Im Zentrum der Wirtschafts- und Währungsunion steht dabei die Europäische Zentralbank (EZB) und bildet nach höherer Meinung ein Organ der EU. Deshalb handelt ist Oesterreichische Nationalbank an den vorgegebenen Richtlinien und Regelungen der EZB gebunden und erfüllt die zentralen Kernaufgaben, wie der wirtschaftlichen Weiterentwicklung, der Geld- und Währungspolitik, für die Republik Österreich. Der Unterschied zu einer herkömmlichen Geschäftsbank liegt darin, dass Privatpersonen bei der OeNB kein Konto eröffnen oder Zahlungen vornehmen können.

Aufgaben und Funktionen

„Sicherheit, Stabilität und Vertrauen“ sind die Leitwerte der OeNB. Als die Zentralbank der Republik Österreich, kommen ihr, wichtige Bereiche der österreichischen Wirtschaft zugute, wie die Geldpolitik. Die OeNB sorgt für Preisstabilität, das heißt, sie legt die wesentlichen Rahmenbedingungen fest, dass eine zu hohe Inflation oder Deflation vermieden wird. Damit wird sichergestellt, dass in der Republik ein hoher Beschäftigungsgrad herrscht, ein positives Wirtschaftswachstum erzielt werden kann und die Arbeitslosigkeit sinkt.

Zudem leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität der Geld- und Kreditmärkte. Sie stellt sicher, dass die österreichische Bevölkerung und Wirtschaft mit genug Bargeld versorgt wird. Zudem stellt wie eine Art Kontrollorgan, den Zahlungsverkehr in der Republik sicher. Zusammen mit der FMA (Finanzmarktaufsicht) beobachten und analysiert sie die Geschäftsbanken der Republik und stellt somit die Finanzmarktstabilität sicher.

Auch international wir die Oesterreichische Nationalbank tätig. Als Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) wirkt sie aktiv an geldpolitischen Entscheidungen im EZB Rat mit und sorgt in Folge dafür, dass diese Entscheidungen entsprechend auch in Österreich umgesetzt werden.

Sie ist in mehreren Organisationen vertreten wie im IWF (Internationalen Währungsfonds), in der BIZ (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) und in der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Dies ermöglicht der OeNB, immer auf den aktuellen Stand der wirtschaftlichen- und währungspolitischen Entwicklung zu sein, negative Ereignisse frühzeitig abzuwenden und die gewonnenen Erkenntnisse auf europäischer, sowie auf nationaler Ebene umzusetzen.

Auf nationaler Ebene nimmt die OeNB auch eine zentrale Rolle bei der Förderung von Forschung und Wirtschaft ein. Verschiedene Projekte aus Geistes- und Sozialwissenschaften sowie die Forschung in Wirtschaft- und medizinische Wissenschaften werden gefördert. Auch werden jeden Bürger Weiterbildungskurse in Themen wie finanzielle Bildung und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge in Form von Seminaren, Workshops, Lernmaterialien, usw. angeboten. Es liegt im Interesse der OeNB zu informieren und dem Bürger damit finanzielle Entscheidungen zu erleichtern.

Zusammensetzung und Organisation der OeNB

Nach dem Nationalbankgesetz (NBG), ist die Oesterreichische Nationalbank eine Aktiengesellschaft. Als Zentralbank geniest sie jedoch eine Sonderstellung und unterliegt besonderen, speziellen Regelungen, welche im NBG verankert sind. So zum Beispiel ist der Bund Alleinaktionär der Nationalbank. Dabei übt das Bundesministerium für Finanzen das Aktionärsrecht der OeNB aus.

Die Leitung obliegt dem Direktorium welches aus dem Gouverneur, dem Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Der Bundespräsident ernennt auf Vorschlag der Bundesregierung die Mitglieder des Direktoriums, welche auf 6 Jahre bestellt werden. Dem Gouverneur wird zudem ein Sitz im EZB-Rat, sowie im erweiterten Rat zugesprochen und kann mit seiner Stimme aktiv bei den Entscheidungen der ESZB mitwirken. In dieser Funktion ist der Gouverneur jedoch nicht an die OeNB weisungsgebunden, sondern handelt eigenständig.

Dem Generalrat kommt die Überwachungsfunktion zugute, jedoch nur jene Aufgaben, welche nicht in die Zuständigkeit der ESZB, also des Europäischen Systems der Zentralbanken, fallen. Der Generalrat besteht aus 10 Mitgliedern: Ein Präsident, ein Vize-Präsident und acht weitere Mitglieder. Der Generalrat wird von der Bundesregierung für 5 Jahre ernannt.

Wie bei Aktiengesellschaften obliegt es der Generalversammlung den Jahresabschluss zu genehmigen, den Jahresgewinn zu verteilen und über die Verwendung des bilanzmäßigen Überschusses, durch Beschluss, zu entscheiden.

Wem ist die Nationalbank unterstellt?

Die OeNB wirkt in ihrer Funktion als Zentralbank unabhängig und weisungsfrei. Das bedeutet, sie muss keine Weisungen anderer Organe der Republik, oder der EU, bei der Ausführung ihrer Aufgaben, entgegennehmen. Jedoch ist die OeNB den genannten Zielen und Aufgaben des ESZB (Europäische System der Zentralbanken) gebunden. Dies ist im Nationalbankgesetz verankert und verpflichtet die OeNB das von der ESZB vorgegebene vorrangige Ziel, zur Sicherung der Preisstabilität, bestmöglich zu erreichen und an der Vollziehung der Aufgaben des ESZB mitzuwirken.

Rechtliche Grundlagen

Die Oesterreichische Nationalbank wird nach mehreren rechtlichen Grundlagen tätig. Auf Europaebene sind mehrere Bestimmungen im AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sowie im Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) verankert. Auf nationaler Ebene ist es das Nationalbankgesetz (NBG), das die grundlegenden Bestimmungen wiedergibt, nach denen die Oesterreichische Nationalbank tätig wird.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 01.01.2021, 13:06 Uhr