Wie im Vorjahr können Unternehmen anstatt der coronabedingt abgesagten Weihnachtsfeier ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder einen steuerfreien Gutschein in Höhe von bis zu 365 Euro schenken. Die dafür notwendige gesetzliche Grundlage werde im Finanzausschuss geschaffen.
Wegen der Coronapademie werden heuer wieder viele Firmen-Weihnachtsfeiern nicht stattfinden. Laut Einkommensteuergesetz können Unternehmen für Firmen- oder Weihnachtsfeiern jährlich 365 Euro pro Mitarbeiter absetzen. Diese Regelung soll nun wie im Vorjahr wieder für Gutscheinaktionen gelten. Unternehmen sollen rückwirkend von 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 steuerfreie Gutscheine an ihre Mitarbeiter ausgeben können.
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Gutschein-Regelung bereits 2020 umgesetzt
Zahlreiche früher traditionelle Firmen-Weihnachtsfeiern werden heuer wieder coronabedingt ausfallen. Im Vorjahr gab es deswegen eine Sonderregelung, wonach die Unternehmen stattdessen pro Beschäftigten bis zu 365 Euro steuerfrei als Gutschein leisten können. Eine entsprechende Regelung dürfte sich auch heuer abzeichnen.
Das Finanzministerium reagierte auf APA-Anfrage im Vorfeld des morgigen Finanzausschusses, wo es auch darum gehen dürfte, vorsichtig verhalten: "Während der Covid-Pandemie wurden diverse temporäre steuerliche Begünstigungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Aktuell prüfen wir, welche dieser Maßnahmen sinnvollerweise verlängert werden", heißt es in einer der APA übermittelten Stellungnahme Montagnachmittag.
Auszahlungsprobleme bei Weihnachtsgeld
Laut einer aktuellen AK-Umfrage sollen aufgrund des Lockdowns bis zu 20 Prozent der Unternehmer Schwierigkeiten bei der Zahlung des Weihnachtsgeldes haben. Trotz Kurzarbeit steht jedem Arbeitnehmer die Weihnachtsrenumeration, wie das Weihnachtsgeld auch genannt wird, in voller Höhe zu.
(APA / Redaktion)
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