So gut wie jeder Mensch in Österreich konnte sich heuer bereits über einen oder mehrere Zuschüsse bzw. finanzielle Unterstützungen freuen. So wurde erst kürzlich der Klimabonus von bis zu 290 Euro ausgezahlt. Viele profitierten auch bereits vom Handwerker- oder Reparaturbonus und diversen Wohn- oder Heizkostenzuschüssen.
Noch bis Ende Oktober 2024 können je nach Wohnort zusätzlich bis zu 825 bzw. 1.000 Euro beantragt werden. Mit dem Öko-Bonus sind es sogar bis zu 1.200 Euro. Je nach Bundesland unterscheiden sich Anspruch, Voraussetzungen und Höhe der Auszahlung. Eine Übersicht aktueller Zuschüsse und Einmalzahlungen in ganz Österreich gibt es hier.
Zuschuss von bis zu 1.200 Euro endet
In Niederösterreich wird heuer noch bis Ende Oktober 2024 die sogenannte "NÖ Pendlerhilfe" von bis zu 1.000 Euro ausbezahlt. Ein Antrag ist notwendig und kann direkt online auf der Webseite des Landes Niederösterreich eingereicht werden. Die Auzahlung gilt rückwirkend für das Kalenderjahr 2023.
Die Voraussetzungen für den Anspruch in Niederösterreich sind ein Hauptwohnsitz im Bundesland und eine einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von mindestens 25 km. Die Einkommensgrenze für einen Anspruch liegt bei 2.000 Euro monatlich für Alleinstehende, für Alleinerziehende mit einem Kind und kinderlose Lebensgemeinschaften bei 3.600 Euro und für Ehepaare und Lebensgemeinschaften mit einem Kind bei 4.400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind wird sie um 800 Euro angehoben.
Der Zuschuss hängt von der einfachen Wegstrecke zur Arbeit ab und beträgt für Hin- und Rückfahrt jeweils 4 Euro pro Tageskilometer. Werden mit einer personenbezogenen Jahreskarte öffentliche Verkehrsmittel verwendet, erhöht sich der Betrag durch einen Öko-Bonus um 20 Prozent (bis zu 1.200 Euro pro Jahr).
Fahrtkostenzuschuss bringt jetzt noch 825 Euro
In Kärnten wird der Fahrtkostenzuschuss von 825 Euro noch bis 31. Oktober 2024 ausgezahlt. Dieser wird ebenfalls für das vergangene Jahr rückwirkend ausbezahlt. Als Voraussetzung gelten unter anderem ein Hauptwohnsitz in Kärnten, sowie eine einfache Wegstrecke von mindestens fünf Kilometern zwischen Arbeitsstätte und Wohnort.
Sind öffentliche Verkehrsmittel zumutbar, können je nach Einkommensgrenze und Wegstrecke bis zu 100 Prozent der Fahrausweis-Kosten gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses hängt auch vom Einkommen der Antragsteller ab. Die gesamte Tabelle der Zuschüsse je Einkommen und Distanz zur Arbeitsstätte, findet man hier in einer Übersicht. Ein Online-Antrag kann hier auf der Website der AK Kärnten eingereicht werden. Einreichschluss für die Auszahlung ist bereits am 31. Oktober 2024.
Weitere Zuschüsse in anderen Bundesländern
In anderen Bundesländern werden ebenfalls noch derartige Zuschüsse für die Fahrt zur Arbeit ausgezahlt. In der Steiermark etwa bekommt man bis zu 389 Euro und in Oberösterreich bis 421 Euro. Die Anträge dazu und weitere Informationen findet man auf der Webseite der AK Steiermark bzw. der Webseite des Landes Oberösterreich. Sie können noch bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden. Finanz.at hat darüber berichtet.
Weitere AK-Zuschüsse von mehreren Hundert Euro in vielen Bundesländern stehen ebenfalls noch zur Verfügung. Diese betreffen etwa die Kinderbetreuung oder Mobilität, wie Finanz.at berichtet hat.
Eine Übersicht aktueller Zuschüsse und Einmalzahlungen in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at.
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