Wegen der Mehrwertsteuersenkung für die Bahn will Flixbus nun vor Gericht ziehen.

Laut Berichten der APA zufolge, will das Fernbusunternehmen Flixbus vor das deutsche Verfassungsgericht. Grund hierfür ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer im Bereich des Schienenverkehrs. Außerdem verkündete das Unternehmen aus München, überdies eine Beschwerde bei der EU-Kommission einzureichen. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur teilte der Flixbus-Gründer André Schwämmlein mit, dass er davon überzeugt sei, dass eine einseitige Mehrwertsteuersenkungen für die Bahn, ohne dabei umweltfreundliche Fernbusse zu berücksichtigen, rechtlich nicht erlaubt sei. Eine Untersuchung, welche von Flixbus in Auftrag gegeben wurde, kam zu dem Ergebnis, dass die geplante Maßnahme gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität, welcher von der EU festgelegt wurde, verstößt.
Schwämmlein ist außerdem der Überzeugung, dass viel Kunden auf die Sparpreise der Bahn schauen und sich unter Umständen überlegen werden, auf die Bahn umzusteigen. Er sieht darin die Intention der Steuerbegünstigung. Diese Begünstigung wurde von der Deutschen Regierung im Zuge eines Klimapaketes beschlossen. Ab Januar 2020 sollen die Tickets im Fernverkehr der Bahn – wie es auch derzeit im Nahverkehr der Fall ist – statt von 19 % auf 7 % Mehrwertsteuer reduziert werden. Von Seiten der Bahn hieß es, dass dieser geplante Vorteil zur Gänze an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden würde, was wiederum eine Ticketvergünstigung von rund 10 % bedeuten würde.
Ziel dieser Begünstigung ist es, die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands zum Umstieg von Flugzeug und Auto auf die Bahn zu bewegen. Flixbus möchte – nach eigenen Angaben – sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, Klage dagegen einreichen.
In Österreich gilt sowohl für den Bahn-, als auch für den Busverkehr ein begünstigter Steuersatz von 10 %.

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FlixbusBahnKlageEU-KommissionKlimapaketMehrwertsteuer
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