800 Euro - Neuer Geld-Bonus für geringe Einkommen

Ab 2023 werden geringe Einkommen durch neue einmalige Boni zusätzlich entlastet. In Summe ergeben die neuen Absetzbeträge 800 Euro - bei zwei oder mehr Kindern kann dieser Betrag sogar nochmals ansteigen. Wie man zu diesen Hilfen kommt und welche Voraussetzungen gelten, findet man hier in einer Übersicht.

16.01.2023, 06:15 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro
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Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Jahr profitieren vor allem niedrige Einkommen besonders stark. Sie dürfen mit einer deutlich höheren steuerlichen Rückzahlug rechnen, als in den Jahren zuvor.

Diese Personen können nicht nur von einem einmaligen Bonus von 500 Euro, sondern zusätzlich von einem um 300 Euro erhöhten Bonus pro Kind als Entlastung profitieren. In Summe ergibt das 800 Euro mehr beim Steuerausgleich für das vergangene Jahr.

500 Euro Teuerungsabsetzbetrag

Der sogenannte Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer beträgt bis zu 500 Euro. Er wird beim Lohnsteuerausgleich automatisch geltend gemacht und erstmals für das Jahr 2022 rückwirkend ausgezahlt. Damit sollen vor allem niedrige Einkommen nochmals deutlich gegen die Teuerung entlastet werden.

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Dieser Betrag gilt als negativsteuerfähiger Absetzbetrag und ist für alle Erwerbstätigen bzw. Steuerpflichtigen mit niedrigem Einkommen vorgesehen. Um den Absetzbetrag zu beanspruchen, muss man ihn aktiv beim Lohnsteuerausgleich geltend machen. Bis zu einem Jahreseinkommen von 18.200 Euro gilt der volle Betrag von 500 Euro und die maximale SV-Rückerstattung wird auf 1.550 Euro erhöht. Bei darüberliegenden Einkommen bis 24.200 Euro wird der Betrag gleichmäßig einschleifend reduziert.

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Pensionistinnen und Pensionisten, die bereits im September 2022 ihren Teuerungsabsetzbetrag als Einmalzahlung zur Monats Pension überwiesen bekommen haben, können die 500 Euro extra nicht mehr beanspruchen.

>> Alle Details zum Teuerungsabsetzbetrag findet man hier auf Finanz.at.

550 Euro Kindermehrbetrag

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Der Kindermehrbetrag ist für jene Familien gedacht, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens und damit der zu geringen Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus Plus haben. Für das Jahr 2022 wird der Kindermehrbetrag von bisher 250 Euro auf 550 Euro erhöht (plus 300 Euro). Auch der Kindermehrbetrag, der pro Kind beansprucht wird, gilt als Negativsteuer und soll so Familien mit geringem Einkommen gegen die steigenden Preise entlasten.

Der Betrag wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, sofern alle Voraussetzungen dafür zutreffend sind:

  • Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Errechnete Lohn- und Einkommensteuer liegt unter 550 Euro
  • Mindestens 30 Tage im Kalenderjahr steuerpflichtige aktive Erwerbseinkünfte erzielt

>> Alle Details zum Kindermehrbetrag findet man hier auf Finanz.at.

Information

Alle Neuerungen beim Lohnsteuerausgleich ab 2023 findet man hier auf Finanz.at.

Weitere Neuerungen beim Steuerausgleich

ArbeitnehmerInnen, die Anspruch auf eine Pendlerpauschale haben, profitieren im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung von einer Verdoppelung des zustehenden Betrags ab Mai 2022. Diese Erhöhung gilt noch bis Juni 2023. Ebenso wird der Pendlereuro für diesen Zeitraum vervierfacht. Wer die Pendlerpauschale also nicht über die Lohnverrechnung direkt erhält, kann sie beim Steuerausgleich geltend machen.

Zudem bringt der Familienbonus, der seit 2022 auf bis zu 2.000 Euro (650 Euro für Kinder über 18 Jahre) erhöht wurde, deutlich mehr steuerliche Rückerstattung pro Kind und Jahr als zuvor. Dieser Betrag kann ebenfalls im Zuge des Lohnsteuerausgleichs in Anspruch genommen werden und gilt pro Kind, für das aktiv Familienbeihilfe bezogen wird.

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Mehr Informationen: Teuerungsabsetzbetrag

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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