Neuheiten beim Lohnsteuerausgleich
Ab Januar 2024 gelten einige neue Regelungen beim Lohnsteuerausgleich, die bei der Veranlagung für das Jahr 2023 geltend gemacht werden können:
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren bis zu 650 Euro jährlich.
- Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag liegt pro Kind bei 550 Euro. Er wird erst für die Veranlagung des Jahres 2024 auf 700 Euro erhöht.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Januar bis Juni 2023 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro. Bereits bei der Veranlagung für das Jahr 2022 konnte für sieben Monate eine erhöhte Pauschale geltend gemacht werden.
- Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag: Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag wird für das Jahr 2023 um 5,2 Prozent erhöht.
- Verkehrsabsetzbetrag : Auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2023 um 5,8 Prozent und kann beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden.
- Mit der neuen Steuer-App kann der Lohnsteuerausgleich schneller durchgeführt und die Rückerstattung vom Finanzamt erhöht werden.
Der Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro kann einmalig nur beim Steuerausgleich für das Jahr 2022 geltend gemacht werden. Er kann bei der Veranlagung für 2023 nicht mehr berücksichtigt werden.
Ein Lohnsteuerausgleich ist möglich, sobald der Jahres Lohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt. In der Regel geschieht das zwischen Januar und Februar im darauffolgenden Jahr. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einzureichen.
Eine Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu maximal fünf Jahre rückwirkend berechnet und jederzeit beim Finanzamt oder online durchgeführt werden. Seit Jahresbeginn wird in Österreich die antragslose Arbeitnehmerveranlagung automatisch durchgeführt. Infomieren Sie sich über die Voraussetzungen und Durchführung des Steuerausgleiches!
Steuerausgleich beim Finanzamt durchführen
Ihre Lohnsteuer wird berechnet, als hätten Sie das ganze Jahr über jeden Monat gleich viel verdient. Hat Ihr Einkommen jedoch geschwankt - etwa aufgrund eines Jobwechsels - zahlt sich eine Veranlagung (Lohnsteuerausgleich) in jedem Fall aus.
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) erfolgt seit 2017 auch ohne Antrag und somit automatisch durch das Finanzamt. Hierzu muss kein Formular mehr eingereicht werden. Die zu viel bezahlte Lohnsteuer wird vom Finanzministerium ohne Antrag auf das Konto überwiesen.
Wann erfolgt eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung?
Ein Lohnsteuerausgleich ohne Antrag bzw. Formular erfolgt dann automatisch, wenn in den Vorjahren keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eingereicht wurde. Außerdem erfolgt sie erst, wenn bis Ende Juni keine Veranlagung für das Vorjahr durchgeführt wurde. Es müssen lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen.
Ist eine Pflichtveranlagung vorgesehen oder sind zwei Dienstverhältnisse parallel aufrecht gewesen, kann der Steuerausgleich für dieses Jahr nicht antragslos durchgeführt werden. In diesem Fall müssen Sie das Formular L1 beim Finanzamt einreichen. Lesen dazu diesen Text weiter!
Wenn Sie mit der antragslosen Veranlagung nicht einverstanden sind, können Sie den automatischen Steuerbescheid innerhalb der Frist ablehen und durch einen manuell durchgeführten Steuerausgleich ersetzen.
Arbeitnehmerveranlagung mit Antrag
Wichtiger Hinweis! Berechnen Sie Ihren Lohnsteuerausgleich immer vorab unverbindlich online auf finanzonline.bmf.gv.at. Wenn sich herausstellt, dass Sie etwas nachzuzahlen haben, können Sie anschließend darauf verzichten für dieses Jahr den Steuerausgleich durchzuführen.
Hier finden Sie alle Informationen und Anleitungen, wie Sie Ihren Ausgleich online durchführen: FinanzOnline. Holen Sie sich Ihr Geld durch den Steuerausgleich vom Finanzamt zurück!
Man kann 2024 also den Lohnsteuerausgleich für 2023, 2022, 2021, 2020 und 2019 machen und sich so Steuern zurückholen und Geld sparen.
Lohnsteuertabelle nach Jahreseinkommen:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Weitere Informationen zur Lohnsteuertabelle finden Sie hier!
So wird der Steuerausgleich gemacht:
- Jahreslohnzettel liegt dem Finanzamt vor.
- Online die Summe der Rückerstattung oder Nachzahlung ausrechnen.
- Formular online oder direkt beim Amt ausfüllen und einreichen.
- Geld auf das Steuerkonto ausgezahlt bekommen (oder nachzahlen).
Für Selbstständige und Freiberufler kommt keine antragslose Arbeitnehmerveranlagung in Frage, da sie ohnehin in die Pflichtveranlagung fallen. Sie müssen eine Einkommensteuererklärung jährlich einreichen.
Steuererklärung in Österreich
Die Einkommensteuererklärung in Österreich muss von jedem Selbstständigen und Freiberufler jährlich beim Finanzamt eingereicht werden. Auch alljene Arbeitnehmer und Arbeiter müssen eine Steuererklärung einreichen, wenn sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden (§ 42 Abs 1 Z 1 Einkommensteuergesetz – EStG). Darin wird der Lohnsteuerausgleich bereits berücksichtigt.
Geld vom Finanzamt & Steuern sparen – Lohnsteuerausgleich für Arbeitnehmer
Ein Lohnsteuerausgleich lohnt sich fast immer! So holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück:
Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung
Pflichtveranlagung bedeutet, dass Sie durch mehrere Bezüge dazu verpflichtet sind eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Das bedeutet, Sie müssen im Folgejahr für das vorherige Jahr einen Lohnsteuerausgleich per Pflichtantrag durchführen. Wer unter die Pflichtveranlagung fällt, muss die Arbeitnehmerveranlagung bis spätestens 30. April (Papierform als Formular L1) bzw. 30. Juni (elektronisch via FinanzOnline) des Folgejahres einreichen.
In folgenden Fällen liegt eine Pflicht zur Durchführung einer fristgerechten Arbeitnehmerveranlagung vor:
- Zwei aufrechte Dienstverhältnisse parallel.
- Bezug von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit über der Freigrenze von 730 Euro ohne Lohnsteuerabzug (z.B. Grenzgänger , ausländische Pension sbezüge).
- Berechnung einer zu hohen Pendlerpauschale oder eines zu hohen Pendlereuro in der Personalverrechnung.
- Bezug des Familienbonus Plus bei der monatlichen Lohnverrechnung unrechtmäßig oder in falscher Höhe.
- Unrechtmäßige Auzahlung eines unrechtmäßigen Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung.
- Unrechtmäßige Auszahlung der Home-Office-Pauschale.
- Auszahlung einer steuerfreien Gewinnbeteiligung oder Teuerungsprämie über 3.000 Euro.
- Unrechtmäßige Ausgabe eines steuerfreien Tickets für den öffentlichen (Nah-)Verkehr vom Arbeitgeber.
- Auszahlung eines Anti-Teuerungsbonus von 250 Euro bei steuerpflichtigem Jahreseinkommen über 90.000 Euro.
Antragsveranlagung ist im Gegensatz dazu freiwillig. Sie können selbst entscheiden, ob Sie eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einbringen und durchführen möchten.
Machen Sie zuerst online einen Test-Antrag, um vorab zu berechnen, wie viel Geld Sie zurückbekommen oder zahlen würden. Sollten Sie mehr Geld zahlen müssen, als Sie zurückbekommen würden, sollten Sie für dieses Jahr auf die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung verzichten. So sparen Sie Geld beim Finanzamt!
Steuerausgleich so schnell wie möglich!
Sie haben fünf Jahre für einen Steuerausgleich Zeit, doch sollten Sie nicht so lange warten. Das zuständige Finanzamt und Bundesministerium für Finanzen in Österreich haben sechs Monate Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags. Das bedeutet, je früher Sie den Antrag zum Lohnsteuerausgleich einbringen, desto eher bekommen Sie Ihr Geld.
Für den Ausgleich der Steuer können bei der Arbeitnehmerveranlagung Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen angegeben und eingebracht werden. Damit wird die Steuer minimiert bzw. zurückbezahlt.
Formulare
Hier finden Sie alle notwendigen Formulare für den Steuerausgleich: Formular und Ausfüllhilfe
Welche Formulare brauche ich für den Lohnsteuerausgleich?
Für Ihren Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) benötigen Sie das Formular L1. Für weitere Absetzbeträge oder Zusatzbeträge, wie Kinder oder ähnliches, benötigen Sie unter Umstände weitere Formulare. Diese finden Sie online in Ihrem Steuerkonto oder beim Finanzamt ausliegend.
Lohnsteuerausgleich-Formular online ausfüllen oder herunterladen unter service.bmf.gv.at. Sie können Ihren Steuerausgleich auch direkt mit einem Formular online unter finanzonline.gv.at durchführen.
- Arbeitnehmerveranlagung: Formular L1
- Außergewöhnliche Belastungen: Formular L1ab
- Kinderfreibeträge, Unterhalt szahlungen, Belastungen mit Kindern: Formular L1k
- Internationale Sachverhalte: Formular L1i
Dauer der Arbeitnehmerveranlagung
Alle Informationen zur Dauer der Durchführung und Auszahlung finden Sie hier:
Wie lange hat das Finanzamt Zeit meinen Steuerausgleich zu bearbeiten?
Nach dem man den Antrag gestellt bzw. die Steuererklärung eingereicht hat, stellt man sich zurecht die Frage "Wie lange braucht das Finanzamt für die Bearbeitung der Steuererklärung?" bzw. "Wie lange warte ich auf meinen Bescheid?". Alle Anträge und Bescheide, die beim Amt eingehen, werden der Reihe nach abgearbeitet. Das bedeutet, dass etwa zwischen Januar und März besonders lange Wartezeiten zu erwarten sind, da hier die meisten Anträge eingebracht werden.
Wichtig: Das Finanzamt hat bis zu sechs Monate Zeit um den Antrag bzw. die Steuererklärung zu bearbeiten.
Finanz online: Lohnsteuerausgleich online machen
Sie können die Arbeitnehmerveranlagung auch online unter finanzonline.bmf.gv.at durchführen und müssen nicht extra persönlich bei Ihrem Finanzamt erscheinen.
Berechnung
So berechnen Sie die Höhe der Rückzahlung bzw. Nachzahlung beim Steuerausgleich in Österreich:
Einkommensteuer & Lohnsteuerausgleich berechnen!
Wenn Sie vorab wissen möchten, wie viel Lohnsteuer Sie pro Jahr an das Finanzamt bezahlt haben, können Sie den Einkommensteuer-Rechner und Brutto-Netto-Rechner von finanz.at verwenden.
Mit dem Einkommensteuerrechner kann die zu zahlende Einkommensteuer vorab berechnet werden.
Brutto-Netto Rechner für Ihre Lohnsteuer
Berechnen Sie jetzt Ihr Gehalt bzw. Ihren Lohn und die Lohnsteuer online!
Antrag zum Steuerausgleich zurückziehen
Innerhalb eines Monats nach Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung kann der Antrag beim Finanzamt zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheids für Sie negativ sein sollte und es sich um einen freiwilligen Antrag handelt. Das bedeutet, wenn Sie Einkommensteuer an das Finanzamt zahlen müssten, können Sie innerhalb eines Monats in Berufung gehen. Handelt es sich um einen Pflichtantrag, so müssen Sie die Einkommensteuer nachzahlen.
Jahreslohnzettel fehlt – was tun?
Ist der Jahreslohnzettel vom Arbeitgeber nicht bis Ende Februar dem Finanzamt übermittelt worden, können Sie keinen Lohnsteuerausgleich durchführen. Das kann vorkommen, wenn der Arbeitgeber beispielsweise in der Zwischenzeit Insolvent beantragt hat. In diesem Fall ist der zuständige Masseverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens dafür zuständig Ihren Jahreslohnzettel zu übermitteln.
Kommt Ihr Arbeitgeber oder der zuständige Masseverwalter dieser Pflicht nicht nach, sollten Sie zunächst den Arbeitgeber oder Masseverwalter daran erinnern. Wird der Lohnzettel weiterhin nicht eingereicht, müssen Sie das Finanzamt darüber schriftlich informieren. Nun kann das Finanzamt die weiteren Maßnahmen ergreifen und Ihnen Ihren Lohnzettel für das genannte Jahr selbst erstellen, sodass Sie Ihren Lohnsteuerausgleich durchführen können.
Bei einem Ausgleich der Lohnsteuer wird Ihr Verdienst über das gesamte Jahr so berechnet, als hätten Sie jeden Monat gleich viel verdient. Sollten Sie innerhalb des Jahres Ihren Job / Arbeitgeber gewechselt haben oder eine Lohnerhöhung oder Gehaltserhöhung erhalten haben, wird die Steuer neu berechnet. In diesem Fall zahlt sich ein Ausgleich beim Finanzamt aus!
In der Regel erhält man durch den Steuerausgleich eine Lohnsteuergutschrift, die direkt auf Ihr Konto überwiesen wird. Sollten Sie neben Ihrem Arbeitnehmer-Verhältnis eine Selbstständigkeit ausüben und haben diese dem Finanzamt gemeldet, wird Ihnen die Steuergutschrift auf Ihrem Steuerkonto gutgeschrieben. Sie können frei entscheiden, ob Sie die Gutschrift bis zur Einkommensteuervorauszahlung für das nächste Jahr auf Ihrem Steuerkonto lassen oder das Geld auf Ihr Konto überwiesen werden soll.
Lohnsteuerausgleich – was kann ich abschreiben?
Folgende Ausgaben können Sie bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend machen:
Die steuerlichen Absetzbeträge für die Veranlagung des Jahres 2023 wurden durch die Valorisierung der Sozialleistungen ab 01. Januar 2023 um 5,8 Prozent erhöht. Damit steigt die finanzielle Entlastung im Rahmen des Steuerausgleichs deutlich an.
- Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag - Kinderzuschlag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Kinderfreibetrag (Kinderabsetzbetrag)
- Pendlerpauschale (wenn nicht gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht)
- Zusatzbeitrag der Krankenversicherung für mitversicherte Angehörige
- Pflichtversicherungsbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung
- Freibeträge für Werbungskosten
- Freibeträge für Sonderausgaben
- Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen (Behinderung)
- Freibeträge für Amtsbescheinigungen und Opferausweise
- Home-Office-Pauschale
- Spenden
Alle Informationen zu Freibeträgen in Österreich finden Sie hier!
Machen Sie jetzt Ihren Lohnsteuerausgleich – früher Jahresausgleich – direkt online oder begeben Sie sich persönlich zu Ihrem Finanzamt! Steuerfrei sind zudem das verrechnete Kilometergeld mit 0,42 Euro, das Arbeitslosengeld und die Familienbeihilfe.
Home-Office-Pauschale
Bis zu 300 Euro können Arbeitnehmer für ihre Zeit im Home-Office steuerlich absetzen. Der Betrag wird pauschaliert beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht. Für Möbel können ebenfalls 300 Euro abgeschrieben werden. Alle Informationen zur Home-Office-Pauschale findet man auf Finanz.at.
Rückerstattung bei Zahnspangen
Die Kosten für Zahnspangen - ob für Kinder oder erwachsende Menschen - können in der Arbeitnehmerveranlagung ebenfalls eingereicht und damit rückerstattet werden. Diese Fallen dabei unter sogenannte "außergewöhnliche Belastungen". Dabei können die gesamten Kosten der Zahnspange im vergangenen Kalenderjahr berücksichtigt und geltend gemacht werden.
Lohnsteuerausgleich 2024 für fünf Jahre machen!
Spätestens im März 2024 können Sie Ihren Jahresausgleich (Steuerausgleich) beim Finanzamt für die letzten fünf Jahre durchführen. 2024 kann demnach der Steuerausgleich für 2023, 2022, 2021, 2020 und 2019 durchgeführt werden. Wenn Sie keinen Antrag einreichen, wird - wie bereits beschrieben - die antragslose Veranlagung durchgeführt.
Wenn Sie Hilfe bei Ihrem Lohnsteuerausgleich benötigen, wenden Sie sich an einen professionellen Steuerberater bzw. -Experten oder die Arbeiterkammer Österreich.
- Finanzamt Wien
- Finanzamt Salzburg
- Finanzamt Linz
- Finanzamt Graz
- Finanzamt Innsbruck
- Finanzamt Bregenz
- Finanzamt Feldkirch
- Finanzamt Klagenfurt
Auf FinanzOnline können Sie den Lohnsteuerausgleich direkt online durchführen. Beantragen Sie Ihre Zugangsdaten zum Login unter finanzonline.bmf.gv.at.
Tipps zum Lohnsteuerausgleich: Was bedeutet Arbeitnehmerveranlagung?
Definition: Arbeitnehmerveranlagung (kurz ANV) bezeichnet die Durchführung eines Steuerausgleichs in Österreich beim Finanzamt. Mittels Formular können Absetzbeträge und Freibeträge geltend gemacht werden, wodurch sich die Lohnsteuer für das veranlagte Jahr je Arbeitnehmer verändert (reduziert oder erhöht).
Viele Parteien haben immer wieder in ihrem Wahlprogramm eine Steuersenkung als Versprechen an die Wähler. Meist sind das jedoch nur leere Wahlprogramm-Versprechen, die man auf der Parteiwebsite findet. Die letzte Steuerreform fand im Januar 2016 statt.
Weitere Informationen zum Thema "Lohnsteuerausgleich":
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.
Häufige Fragen und Antworten
Wie kann ich den Lohnsteuerausgleich durchführen?
Die Arbeitnehmerveranlagung wird in Österreich automatisch für jeden Arbeitnehmer durchgeführt. Besteht eine Pflichtveranlagung für den Arbeitnehmer, so muss der Lohnsteuerausgleich selbst manuell eingereicht werden. Das kann mittels Formular L1 und Zusatz beim Finanzamt oder über FinanzOnline durchgeführt werden.
Lohnsteuerausgleich – was kann ich abschreiben?
Unter anderem können folgende Aufwände können abgesetzt werden: Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag - Kinderzuschlag, Unterhaltsabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag, Kinderfreibetrag, Pendlerpauschale , Pflichtversicherungsbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung, Freibeträge für Werbungskosten, Freibeträge für Sonderausgaben, Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge für Amtsbescheinigungen und Opferausweise oder Spenden.
Wo findet man die Formulare für den Steuerausgleich?
Das Formular L1 und alle zusätzlichen Formulare zur Arbeitnehmerveranlagung findet man direkt beim jeweiligen Finanzamt oder im Internet auf FinanzOnline. Alle Informationen dazu findet man auf Finanz.at.
Jahreslohnzettel fehlt – was tun?
Kommt der Arbeitgeber oder der zuständige Masseverwalter dieser Pflicht nicht nach, sollte man zunächst den Arbeitgeber oder Masseverwalter daran erinnern. Wird der Lohnzettel weiterhin nicht eingereicht, muss das Finanzamt darüber schriftlich informiert werden.
Aktuelle Nachrichten:
Schlagzeilen und News:
Rückerstattung: 1,7 Mio. Menschen verzichten auf hunderte Euro
Rund 1,7 Millionen Menschen verzichten auf einen selbst eingebrachten Steuerausgleich und damit im Durchschnitt auf knapp 500 Euro an Steuerrückerstattung. Konkret handelt es sich dabei um die Arbeitnehmerveranlagung für 2023, wie Finanz.at exklusiv zuerst berichtet hat. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Automatische Steuergutschrift kommt: Das ist jetzt zu beachten
Seit 01. Juli 2024 werden in Österreich die sogenannten antragslosen Arbeitnehmerveranlagungen vom Finanzamt durchgeführt. Dabei verzichten jene Personen, die keine eigene Erklärung einbringen, auf viel Geld. Alle wichtigen Fragen und Antworten zum automatischen Steuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.
Ab jetzt: Automatische Lohnsteuer-Rückzahlung startet
Fast zwei Millionen Menschen in Österreich verzichten jährlich auf einen eigenen Antrag zum Steuerausgleich und damit knapp 500 Euro. Konkret geht es dabei um eine Steuerrückerstattung durch die Arbeitnehmerveranlagung, wie Finanz.at exklusiv zuerst berichtet hat. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Hohe Rückzahlung: Dieser Antrag bringt jetzt 500 Euro mehr
Millionen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bzw. auch Personen mit niedrigem Einkommen verzichten in Österreich noch immer darauf, den Steuerausgleich selbst einzureichen. Dabei verliert man bei der automatischen Veranlagung ab Juli durchschnittlich bis zu 500 Euro an Steuergutschrift. Alle Details dazu findet man exklusiv hier auf Finanz.at.
Lohnsteuer: Bis zu 500 Euro weniger Rückzahlung ab Juli
Millionen von ArbeitnehmerInnen verzichten in Österreich noch immer darauf, ihren Steuerausgleich selbst einzureichen. Dabei verlieren sie bei der automatischen Veranlagung ab Juli bis zu 500 Euro an Steuergutschrift. Alle Details dazu findet man exklusiv hier auf Finanz.at.
Ab Juli: Wer jetzt 500 Euro an Steuergutschrift verliert
Immer noch verzichten viele ArbeitnehmerInnen in Österreich darauf, ihren Steuerausgleich selbst einzureichen. Dabei verlieren sie beim automatischen Lohnsteuerausgleich ab Juli fast 500 Euro an Steuergutschrift. Alle Details dazu findet man exklusiv hier auf Finanz.at.
Ab 2025: Erleichterungen beim Steuerausgleich & weniger Gebühren
Ab kommendem Jahr sollen zusätzliche Erleichterungen für SteuerzahlerInnen kommen und einige Gebühren entfallen. Eine Umsatzsteuerbefreiung ist ebenso geplant. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Steuern & Abgaben: Neue Erleichterungen geplant - Gebühren entfallen
Ein neuer Gesetzesentwurf soll ab kommendem Jahr zusätzliche Erleichterungen für SteuerzahlerInnen bringen. Bestimmte Gebühren sollen entfallen. Eine Umsatzsteuerbefreiung ist ebenso geplant. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Auszahlung von Steuergutschrift: Wann kommt das Geld aufs Konto?
Viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler warten seit Wochen sehnlichst auf die Auszahlung ihrer Steuergutschrift für das Jahr 2023. Sie haben den Lohnsteuerausgleich bereits eingereicht. Wie lange die Auszahlung dauern wird und warum viele ArbeitnehmerInnen ihn heuer unbedingt machen sollten, findet man hier auf Finanz.at.
Dieser Antrag bringt über 500 Euro zusätzlich aufs Konto
Die Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Kalenderjahr bringt für Angestellte und Penionist heuer durchschnittlich noch höhere Gutschriften als in den Jahren zuvor. Wie man dabei jetzt u.a. rund 500 Euro mehr bekommt findet man hier auf Finanz.at.