Bereits seit Ende des vorherigen Jahres beschlossen wurde, werden auch 2023 diverse Einmalzahlungen und Geld-Boni ausgezahlt. Doch bereits im Laufe des Januar wurde die Liste der geplanten Auszahlungen nochmals verändert und um neue Boni erweitert. Eine neue Übersicht der Einmalzahlungen für 2023 findet man hier auf Finanz.at:
500 Euro Klima- und Anti-Teuerungsbonus
Seit Anfang Februar läuft bereits die zweite Auszahlungswelle des Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus von bis zu 500 Euro. Dafür gelten dieselben Kriterien und Voraussetzungen, die bereits für die Auszahlung in September und Oktober 2022 zutrafen. Die Höhe des Bonus beträgt 250 bis 500 Euro - je nach Alter der Person - und wird als Banküberweisung oder in Form von Sodexo-Gutscheinen ausgezahlt.
Es handelt sich dabei jedoch nicht um einen neuen Klimabonus, sondern um eine Zahlung an alljene Personen, die die Voraussetzung eines Hauptwohnsitzes an 183 Tagen im Kalenderjahr 2022 erst nach dem Stichtag erreicht haben oder in der Auszahlung im Herbst noch kein Geld erhalten haben.
Bereits im Oktober 2023 wird der Klimabonus nach den alten Regelungen von 100 bis 200 Euro je nach Wohnort der Person ausgezahlt. Eine interaktive Karte mit allen Gemeinden und der voraussichtlichen Höhe des Klimabonus anhand der Anbindung an den öffentlichen Verkehr findet man hier auf Finanz.at.
500 Euro Pensionsbonus
Im März wird der neue Pensionsbonus in Höhe von bis zu 500 Euro ausbezahlt. Zusätzlich zur gesetzlichen Pensionserhöhung von 5,8 Prozent wurde auch ein Bonus beschlossen, der gemeinsam mit der Erhöhung der Ausgleichszulage eine Anhebung der Pension auf bis zu 10,2 Prozent bringen soll. Dabei werden niedrigere Pensionen prozentuell deutlich stärker erhöht.
Die Ausgleichszulage (Mindestpension) wird seit Januar auf 1.110 Euro erhöht. Das geschieht unter anderem durch eine zusätzliche Pauschal-Erhöhung von 20 Euro pro Monat. Der monatliche Betrag steigt insgesamt also auf 7,74 Prozent - exklusive Pensionsbonus im März, der 30 Prozent einer Brutto-Monatspension beträgt.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
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Personen mit einer Brutto-Monatspension bis 2.000 Euro (nach Erhöhung ab 2023) wird eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung von 30 Prozent einer Brutto-Monatspension (bis maximal 500 Euro) ausgezahlt. Für Pensionen zwischen 2.000 und 2.500 Euro brutto pro Monat sinkt der Bonus degressiv auf Null Euro.
2.460 Euro mehr Gehalt für PflegerInnen
Wie schon im Vorjahr erhalten Beschäftigte in Pflegeberufen auch heuer eine steuer- und abgabepflichtige Prämie. Die Pflegeprämie, die im Jahr 2022 insgesamt 2.000 Euro brutto inkl. Lohnnebenkosten betragen hat, wird auf 2.460 Euro jährlich erhöht. Zudem wird dieser Betrag aliquot pro Monat ausgezahlt. Diese Prämiegilt als Brutto-Betrag und inklusive Lohnnebenkosten - das heißt, sie muss u.a. je Stufe der Lohnsteuertabelle versteuert werden.
Alle Details zur Pflegeprämie 2023 findet man hier auf Finanz.at.
Stromkostenzuschuss mit 105 Euro extra pro Person
Die im Dezember beschlossene und seither geltende Strompreisbremse, die einen Verbrauch von bis zu 2.900 kWh pro Jahr mit insgesamt 30 Cent pro Kilowattstunde staatlich fördert, kommt automatisch auf der Stromrechnung zur Anwendung. Damit sollen steigende Stromkosten mit bis zu 500 Euro pro Jahr abgefedert werden.
Da als Grundlage für die Strompreisbremse der durchschnittliche durchschnittliche Stromverbrauch für einen Drei-Personen-Haushalt in Österreich gilt, steht Haushalten mit mehr als drei Personen nun ein weiterer Bonus zu. Pro Kopf soll der neue "Stromkostenergänzungszuschuss" weitere 105 Euro pro Kopf für jedes zusätzliche Haushaltsmitglied über drei Personen bringen.
Alle Details zum Stromkostenergänzungszuschuss findet man hier auf Finanz.at.
Heizkostenzuschuss erweitert
Der Heizkostenzuschuss von zusätzlich rund 400 Euro jährlich wurde - ebenso, wie der Wohnkostenzuschuss - auf weitere Personengruppen ausgeweitet. Nun sollen etwa auch Studierende und Pflegebedürftige davon profitieren. Die Wohn- und Heizkostenzuschüsse sind von der Einkommensteuer befreit. Zudem dürfen diese Beträge nicht ge- oder verpfändet werden.
Den Zuschuss sollen nun auch Betreiber Wohngemeinschaften für ältere und pflegebedürftige Menschen, Heimen für Menschen mit Behinderung, Schüler, Lehrlinge oder Studierende, sowie für Frauenschutzeinrichtungen und Co. erhalten können. Die Abwicklung bleibt weiterhin Ländersache.
Weitere Boni für 2023
Neben diesen Einmalzahlungen gibt es 2023 noch weitere Boni, die beantragt bzw. ausgezahlt werden können. Darunter fallen etwa der Teuerungsabsetzbetrag für ArbeitnehmerInnen von 500 Euro, der im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs ausgezahlt werden kann, oder die Teuerungsprämie von 3.000 Euro. Diese kann auch heuer steuer- und abgabenfrei an alle MitarbeiterInnen überwiesen werden.
Mehr Informationen: Klimabonus