
Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf das Coronavirus testen, sollen ab 15. Februar einen Kostenersatz von zehn Euro pro Test bekommen. Die Abrechnung erfolgt pro Quartal. Auch Angehörige sollen diese Tests in Anspruch nehmen können.
Ab 15. Februar wird es einen Kostenersatz für innerbetriebliche Tests auf das Coronavirus geben. Das kündigte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Freitag gemeinsam mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) an. Pro durchgeführtem Antigentest wird es einen Zuschuss von zehn Euro geben, der im Nachhinein zu verrechnen ist. Unternehmen, die innerbetriebliche Tests anbieten, können sich dafür ab kommendem Montag bei der Wirtschaftskammer registrieren.
Zehn Euro pro Test
Um möglichst viele Unternehmen dazu zu animieren, ihre Mitarbeiter testen zu lassen, soll der Kostenersatz pro Quartal abgerechnet werden können. "Für jeden durchgeführten Test erhalten die Unternehmen zehn Euro", erklärt Ministerin Schramböck dazu. Auch die Gewerkschaften und andere Interessensvertreter sind laut Angaben der Bundesregierung mit an Bord.
Auch Angehörige können getestet werden
Wie Schramböck betonte, sollen dieses Tests nicht nur Mitarbeiter, sondern auch deren Angehörige und die Bürger in den jeweiligen Gemeinden in Anspruch nehmen können.
(APA / Redaktion)

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