Überblick

  • Einen Anspruch auf Frühpension hat man als Arbeitnehmer, wenn eine Invalidität oder Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate andauert.
  • Zudem darf kein Anspruch auf berufliche Rehabilitation bestehen beziehungsweise die Rehabilitation nicht zumutbar sein.
  • Weiters muss die Mindestversicherungszeit erfüllt sein.
  • Es darf auch keine Voraussetzung auf Alterspension erfüllt werden, um in Frühpension gehen zu können.
  • Die Genehmigung einer vorzeitigen Pension ist nur nach Vorliegen eines entsprechenden medizinischen Gutachtens möglich.
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Die Inanspruchnahme jeder Art Pension, ob Früh- oder normale Pension, Waisen- oder Witwenpension, muss entsprechend beantragt werden. Ein ärztliches Gutachten sollte allerdings vorliegen, aus dem hervorgeht, dass der Betroffene nicht mehr die benötigte Arbeitskraft aufbringt. Zwei Alternativen sind gesetzlich festgelegt, entweder eine befristete Frühpension von höchstens zwei Jahren oder eine unbefristete.

Alle Informationen zum Anspruch, der Antragstellung und zur Höhe der vorzeitigen Pension finden Sie hier:

Richtlinien für die Gewährung der Frühpension

Das Alter des Antragstellers wird berücksichtigt, ob das Geburtsjahr vor 1955 lag oder später war. Die älteren Jahrgänge können in Frühpension gehen, wenn der Versicherungszeitraum erfüllt wurde. Eine Frühpension kann auch bei langer Versicherungsdauer berücksichtigt werden, wenn der Antragsteller 450 Beitragsmonate der Pflichtversicherung nachweisen kann oder 37 ½ Jahre gearbeitet hat. Zwei Jahre bei Erhalt von Kinderbetreuungsgeld werden pro Kind berücksichtigt. Ausbildungszeiten und Zivildienst sind selbstverständlich auch Kalkulationsgrundlagen.

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Kalkulierte Abschläge bei der Frühpensionshöhe

Bei der vorzeitigen Inanspruchnahme der Pension muss mit 4,2 % Abschlag jährlich gerechnet werden. Ab dem Jahr 2017 wird der Abschlag mit 5,1 Prozent kalkuliert. Bei einem 62-Jährigen reduziert sich beispielsweise die Rente um ca. 15 %.

Einen Pensionsrechner für Österreich finden Sie hier!

Schwerstarbeitspension

Die Schwerstarbeitspension ist eine Variante der Frühpension und wird nach Erfüllung der Versicherungszeit gewährt. Allerdings muss an dieser Stelle belegt werden, dass 45 Jahre Versicherung bestehen, zusätzlich müssen davon mindestens zehn Jahre Schwerstarbeit innerhalb der letzten 20 Jahre nachweisbar sein. Die Frühpension an sich soll laut Veröffentlichungen langsam abgeschafft werden.

Welche Tätigkeit wird als Schwerstarbeit gewertet

Es handelt sich nicht nur um körperliche Tätigkeiten, auch psychisch stark beanspruchte Mitarbeiter werden berücksichtigt.

  • Schichtdienst, vor allem Nachtarbeit,
  • Arbeiten unter dem Einfluss von extremer Hitze oder Kälte,
  • schwere körperliche Arbeit,
  • Pflegepersonal (Hospiz, Altenheime, onkologische Stationen), Lehrer.

Für Frauen gilt diese Regelung nicht, da sie das Pensionsalter erreicht haben, bevor das Recht der Schwerstarbeit in Anspruch genommen werden kann. Diese Variante beinhaltet ebenfalls einen jährlichen prozentualen Abschlag. Wichtig ist bei vorzeitigen Pensionsanträgen, dass zum Stichtag keine Pflichtversicherung oder Pensionsversicherung besteht. Einkommen, die die Mindesterwerbsgrenze überschreiten, verhindern die Gewährung der Frühpension.

Rehabilitation

Der Grundsatz ist an dieser Stelle anwendbar: Rehabilitation vor Pension. Es wird mit allen Mitteln versucht, dass eine Verbesserung des Gesundheitsstandes durch eine Rehabilitierung erreicht werden kann. Sollte die derzeitige Beschäftigung körperlich schwer sein, wird nach der Rehabilitation eine leichtere Tätigkeit vermittelt. Unter Umständen muss sich der Antragsteller/in an Weiterbildungsmaßnahmen beteiligen, wenn Aussicht auf eine Beschäftigung gegeben ist.

Bis zu einem Jahr wird die Therapie mit entsprechendem Fachpersonal durchgeführt, um dann, wenn keine Besserung eingetreten ist, eine andere Lösung zu finden. Die Hilfsangebote reichen nicht aus. Die Willenskraft wieder beruflich tätig zu werden, fehlt bei manchen Kranken. Verständlich, wenn die psychischen Probleme durch den Beruf entstanden sind. Die Ausübung der Alltagspflichten verursacht nur noch Alpträume, statt einen Lebensinhalt zu vermitteln. In manchen Fällen haben Umschulungen und neue Berufsperspektiven Hilfe gebracht. Die Betreuung von Therapeuten ist von äußerster Wichtigkeit.

Richtlinien zur Erlangung der Frühpension

Wenn der Antragsteller/in vor dem 01.01.1964 geboren wurde, wird eine Frühpension unter dem Begriff Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gewährt. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist die Zeitdauer der Versicherung irrelevant, wichtig ist, dass überhaupt eine Versicherung besteht.

Ältere Versicherte sind nach Vollendung des 59. Lebensjahres als berufsunfähig einzustufen, wenn die Arbeitsleistung durch gesundheitliche Schäden nicht mehr vollständig gegeben werden kann. Die Integration in ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis ist eventuell bei manchen Kranken möglich. Wenn ein Invalide im Rollstuhl sitzt, jedoch selbst unbedingt beschäftigt sein möchte, würde er eine Tätigkeit, die er mit den Händen ausüben kann, durchaus annehmen.

Psychische Erkrankungen (Burn-out)

Statt Frühpension gibt es für die psychisch Kranken (zum Beispiel bei "Burn-out"), die jünger als 50 Jahre sind, Rehabgeld (Rehabilitationsgeld). Eine Hoffnung auf Wiedereingliederung ins Berufsleben ist dann eher gegeben als durch den Bezug der Frühpension. Durch medizinische Betreuung und gegebenenfalls einer Umschulung wird mit allen Mitteln versucht, den Kranken eine Tätigkeit in Aussicht zu stellen. Um die endgültige Berufsunfähigkeit schneller zu diagnostizieren, werden Kranke, die länger als 28 Arbeitstage arbeitsunfähig sind, von den Krankenkassen beraten.

Eine Rückkehr aus der festgestellten Invalidität geschieht fast nie. Eine körperliche Abnutzung kann selbstverständlich nicht so einfach behoben werden. Eine psychische Erkrankung bietet schon mehr Möglichkeiten zur Besserung durch Therapie, stressfreie Tätigkeiten usw.

Zuverdienst durch nebenberufliche Tätigkeit

Wenn der Verbraucher eine Pension wegen Invalidität oder Berufsunfähigkeit bezieht, jedoch noch einem Nebenerwerb nachgeht, der über die Geringfügigkeit hinausgeht, wird der Verdienst berücksichtigt. Das heißt, dass nur eine Teilpension in Anspruch genommen werden kann und das zweite Einkommen entsprechend kalkuliert werden muss.

Man sollte sich also vor Beginn der Nebenerwerbstätigkeit eingehend bei den Ämtern erkundigen, ob sich dieser Aufwand überhaupt für den Betreffenden lohnt. Die Grenzen der Hinzuverdienstmöglichkeiten müssen genauestens geprüft werden.

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Häufige Fragen und Antworten

Wie viel Geld bekommt man in der Frühpension?

Die monatliche Höhe der Frühpension ist je Arbeitnehmer unterschiedlich. Dabei gilt es zuvor zu klären, ob die Voraussetzungen für ein Umschulungsgeld oder Rehabilitationsgeld vorliegen.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 10.03.2023, 10:13 Uhr