Die Europäische Zentralbank (kurz "EZB") wurde am 01.06.1998 als Nachfolger des Europäischen Währungsinstitutes gegründet, um mit der einheitlichen Währung auch eine einheitliche Institution zu haben, die nationenübergreifende Entscheidungen bezüglich der Währungspolitik treffen kann. Derzeit ist der italienische Wirtschaftswissenschaftler Mario Drahgi der Präsident der EZB. Das Amt des Vizepräsidenten wird von dem Spanier Luis de Guindos bekleidet.

Die Aufgaben der EZB

Alle Aufgaben und Ziele der EZB wurden bereits 1992 im Vertrag von Maastricht festgelegt. Zwei Hauptziele bilden die Grundlage der Zentralbank. Zum einen ist das die Preisstabilität. So soll vermieden werden, dass der Euro größeren Schwankungen unterliegt und stark an Wert verliert oder zunimmt. Das zweite Ziel bildet die Unterstützung der Wirtschaftspolitik innerhalb der Europäischen Union.

Neben diesen übergeordneten Zielen und Leitmotiven hat die Europäische Zentralbank weitere Aufgaben, die im Artikel 127 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU) zu finden sind. So ist dort beispielsweise festgelegt, dass die EZB dafür zuständig ist, die Geldpolitik der EU festzulegen und auszuführen. Außerdem muss die EZB Devisengeschäfte durchführen, die im Einklang mit Artikel 219 stehen. Weiterhin soll die EZB Portfoliomanagement betreiben. Das bedeutet konkret, die Währungsreserven der einzelnen Mitgliedstaaten der Union zu halten und zu verwalten. Die letzte große Aufgabe, die im Artikel 127 Abs. 2 des AEU festgelegt wurde, ist die Förderung eines reibungslosen Ablaufs und Funktionierens der Zahlungssysteme.

Darüber hinaus hat die EZB auch noch weitere Aufgaben, die nicht explizit im AEU zu finden sind. Unter anderem lässt sich da die Erstellung einer Zentralbankbilanz nennen. Außerdem muss die EZB den nationalen Zentral Banken genehmigen, den Euro auszugeben. Des Weiteren hat die EZB eine Aufsichts- und Beratungsfunktion gegenüber den nationalen Banken, Behörden und Kreditinstituten.

Funktionsweise und Entscheidungsträger

Alle Entscheidungen, die von der Europäischen getroffen werden, gehen durch die Hände dreier Entscheidungsgremien.

Das erste Gremium besteht aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken, sowie aus den Mitgliedern des Direktoriums. Zusammen bilden sie den EZB-Rat, der unter anderem Zinssätze festlegt und die wirtschaftliche Entwicklung des Euroraums bewertet. Er trifft sich üblicherweise alle 2 Wochen in vertraulichen Aussprachen. Der EZB-Rat hat den größten Einfluss und ist damit das wichtigste Organ der EZB.

Das zweite Gremium wird aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier anderen Mitgliedern der EZB gebildet. Diese Mitglieder werden auf acht Jahre von den verschiedenen Regierungs- und Staatschefs der EU-Länder gewählt. Das sogenannte Direktorium führt die Währungspolitik der EZB durch, kümmert sich also vor allem um die Tagesgeschäfte. Außerdem gehört zu seinen Aufgaben, bestimmte Befugnisse zu erteilen und Sitzungen des EZB-Rats vorzubereiten.

Das letzte Gremium ist der Erweiterte Rat. Teilnehmer sind der Präsident, der Vizepräsident, sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Der Erweiterte Rat befasst sich grundlegend damit, Vorbereitungen für die Aufnahme neuer Länder in den Euroraum zu treffen. In der Regel trifft der Rat sich alle drei Monate. Sollte es dazu kommen, dass alle Länder der Europäischen Union den Euro als Währung führen, würde sich der Erweiterte Rat auflösen.

Der Präsident der EZB hat zusätzlich zu seinen Aufgaben als Vorsitzender des EZB-Direktoriums eine repräsentative Funktion. Er wird für 8 Jahre ohne die Möglichkeit auf eine Wiederwahl vom Europäischen Rat gewählt. Das Amt des Präsidenten wird zurzeit von Mario Draghi ausgeführt. Zuvor waren es der niederländische Politiker Willem Duisenberg und der französische Finanzexperte Jean-Claude Trichet.

Geschichte der EZB

Grundsteine für eine Europäische Union wurden bereits im Jahr 1952 gelegt, als die Europäische Gemeinschaft für Kohl und Stahl gegründet wurde, an eine gemeinsame Währung wurde aber erst viele Jahre später gedacht. 1970 gab es erstmals Pläne über eine Währungsunion, die jedoch wieder verworfen wurden. 1979 konnte dann das Europäische Währungssystem eingeführt werden, welches eine einheitliche Währung zum Ziel hatte.

Weitere Schritte konnten dann vom französischen Kommissionspräsidenten Jacques Delors unternommen werden, die schlussendlich zu der Gründung des Europäischen Währungsinstitutes im Jahre 1984 führten. Dieses hatte die Funktion, die Geldpolitik auf internationaler Ebene zu koordinieren und die Zusammenarbeit der Zentralbanken zu fördern. Außerdem wurde die Einführung einer einheitlichen Währung geplant. Dazu kam es dann schließlich im Jahr 1995, als der Euro als Währung beschlossen wurde. 1998 wurde in elf Ländern die Einführung des Euros bestätigt.

Im selben Jahr wurde das Europäische Währungsinstitut von der Europäischen Zentralbank abgelöst, die sich seitdem um sämtliche Belange der EU-Geldpolitik kümmert. Als Präsident wurde damals Willem Duisenburg gewählt, der dieses Amt bis 2003 ausführte. 2002 kam es dann schließlich zur endgültigen Einführung des Euros in den Ländern, die die Kriterien für die Währungsunion erfüllten. Seitdem sind acht Länder dazu gekommen, die bis heute den Euro führen.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 11.01.2021, 00:08 Uhr