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Personen, die in die Arbeitswelt eintreten möchten oder beabsichtigen, ihren Arbeitsplatz zu wechseln, kommen um den Bewerbungsprozess nicht herum. Gut zusammengestellte Bewerbungsunterlagen können dabei entweder als Eintrittskarte oder als Ausschlusskriterium dienen. Zahlreiche Arbeitssuchende sind sich jedoch oft nicht darüber im Klaren, wie eine gute Bewerbung, die Eindruck schindet, auszusehen hat.

Dabei muss unterschieden werden, ob es sich um eine Bewerbung für einen Studien-, Praktikums- oder befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsplatz handelt. Denn in diesen Fällen werden grundsätzlich verschiedene Unterlagen gefordert. Trotz der vorhandenen Unterschiede haben diese Bewerbungen auch eines gemeinsam. Sie beinhalten alle ein Anschreiben, Deckblatt, einen möglichst lückenlosen Lebenslauf, eine dritte Seite sowie einen Anhang.

Der erste Eindruck – das Anschreiben

Es gibt Situationen im Leben, in denen man keine zweite Chance für den ersten Eindruck erhält. Das Anschreiben ist ein hervorragendes Beispiel für die erste und zugleich letzte Impression bei einem Unternehmen oder einer Hochschule. Das Bewerbungsschreiben muss sich immer in den Unterlagen befinden. Ohne dieses ist auch keine Bewerbung möglich. Es richtet sich nicht nur an die Personalabteilung, sondern auch an die jeweiligen Mitarbeiter des gewählten Fachbereichs. Da der Text des Anschreibens eine doppelte Funktion erfüllt, muss er frei von jeglichen Fehlern sein. Sprach- oder Rechtschreibfehler sind absolut tabu. In diesem Text sollte der Bewerber, die Adressaten davon überzeugen, dass er sich für diesen Arbeitsplatz eignet.

Es müssen Verbindungen zwischen den Fähigkeiten des Bewerbers und den in der Stelle geforderten Aufgaben erklärt werden. Es wäre vorteilhaft, wenn der Kandidat mit Worten, dem Unternehmen aufzeigen könnte, welchen Nutzen sie von ihm hätten. Dies können z. B. Erfahrungen sein, die der Jobanwärter in einer anderen Organisation gesammelt hat. Antragssteller, die im Anschreiben ihre Qualifikation überzeugend darstellen, können mit einer Einladung zum Vorstellungsgespräch rechnen. Es gibt jedoch gewisse Standardinformationen, die auch im Bewerbungsschreiben nicht fehlen dürfen. Zu diesen gehören die Gehaltsvorstellung und der frühestmögliche Eintrittszeitpunkt. Da die Angestellten der Personalabteilung aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen wenig Zeit haben, sollte das Anschreiben nicht länger als eine DIN A4-Seite sein.

Der optische Eindruck – das Deckblatt

Experten sind sich nicht darüber einig, ob dieses zwingend erforderlich ist. Einige vertreten die Auffassung, dass es auch weggelassen werden kann. Andere sind der Meinung, dass das Deckblatt aufgrund des optischen Eindrucks, eine wichtige Rolle als Einstellungskriterium übernimmt. Es wird mit dem Bewerbungsfoto, dem Namen sowie den Kontaktdaten geschmückt. Erfahrene Personalberater empfehlen ausschließlich ein Bild zu verwenden, welches in einem professionellen Fotostudio geschossen wurde.

Der Lebenslauf – der erste Beleg für die Qualifikation

Der Lebenslauf darf auf keinen Fall fehlen. Er ist genauso wichtig wie das unverzichtbare Bewerbungsschreiben. Personaler nehmen diesen genau unter die Lupe. In diesem sollte der Werdegang antichronologisch aufgelistet sein. Dazu gehören die schulischen, universitären und die beruflichen Stationen, die der Bewerber durchlaufen hat. Er sollte keine Lücken aufweisen. Diese werfen Fragen auf und der Kandidat muss diese spätestens im Vorstellungsgespräch erläutern. Mit einem lückenlosen Lebenslauf kann sich jeder Antragssteller diese Unannehmlichkeit ersparen.

Im Lebenslauf können außerdem weitere Qualifikationen und Kompetenzen erwähnt werden. Dazu zählen unter anderem Sprachkenntnisse oder der Umgang mit unterschiedlichen Programmen, wie SAP, Microsoft oder zahlreiche andere Softwareformen, wie z. B. Inxmail oder electronic marketing systems (emarsys), die das Erstellen von Newslettern, ermöglichen. Besondere Leistungen, die im Lebenslauf erwähnt werden, können die Chance auf die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhöhen. Auch das Anführen von sozialen Engagement ist empfehlenswert.

Die dritte Seite – eine freiwillige Option

Die dritte Seite lässt dem Bewerber einen gewissen Spielraum. Er kann selbst wählen, womit er diese ausfüllen möchte. Das ist mehr oder weniger die einzige Seite, bei der es für den Kandidaten keine strikten Vorgaben wie beim Lebenslauf oder beim Anschreiben gibt. Bei der dritten Seite haben die Antragssteller die Qual der Wahl und können diese nutzen als:

Motivationsschreiben – Ergänzung zum Anschreiben

Personen, welchen der Platz beim Anschreiben nicht gereicht hat, können in der dritten Seite noch einmal ausführlich ihre Qualifikation für die ausgeschriebene Stelle erläutern. In der Regel befolgen Studenten, Absolventen oder Führungskräfte diesen Ratschlag.

Kurzprofil – eine kleine übersichtliche Zusammenfassung

Das Kurzprofil dient der übersichtlichen Auflistung sämtlicher Fähigkeiten und Qualifikationen. Ferner können berufliche Zukunftspläne dargestellt werden.

Projektliste – ausführliche Erläuterung der realisierten Arbeiten

IT-Experten gehen bei der Projektliste auf ihre technischen Projekte näher ein. Architekten oder Bauingenieure verweisen auf ihre verwirklichten Bauvorhaben. Marketingmanager erläutern ihre durchgeführten Events. Texter verweisen auf ihre Arbeiten, welche auf Plattformen veröffentlicht wurden.

Arbeitsproben – der offensichtliche Beleg für das Können eines Bewerbers

Arbeitsproben sind besonders bei Werbeagenturen, welche auf gut verfasste Texte angewiesen sind, gefragt.

Weiterbildungen und Publikationen – Motivationsbeweise

Jobanwärter, welche die dritte Seite als Platzhalter für Weiterbildungen nutzen, zeigen ihrem potenziellen Arbeitgeber auf, dass sie wissbegierig sind und allzeit bereit, sich weiterzubilden. In der heutigen Arbeitswelt gehört das zu den großen Pluspunkten eines Bewerbers, da Technik permanent voranschreitet. Personen, die Weiterbildungen durchlaufen haben, belegen damit, dass sie in der Lage sind, mit diesen Neuerungen mitzuhalten.

Anhang – der zweite Qualifikationsbeweis

Der Anhang besteht aus Dokumenten, welche die Qualifikation des Bewerbers sichtbar und glaubwürdig belegen. Hierzu zählen: Arbeitszeugnisse, Abschlusszeugnisse der Hochschule, das Zeugnis der Berufsausbildung, Schul- und Praktikumszeugnisse, Fortbildungsbescheinigungen, Zertifikate und je nachdem, wenn der Arbeitgeber auf das Vorhandensein eines Führerscheins in der Stellenanzeige verweist, sollte dieser auch als Kopie angehängt werden.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 22.11.2021, 17:59 Uhr