollten in jedem Fall in einer Arbeitsbestätigung enthalten sein:

  • Firmensitz
  • Startdatum
  • Ort der Arbeit
  • Daten zur Reise
  • Beschreibung der Berufsstelle
  • Enddatum (bspw. bei einem befristeten Praktikum oder dergleichen)
  • Kontaktinformationen und Anschrift des Unternehmens
  • Unterschrift des Arbeitgebers
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 15.09.2021, 21:29 Uhr