Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Einkünfte aus nicht-selbstständiger Beschäftigung erhalten, sind in Österreich lohnsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass vom Bruttogehalt neben dem SV-Beitrag (Sozialversicherung) unter anderem auch die Lohnsteuer je Grenzsteuersatz und Bemessungsgrundlage abgezogen wird. Daraus ergibt sich das Nettogehalt. Die Lohnsteuer ist beim Finanzamt zu entrichten.
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Lohnsteuerrechner 2024
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Die zweite und dritte Stufe der Lohnsteuer und Einkommensteuer werden von 35 auf 30 Prozent und 42 Prozent auf 40 Prozent gesenkt. Ab Juli 2022 gilt eine Senkung der zweiten Stufe der Lohnsteuer auf 30 Prozent. Die dritte Stufe wird 2023 auf 40 Prozent reduziert. Alle Maßnahmen zur Steuerreform findet man hier auf Finanz.at.
Daher wird für das Jahr 2022 ein Mischwert von 32,5 Prozent für die zweite Lohnsteuerstufe und für das Jahr 2023 ein Mischwert von 41 Prozent für die dritte Steuerstufe angewendet. Ab 2024 gilt letztlich die volle Senkung von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent.
Lohn- und Einkommensteuer 2024
Diese Tabelle enthält die Grenzsteuersätze und Bemessungsgrundlagen je nach jährlichem Brutto-Einkommen in Österreich:
Einkommen (2023) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2023) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 11.693 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 19.134 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 32.075 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 62.080 Euro | bis 66.612 Euro | 41 % | 40 % |
bis 93.120 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;
Ab 2024 tritt erneut die Abschaffung der kalten Progression in Kraft. Dabei werden ab 01. Januar die Grenzwerte der Tarifstufen angehoben. Einen Entlastungsrechner für 2024 findet man hier auf Finanz.at.
Die gesamte Lohnsteuertabelle finden Sie ebenfalls auf Finanz.at. Weitere Informationen dazu finden Sie im Ratgeber zur Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) im Folgejahr zurückbezahlt werden.
Zur Berechnung der jährlichen Steuern nutzen Sie einfach den kostenlosen Lohnrechner, sowie alle Informationen zum Arbeitslohn in Österreich finden Sie hier! (Zur Berechnung der Lohnnebenkosten können Sie die weiteren kostenlosen Online-Rechner verwenden.)
Steuerabsetzbeträge 2024
Alle steuerlichen Absetzbeträge findet man in dieser Tabelle:
Absetzbetrag | 2023 | 2024 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22 Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22 Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 61,79 Euro | 67,78 Euro |
Mehrkindzuschlag | 21,19 Euro | 23,25 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 868 Euro Erhöhter Betrag: 1.278 Euro |
953,93 Euro Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 421 Euro Erhöhter Betrag: 726 Euro Zuschlag: 684 Euro |
462,68 Euro Erhöhter Betrag: 797,87 Euro Zuschlag: 751,72 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 31,00 bis 62,00 Euro | 34,07 Euro bis 68,14 Euro |
Darüber sollten Sie sich auch informieren:
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Häufige Fragen und Antworten
Was ist die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Arbeitnehmer (Angestellte oder Arbeiter), die in Österreich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhalten, müssen dafür Lohnsteuer entrichten.
Wo kann man die Höhe der Lohnsteuer berechnen?
Mit dem Brutto-Netto Rechner auf Finanz.at kann die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer errechnet werden.
Wann und wie wird die Lohnsteuer bezahlt?
Sie wird direkt vom Arbeitgeber bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltsauszahlung an das Finanzamt abgeführt.
Aktuelle Nachrichten:
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Steuersenkung für Arbeitnehmer und Pensionisten wird erweitert
Kürzlich wurden neue steuerliche Regelungen beschlossen, die ArbeitnehmerInnen und PensionstInnen finanziell entlasten sollen. So werden etwa die Steuerfreigrenzen für Sonderzahlungen erhöht. Wer wie viel davon profitiert und alle weiteren Details findet man hier auf Finanz.at.
Neuer Bericht: Steuerlast in Österreich am vierthöchsten
Laut OECD-Bericht ist die Steuerlast in Österreich am vierthöchsten aller 38 Mitgliedsstaaten. Die Arbeit wird insgesamt hierzulande mit am höchsten besteuert. Zeitgleich sinken die Reallöhne aufgrund der Inflation im OECD-Raum. Alle Details auf Finanz.at.
Übersicht: Alle Entlastungen im Januar 2023
Nachdem in diesem Jahr bereits diverse Entlastungsmaßnahmen, Einmalzahlungen und Boni in Kraft getreten und ausgezahlt wurden, folgen bereits im Januar 2023 die nächsten Hilfen für Menschen in Österreich. Diese umfassen neben einem höheren Netto-Gehalt für alle und einer Pensionserhöhung auch Einmalzahlungen für geringe Einkommen und Unterstützung gegen die weiterhin hohen Energie- und Stromkosten. Alle Entlastungen ab Januar 2023 findet man hier in einer Übersicht.
Steuersenkung und Pensionserhöhung jetzt fix - So viel verdienst du 2023
Der Finanzausschuss hat die Abschaffung der kalten Progression final beschlossen. Die Regierung ist sich zudem über die Pensionserhöhung ab 2023 einig. Neue Einmalzahlungen wurden ebenfalls angekündigt. Damit steigen die Netto-Einkommen ab 2023 in ganz Österreich.
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Weniger Lohnsteuer: Diese Steuersenkung tritt jetzt für alle in Kraft
Ab 01. Juli 2022 tritt die Senkung der zweite Stufe der Lohnsteuertabelle von 35 auf 30 Prozent in Kraft. Das bedeutet einen Mischwert von 32,5 Prozent für das gesamte Kalenderjahr 2022. Die gesamte Lohnsteuertabelle ändert sich daher in drei Etappen bis 2024 letztlich die Zielwerte der Tarifstufen erreicht sind.
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