Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
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Die Pendlerpauschale wird grundsätzlich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung beantragt. Dafür wird das Formular L1 oder das Formular E1 benötigt.

Das Formular wird entweder elektronisch via FinanzOnline oder direkt beim zuständigen Finanzamt vom Arbeitnehmer in Österreich eingereicht.

Das Formular für die Pendlerpauschale finden Sie hier online zum Herunterladen als PDF.

Steuerausgleich jetzt einreichen!
Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen ihr Geld vom Finanzamt zurück.
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Ausfüllhilfe - Formular

Für das Ausfüllen des Formulars L34a und der Beanspruchung der Pendlerpauschale außerhalb des Lohnsteuerausgleichs oder der Steuererklärung müssen folgende Angaben gemacht werden:

Angaben zur Person

Die Angaben zur Person betreffen die persönlichen Informationen zum Antragsteller:

  • Name: Der Vor- und Nachname (Familienname) der Person, die die Pendlerpauschale beansprucht.
  • Versicherungsnummer: Die Sozialversicherung snummer des Antragstellers.
  • Geburtsdatum: Das Geburtsdatum der Person.
  • Abgabenkontonummer: Die Finanzamt- oder Steuernummer des Antragstellers.

Angaben zum Arbeitgeber

  • Anschrift der Arbeitsstätte: Die Anschrift (Adresse) der Arbeitsstätte, also des Büros beziehungsweise Standorts des Arbeitgebers, muss angeführt werden.
  • Anschrift der Wohnung: Die Adresse des Wohnsitzes des Antragstellers, von dem aus zur Arbeitsstätte gefahren wird.
  • Die Box "Es wird kein arbeitgebereigenes KFZ für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt." muss für den Anspruch auf die Pendlerpauschale angekreuzt werden.

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Anzahl der Fahrten

  • Die Anzahl der Fahrten, sowie die Angabe, ob die Pendlerpauschale klein oder groß zutreffen, muss in die Tabelle je Monat des Kalenderjahres eingetragen werden.
  • Die Anzahl der Kilometer muss je Monat als Summe aller Fahrten angeführt werden.
  • Die Beträge der Pauschale und des Pendlereuros müssen je Kalendermonat angeführt werden. Zur Berechnung des Pendlereuros und der Pendlerpauschale kann der Pendlerrechner auf Finanz.at verwendet werden.

Nach der Prüfung aller Angaben auf ihre Richtigkeit muss das Formular L34a unterschrieben an das Finanzamt übermittelt werden.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 20.10.2023, 12:11 Uhr